Teilen:

Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zum Thema "Renaturierung von Bächen"
vom [19.01.2018](si010.asp?YY=2018&MM=01&DD=19 "Sitzungskalender 01/2018
anzeigen" )


Letzte Beratung
Donnerstag, 12. April 2018 (öffentlich)
Federführend
Fachdienst 4.3
Originaldokument
http://ratsinfo.wuerselen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=4444

gez.: Nelles, 27.03.2018gez.: von Hoegen, 26.03.2018

BürgermeisterErster u. Techn. Beigeordneter

gez.: Schmitz-Gehrmann, 23.03.2018gez.: Püll, 22.03.2018

FachdienstleiterSachbearbeiterin

 

 

Darstellung des Vorgangs:

Aufgrund der hohen Bedeutung, die Bäche und Quellen für die einheimische Flora und Fauna haben, und da es sich in der Regel um Lebensräume handelt, die aus zeitlicher, räumlicher und verbreitungsökologischer Sicht nicht oder nur eingeschränkt wiederherstellbar sind, hat die Fraktion Bündnis90/Die Grünen den Antrag gestellt, alle Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass zumindest einige dieser Bäche und Quellen im Stadtgebiet Würselen renaturiert werden können. Dafür sollen im städtischen Haushalt 50.000 € bereitgestellt werden, um eine Fachfirma zu beauftragen, die mögliche Potenzialstandorte in Würselen identifizieren soll, Umsetzungsmöglichkeiten aufzeigt und die Gesamtkosten für die konkrete Durchführung der Renaturierungsmaßnahmen darstellen soll; dabei sind sämtliche für die Projektumsetzung mögliche Förderprogramme auf Bundes- und Landesebene aufzuzeigen. Ist der Wasserverband Eifel/Rur (WVER) zuständig, soll dieser beauftragt werden, die Gewässer-Renaturierungsmaßnahmen durchzuführen; die finanziellen Mittel sollen dann für eine mögliche Kostenübernahme eingesetzt werden. Der Antrag der Fraktion ist dieser Vorlage beigefügt.

Einer der zuständigen Ingenieure beim WVER hat auf Nachfrage der Verwaltung geantwortet, dass der WVER gesetzlich für die Unterhaltung und Ausbaumaßnahmen an den Gewässern im Einzugsbereich der Rur in NRW zuständig sei. Dazu zählen auch Renaturierungsmaßnahmen von Bächen, insbesondere Verbesserungsmaßnahmen, die im Umsetzungsfahrplan der EG-Wasserrahmenrichtlinie aufgeführt sind. Die Wasserrahmen­richtlinie berücksichtigt Gewässer mit einem Einzugsgebiet > 10 km2. Das bedeutet, dass auf Würselener Stadtgebiet lediglich die Wurm und der Broicher Bach Bestandteil des Umsetzungsfahrplans sind. An der Wurm seien aufgrund der bereits sehr natürlichen Situation keine Renaturierungsmaßnahmen vorgesehen, so der WVER. Für den Broicher Bach werde derzeit eine Machbarkeitsstudie zu den vorgesehenen Verbesserungsmaßnahmen erstellt. Der WVER sei aber auch an kleineren Gewässern tätig:

  • Bedingt durch die Einleitungen aus der Kanalisation werde am Meisbach kurzfristig eine Machbarkeitsstudie für mögliche Renaturierungen in Auftrag gegeben.
  • r den Schleibach hat die Bezirksregierungln den WVER beauftragt, eine durchgängige Vorflut in ausreichender Größe herzustellen. Das Gewässerprofil solle nach den Vorgaben eines natürlichen Gewässers gestaltet werden. Der Planfeststellungsbeschluss wurde in 2017 gefasst; eine Umsetzung ist für 2019/20 vorgesehen.
  • An den übrigen Gewässern seien derzeit keine Renaturierungsmaßnahmen geplant, der WVER nehme jedoch gerne Anregungen auf und ist bemüht, die Vorschläge der Stadt Würselen bei zukünftigen Arbeiten zu berücksichtigen.

Prinzipiell stimmte der WVER jedoch der bereits 2013 auf eine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zum Thema Renaturierung von Bächen formulierten Antwort der Stadtverwaltung zu, dass Birker Bach, Ruifer Bach und Steinbach nur noch Straßenseitengräben sind, für die eine Renaturierung schwierig bis unmöglich seien, da angrenzende Parzellen zumindest in Teilen angekauft werden müssten, um einen Ausbau in sinnvoller Größe zu ermöglichen. So war der Versuch, den Dobach/Euchener Bach im Rahmen des Naturschutzprogramms Aachener Revier in weiten Teilen zu renaturieren, gescheitert, da keine angrenzenden Flächen erworben werden konnten. Das Ende des Schimmelsgraben wurde mit dem Bau der Autobahnauffahrt renaturiert. Weite Teile des Wisselsbachs sind bereits mit der Aufgabe des Freibads unter Verwendung von Landes-Fördermitteln naturnah gestaltet worden. Der Ruifer Bach ist entlang des Duffesheider Wegs ein Straßenseitengraben; er biegt in Höhe der Bogenschützenanlage ab in Richtung Wefelen/Niederbardenberg. Im Zuge der Umsetzung des ersten Teils der Ökokonto-Maßnahme am Duffesheider Weg wurde ein ca. 25 m breiter Streifen entlang des Grabens überwiegend mit Weiden bepflanzt, die als Kopfbäume geschnitten werden; Wasser führt der Graben jedoch nur sehr selten. Im Zuge der Umsetzung des 2. Abschnitts am Duffesheider Weg, wurde die Charakteristik aufgenommen und ebenfalls ein ca. 20 m breites Band parallel zum Weg auf der gegenüberliegenden Seite des Grabens mit solitären Weiden, Hainbuchen und Eschen bepflanzt. In Zukunft werden auch hier Kopfbäume geschnitten.

Im Rahmen der Ausgleichsmaßnahmen für die Gasverdichterstation (Zeelink) soll auf einer Länge von 276 m nördlich der Station eine naturnähere Umgestaltung des Steinbachs erfolgen, einschließlich eines südlichen Uferrandstreifens. Im Zuge der Maßnahmen soll die Sohlbefestigung aus Beton entfernt, eine Wegeverbindung beseitigt und somit eine Verrohrung aufgehoben werden. Zudem erfolgt eine Aufweitung in südlicher Richtung. Auch nordöstlich werden im Zuge der Kompensation Maßnahmen zur naturnäheren Gestaltung durchgeführt. Die Ackerflächen am nördlichen Böschungsrand des Steinbachs stehen für Renaturierungsmaßnahmen allerdings nicht zur Verfügung; entsprechend kann der nördliche Uferrand nicht abgeflacht werden.

Es sind also in den vergangenen Jahren bereits einige Maßnahmen zur Gewässerrenaturierung im Würselener Stadtgebiet durchgeführt worden. Für den Schleibach und Abschnitte des Steinbachs sind bereits Maßnahmen geplant, für den Meisbach wird eine Machbarkeitsstudie in Auftrag gegeben.

Die Bereitstellung finanzieller Mittel in Höhe von 50.000 € sind nach Meinung der Verwaltung derzeit nicht erforderlich, da in naher Zukunft bereits einige Maßnahmen begonnen bzw. geplant werden, andererseits in der Vergangenheit Renaturierungsmaßnahmen dort durchgeführt wurden, wo es erforderlich und eigentumsrechtlich möglich gewesen ist. Es sind vor allem die Eigentumsverhältnisse, die an den Gräben Aufweitungen oder Abflachungen des Uferrands sehr schwierig bis unmöglich machen. I.d.R. sind landwirtschaftlich genutzte Flächen betroffen da es sich in dieser Region um sehr nährstoffreiche und für die Landwirtschaft ertragreiche Böden handelt und zudem auch die Landwirte immer mehr Flächen verlieren, ist ein Flächenerwerb nahezu unmöglich.

 

 

 

 

Anlage: Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

Für eventuell vorhandene Übertragungsfehler haftet unserAC.de nicht, maßgeblich sind alleine die verlinkten Seiten und Dokumente der Kommunen. Sofern die Links auf die Einzeldokumente nicht mehr funktionieren, gelten die Links auf die Ratsinfosysteme bzw. deren Archive.

Hier könntest Du Dir eine Karte anzeigen lassen.

Durch die Nutzung der Mapbox Tiles API können Informationen über die Benutzung dieser Website einschließlich Deiner IP-Adresse an Mapbox in den USA übertragen werden:
www.mapbox.com/privacy/

Karteninhalte anzeigen

Beratungsfolge

Donnerstag, 12. April 2018Sitzung des Umwelt- und Stadtentwicklungsausschusses

Ausschuß
Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss
Entscheidung
zur Kenntnis genommen
Details
Tagesordnung
Auszug