In der konstituierenden Sitzung des Integrationsrates werden alle anwesenden und gewählten Mitglieder des Integrationsrates durch Herrn Bürgermeister Nießen eingeführt und in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben verpflichtet.
Der Verpflichtungstext lautet wie folgt:
„Ich verpflichte mich, dass ich meine Aufgaben nach bestem Wissen und Können wahrnehmen, das Grundgesetz, die Verfassung des Landes und die Gesetze beachten und meine Pflichten zum Wohle der Stadt Würselen erfüllen werde.“
Der Verpflichtete kann die Erklärung durch religiöse Beteuerung mit den Worten bekräftigen:
„Ich verpflichte mich, so wahr mir Gott helfe.“
Beteuerungsformeln als Mitglieder anderer Religions- und Bekenntnisgemeinschaften sind zulässig.
gez.Nießengez. Kellenter.
BürgermeisterFachdienstleiter
Darstellung des Vorgangs:
Gemäß § 67 Abs. 3 i.V.m. § 58 Abs. 2 GO NRW werden die Ausschussmitglieder eingeführt und in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben verpflichtet.
Soweit nicht durch die Geschäftsordnung für den Integrationsrat der Stadt Würselen besondere Regelungen getroffen werden, finden die für den Rat und die Ausschüsse geltenden Regelungen auf den Integrationsrat analoge Anwendung.
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Auswirkungen auf das Projekt Stadt der Kinder:
keine
Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.
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Beratungsfolge
Donnerstag, 25. Februar 2021Sitzung des Integrationsrates