Strukturkonzept 2015-2025: Interkommunale Optionen für die ZukunftVorschlag 30: Weiterentwicklung der IT
Der Städteregionstag nimmt zur Kenntnis: Weiterentwicklung der IT mit den Schwerpunkten:
- Fortführung des Prozesses der Neustrukturierung
- Ausbau des Archiv- und Dokumentenmanagementsystems
- Weiterentwicklung des städteregionalen Bürger- und Mitarbeiterportals
Begründung
Sowohl die Gemeindeprüfungsanstalt als auch das Beratungsunternehmen „Partnerschaften Deutschland“ haben – gemäß des Prüfberichtes und der anschließenden Organisationsuntersuchung – empfohlen, standardisierbare Basis-IT-Dienstleistungen auszulagern, damit sich die Zentrale IT auf Tätigkeiten konzentrieren kann, die z.B. einen Beitrag zur Verwaltungsmodernisierung leisten. Ein entsprechender Beschluss zur Neustrukturierung wurde im SRA am 20.02.2014 gefasst.
Das Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung (E-Government-Gesetz des Bundes) verfolgt das Ziel, die elektronische Kommunikation mit der Verwaltung zu erleichtern und es Bund, Ländern und Kommunen zu ermöglichen, einfachere, nutzerfreundlichere und effizientere elektronische Verwaltungsdienste anzubieten. So wird die Nutzung der Online-Ausweisfunktion (eID-Funktion) des neuen Personalausweis (nPa) zur Authentifizierung des Bürgers gegenüber der Verwaltung gestärkt, um Online-Dienstleistungen nutzen zu können. Das vom Land NRW geplante LandesE-Government-Gesetz sieht im Entwurf vor, dass gebührenpflichtige Verwaltungsdienstleistungen, welche online angeboten werden, an ein Online-Bezahlverfahren (ePaymentverfahren) angebunden werden müssen. Unter diesen rechtlichen Rahmenbedingungen sind sowohl der Ausbau des Archivund Dokumentenmanagementsystems als auch die Weiterentwicklung des Bürgerund Mitarbeiterportals zwingend notwendig.
Erwartete Wirkung
Intern muss zunächst der Prozess der Neustrukturierung der IT abgeschlossen werden; sukzessive werden dann die bislang nicht/nicht in ausreichendem Maße wahrgenommenen Aufgaben, die Kritikpunkt im Bericht der GPA aus 2012 waren, gut umgesetzt werden können.
Die rechtlichen Anforderungen aus den o.g. gesetzlichen Regelungen und die tatsächlichen Anforderungen aus der zunehmenden Digitalisierung der persönlichen Lebenswelten der Bürger stellen große Herausforderungen für die Entwicklung der IT der Verwaltung dar. Insbesondere die Weiterentwicklung des städteregionalen Bürgerund Mitarbeiterportals zu einem zukunftsfähigen Portal, das möglichst viele Dienstleistungen online anbietet, wird in vielen OE (auch) zu einer Überprüfung und Optimierung der Geschäftsprozesse führen.
In der Außenwirkung muss es Ziel sein, ein bürgerfreundliches Onlineangebot bereitzustellen, das möglichst umfassend und einfach handhabbar ist. Es wäre sinnvoll, hier zu einer einheitlichen Vorgehensweise mit allen regionsangehörigen Kommunen zu kommen.
Gleichzeitig werden durch die dazu notwendige Geschäftsprozessoptimierung in den OE Einsparpotentiale ersichtlich, die realisiert werden können.
Verabschiedet wurde:
Der Vorschlag wurde ohne Änderungen verabschiedet.
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