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Bebauungsplan 217 im Bereich Friedhofstraße;
hier: Abschluss eines städtebaulichen Vertrages für Artenschutzmaßnahmen


Letzte Beratung
Dienstag, 24. April 2018 (öffentlich)
Federführend
Fachdienst 4.3
Originaldokument
http://ratsinfo.wuerselen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=4443

Der Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss ermächtigt die Verwaltung, den beigefügten städtebaulichen Vertrag zur Regelung der im Bebauungsplan 217 (Friedhofstraße) festgesetzten Artenschutzmaßnahmen gemäß § 11 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BauGB mit dem Vorhabenträger abzuschließen.

gez. Nelles, 27.03.2018 gez. von Hoegen, 26.03.2018.

BürgermeisterBeigeordneter

gez. Schmitz-Gehrmann, 21.03.2018gez. Schmitz-Gehrmann, 21.03.2018.

FachdienstleiterSachbearbeiter

 

 

Darstellung des Vorgangs:

Aus Gründen des Artenschutzes setzt der Bebauungsplan 217 stlich angrenzend an das geplante Wohngebiet auf der Fläche für die Landwirtschaft eine Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und Entwicklung von Natur und Landschaft“ (Artenschutzmaßnahme) fest. Es sind 12 Obstbäume (Hochstämme) oder Kopfbäume auf einer Fläche von 1.800 m² (150 m² pro Baum) zusätzlich zu den vorhandenen Bäumen zu pflanzen und es sind zwei Niströhren für den Steinkauz in vorhandene Obstbäume aufzuhängen. Im Bereich der Neupflanzungen dürfen keine Düngemittel und Pestizide ausgebracht werden. Entsprechender Verbissschutz ist herzustellen. Die Neupflanzungen sollen südwestlich auf der Fläche r die Landwirtschaft angelegt werden. Dadurch soll der Lebensraum des Steinkauzes verbessert und die zu erwartende Beeinträchtigung des Brutrevieres durch die neue Bebauung vermindert werden. Diese Maßnahme erfüllt die Voraussetzung für die Schaffung von Ersatzlebensräumen im Rahmen des gesetzlichen Artenschutzes. Die Maßnahmen sind bereits vor Durchführung der Erschließungsmaßnahmen durchzuführen.

Durch Abschluss des beigefügten städtebaulichen Vertrages wird auf der Grundlage von § 11 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BauGB die Anpflanzung der Obstbäume sowie die Aufhängung von 2 Steinkauzniströhren auf der Fläche für die Landwirtschaft geregelt. Der derzeitige Vorhabenträger ist Eigentümer der Flächen im Plangebiet; er verpflichtet sich mit dem Vertrag, vor Beginn der Erschließungsmaßnahmen die Auflagen zum Artenschutz zu erfüllen.

Der Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss hat die Beschlussfassung zu dem Vertrag am 12.04.2018 an den Rat verwiesen, da noch eine Ergänzung unter § 2 Abs. 1 vorgenommen werden sollte. Diese ist in der beigefügten Fassung ebenso wie eine redaktionelle Änderung unter § 3 Abs. 2 kenntlich gemacht.

Der Vertrag ist vor dem im Rat zu fassenden Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan 217 von dem Vorhabenträger zu unterzeichnen.

 

 

Finanzielle Auswirkungen: keine

Der Vorhabenträger hrt die Artenschutzmaßnahmen auf eigene Kosten durch.

 

 

Anlage: Städtebaulicher Vertrag


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Beratungsfolge

Dienstag, 24. April 2018Sitzung des Rates der Stadt Würselen

Art
Entscheidung
Ausschuß
Rat
Entscheidung
ungeändert beschlossen
Details
Tagesordnung
Auszug

Donnerstag, 12. April 2018Sitzung des Umwelt- und Stadtentwicklungsausschusses

Art
Vorberatung
Ausschuß
Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss
Entscheidung
zur Kenntnis genommen
Details
Tagesordnung
Auszug