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Erste Änderungsatzung zur Satzung über die Unterhaltung von Unterkünften zur
vorübergehenden Unterbringung von Flüchtlingen und Obdachlosen und die
Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Unterkünfte vom
[26.03.2015](si010.asp?YY=2015&MM=03&DD=26)


Letzte Beratung
Dienstag, 10. November 2015 (öffentlich)
Federführend
Fachbereich 2
Originaldokument
http://ratsinfo.wuerselen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=3396

Der Rat der Stadt beschließt die als Anlage beigefügte Erste Änderungssatzung zur Satzung über die Unterhaltung von Unterkünften zur vorübergehenden Unterbringung von Flüchtlingen und Obdachlosen und die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Unterkünfte vom 26.03.2015 in der als Anlage beigefügten Fassung

gez. Arno Nelles

gez. Werner Birmanns

Bürgermeister

Betreuendes Vorstandsmitglied

gez. Herbert Zierden

gez. Jutta Wittke

Fachbereichsleiter

Sachbearbeiterin

Darstellung des Vorgangs:

Wegen des steigenden Bedarfs an Wohnraum für Asylbewerber wurden drei weitere Unterkünfte in Betrieb genommen.

Bei den Unterkünften in der Tittelsstraße 48 und Jülicher Str. 82 handelt es sich um 2 große angemietete Privatwohnungen, in denen jeweils mehrere Familien mit insgesamt 6 bzw.12 Personen untergebracht werden konnten.

Bei der Unterkunft Helleter Feldchen 75 handelt es sich um das Gebäude der ehemaligen Albert-Schweitzer- Schule, dass sich im städtischen Besitz befindet.

Dort sind derzeit ca. 30 der Stadt Würselen zugewiesene Asylbewerber untergebracht worden. Darüber hinaus wurde das Gebäude der StädteRegion mit 130 Plätzen zur Erstaufnahme zur Verfügung gestellt.

Gemäß § 5 (1) der Satzung über die Unterhaltung von Unterkünften zur vorübergehenden Unterbringung von Flüchtlingen und Obdachlosen und die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Unterkünfte vom 26.03.2015 erhebt die Stadt Würselen für die Benutzung der von ihr zur Verfügung gestellten Unterkünfte Benutzungsgebühren.

Gemäß § 6 (1) der Satzung über die Unterhaltung von Unterkünften zur vorübergehenden Unterbringung von Flüchtlingen und Obdachlosen und die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Unterkünfte vom 26.03.2015 bilden die Berechnungsgrundlagen für die Höhe der Gebühr entweder die von der Stadt rselen an den Vermieter zu entrichtende Kaltmiete und die Vorauszahlung für die Nebenkosten oder aber die der Stadt entstehenden Unterhaltungs- sowie anfallenden Nebenkosten. Neben dieser Gebühr wird für den Haushaltsstrom eine Strompauschale in Höhe der tatsächlichen Kosten erhoben. Diese Pauschale wird jährlich der allgemeinen Strompreisentwicklung angepasst. Die Kosten werden auf die Zahl der zur Verfügung stehenden Plätze aufgeteilt.

§ 6 (3) der Satzung ist um die oben genannten, zum 01.10.15 angemieteten bzw. neu in Betrieb genommenen Unterkünfte wie folgt zu ergänzen:

(3.7) r die Tittelstr.48

160,-€ pro Person. Daneben wird für Haushaltsstrom derzeit eine Strompauschale von 30,-€ pro Person erhoben. :

(3.8) für die Jülicher Str. 82

140,-€ pro Person. Daneben wird für Haushaltsstrom derzeit eine Strompauschale von 30,-€ pro Person erhoben.

(3.9) für Helleter Feldchen 75

85,-€ pro Person. Daneben wird für Haushaltsstrom derzeit eine Strompauschale von 30,-pro Person erhoben.

Die Änderungssatzung tritt rückwirkend zum 01.10.2015 in Kraft.

Anlage/n:


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Weitere zu dieser Vorlage gefundene Ortsangaben

  • Tittelsstraße
  • Helleter Feldchen

Beratungsfolge

Dienstag, 10. November 2015Sitzung des Rates der Stadt Würselen

Art
Entscheidung
Ausschuß
Rat
Entscheidung
ungeändert beschlossen
Details
Tagesordnung
Auszug

Donnerstag, 05. November 2015Sitzung des Sozial-, Sport- und Kulturausschusses

Art
Vorberatung
Ausschuß
Sozial-, Sport- und Kulturausschuss
Entscheidung
(offen)
Details
Tagesordnung
Auszug