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Glossar

Königsteiner Schlüssel
Definition:

Der Königsteiner Schlüssel legt eigentlich fest, nach welcher Verteilungsquote die einzelnen Bundesländer an gemeinsamen Finanzierungen zu beteiligen sind. Richtwerte dabei sind Bevölkerungsanzahl und Steueraufkommen. Er wird jährlich neu von der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz (GWK) berechnet.

Er wird - bis zu einer gesonderten Einigung zwischen den Ländern - laut §45 AsylG auch für die Berechnung der Aufnahmequote für Asylsuchende herangezogen.

Auf NRW entfällt demnach mit ca. 21% der mit Abstand größte Anteil (nachgefolgt von Bayern mit ca. 15%).

Weitere Infos:
Wikipedia "Königsteiner Schlüssel"

Gesetze:
§45 AsylG