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Satzung vom über die Unterhaltung von Unterkünften zur vorübergehenden
Unterbringung von Flüchtlingen und Obdachlosen und die Erhebung von Gebühren
für die Benutzung der Unterkünfte


Letzte Beratung
Dienstag, 17. März 2015 (öffentlich)
Federführend
Fachbereich 2
Originaldokument
http://ratsinfo.wuerselen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=3147

Der Rat beschließt die als Anlage beigefügte Satzung vom über die Benutzung von Unterkünften zur vorübergehenden Unterbringung von Flüchtlingen und Obdachlosen und die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Unterkünfte.

gez. Werner Birmanns

gez. Werner Birmanns

Stellvertreter im Amt

Betreuendes Vorstandsmitglied

gez. Herbert Zierden

gez. Jutta Wittke

Fachbereichsleiter

Sachbearbeiterin

gez. ./.

gez. ./.

Stadtkämmerer

Mitzeichnung RPA

Darstellung des Vorgangs:

Bislang gab es zwei unterschiedliche Satzungen für die städtischen Flüchtlings- und Obdachlosenunterkünfte. Einerseits die Satzung vom 17.12.2008 über die Benutzung des Übergangsheimes sowie über die Erhebung von Gebühren und von Entgelten für Verbrauchskosten für die Benutzung des Übergangsheimes der Stadt Würselen zur vorläufigen Unterbringung von Spätaussiedlern/Spätaussiedlerinnen, Flüchtlingen und Wohnungslosen, die bislang die Nutzung von Neustraße 40 und Kreuzstr.45 regelte. Andererseits die Satzung vom 25.11.2013 über die Unterhaltung und die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Wohnungen in den Häusern 52146 Würselen, Kaiserstr.114, Kaiserstr.116 und Kaiserstr.118 zur vorläufigen Unterbringung ausländischer Flüchtlinge.

Aufgrund des stark angewachsenen Bedarfs an derartigen Unterkünften in Würselen insbesondere für Flüchtlinge- mussten in den vergangenen Monaten weitere Wohnmöglichkeiten geschaffen werden. Hinzugekommen sind so die Unterkünfte Talstraße 11 für insgesamt 22 Frauen und Kinder und Schulstraße 4 für 3 Familien, d.h. 12 Personen. In naher Zukunft soll die Unterkunft Hauptstr.79 für 26 Männer in Betrieb genommen werden.

Die Nutzung und Gebührenerhebung all dieser Unterkünfte soll nach einheitlichen Prinzipen erfolgen. Hinsichtlich der Gebühren soll wie bereits in der Kaiserstr.114-118- die Voraussetzung dafür geschaffen werden, dass eine Ermittlung der tatsächlichen, aktuellen Kosten für die jeweilige Unterkunft zu einer weitest gehenden Kostendeckung führt. Daneben führt die durchgehende Veranlagung je Person und nicht- wie bisher in Neustraße und Kreuzstraße- nach genutzten qm zu einer starken Vereinfachung der notwendig werdenden Verwaltungsarbeiten. Dies gilt auch für die

Festsetzung eines Pauschalpreises pro Person für die tatsächlich im jeweiligen Haus anfallenden Stromkosten.

Um die Entwicklung der Kosten in den einzelnen Häusern zu berücksichtigen, sollen diese laut Satzung jeweils jährlich angepasst werden. Das wird zumindest bei den Neben- und Energiekosten dazu führen, dass sich das Verbrauchsverhalten der Bewohner in den erhobenen Benutzungsgebühren widerspiegeln wird.

Anlage/n:

Neu-Satzung Unterkünfte Asyl und Obdachlosenwesen


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Weitere zu dieser Vorlage gefundene Ortsangaben

  • Kreuzstraße
  • Neustraße
  • Talstraße
  • Schulstraße

Beratungsfolge

Dienstag, 17. März 2015Sitzung des Rates der Stadt Würselen

Art
Vorberatung
Ausschuß
Rat

Donnerstag, 12. März 2015Sitzung des Sozial-, Sport- und Kulturausschusses

Art
Vorberatung
Ausschuß
Sozial-, Sport- und Kulturausschuss
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Tagesordnung