Teilen:

Unterzeichnung der Deklaration "Biologische Vielfalt in Kommunen";
hier: Antrag des NABU Kreisverbands Aachen-Land vom
[01.02.2018](si010.asp?YY=2018&MM=02&DD=01 "Sitzungskalender 02/2018 anzeigen"
)


Letzte Beratung
Dienstag, 11. September 2018 (öffentlich)
Federführend
Fachdienst 4.3
Originaldokument
http://ratsinfo.wuerselen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=4627

Der Rat beschließt, dem Antrag des NABU Kreisverbandes Aachen-Land vom 01.02.2018 zu folgen, und beauftragt die Verwaltung,

1. die Deklaration „Biologische Vielfalt in Kommunen“ zu unterzeichnen und dem Städtebündnis „Kommunen für biologische Vielfalt e. V." beizutreten.

2. die Kosten und Fördermöglichkeiten für die Erstellung eines „Biotop- und Artenschutzkonzeptes“ sowie für die Einstellung eines Klimaschutzmanagers mit dem Schwerpunkt „Biotop- und Artenschutz“ zu ermitteln und im Rahmen der Haushaltsberatungen 2019 einzubringen.

gez. Nelles, 10.08.2018 gez. von Hoegen, 06.08.2018 Bürgermeister Erster u. Techn. Beigeordneter

gez. Schmitz-Gehrmann, 31.07.2018 gez. Schmitz-Gehrmann, 31.07.2018

Fachdienstleiter Sachbearbeiter

 

 

Darstellung des Vorgangs:

Am 01.02.2018 wurde vom NABU (Naturschutzbund Kreisverband Aachen-Land), vertreten durch Herrn Dr. Lange, der beigefügte Bürgerantrag eingereicht, die Stadt Würselen möge „wegen des massiven Rückganges der Insekten, der Vogelwelt und der Verödung der Landschaft“ die Deklaration „Biologische Vielfalt in Kommunen“ unterzeichnen und dem Städtebündnis "Kommunen für biologische Vielfalt e. V." beitreten. Nach Vorberatung im Bürgerausschuss hat der Haupt- und Personalausschuss in seiner Sitzung am 19.06.2018 beschlossen, den Tagesordnungspunkt zur Beratung an den Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss zu verweisen und dem Rat der Stadt zu empfehlen, die Deklaration „Biologische Vielfalt in Kommunen“ zu unterzeichnen, aber dem Städtebündnis nicht beizutreten. Aufgrund der Hinweise der Verwaltung, dass für die Umsetzung der in der Deklaration aufgeführten Maßnahmen zusätzliche Personal- und Finanzmittel erforderlich sind, bat der Haupt- und Personalausschuss, die notwendigen Mittel im Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss darzustellen.

Zur ausführlichen Erläuterung der Deklaration und des Städtebündnisses wird auf die Vorlage VO/18/0217 verwiesen, die am 14.06.2018 bereits dem Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss vorgelegt, zuständigkeitshalber aber an den Bürgerausschuss bzw. an den Haupt- und Personalausschuss verwiesen wurde. Darin wird ausgeführt, dass In Würselen bereits einige Mnahmen zum Erhalt und zur Stärkung der biologischen Vielfalt berücksichtigt und durchgeführt werden und dass eine Unterzeichnung der Deklaration „Biologische Vielfalt in Kommunen“ hierzu nicht unbedingt erforderlich ist. So praktiziert die KDW bereits die geforderte „naturnahe Pflege öffentlicher Grünflächen“ u.a. mit weitgehendem Verzicht auf Pestizide und Düngung und Reduktion der Schnittfrequenz und verwendet nur heimische und gebietsspezifische Arten auf naturnahen Flächen und Naturerlebnisräumen im Siedlungsbereich. Auch in den Bepflanzungsvorschriften der Bebauungspläne wird dies berücksichtigt.

Mit der Unterzeichnung der Deklaration würden einerseits die bereits laufenden Projekte und Maßnahmen ergänzt, in ihren Zielen bestärkt und unterstützt, gleichzeitig würde sich die Stadt Würselen aber auch verpflichten, Projekte und Maßnahmen zur biologischen Vielfalt vor Ort weiter zu stärken und deren Anforderungen als Grundlage einer nachhaltigen Stadtentwicklung bei allen Entscheidungen auf kommunaler Ebene zu berücksichtigen.

So sind die in der Deklaration unter „Grün-und Freiflächen im Siedlungsbereich“ aufgeführten Maßnahmen zum großen Teil im Rahmen der Bauleitplanung zu berücksichtigen. Die Entwicklung intelligenter städtebaulicher Konzepte, Festlegungen zur Begrenzung des Siedlungsflächenwachstums, kommunales und interkommunales Flächenmanagement, die Reaktivierung von Brachflächen, Erhaltung von naturnahen Flächen im Siedlungsbereich und Retentionsflächenausweisungen erfordern jedoch konzeptionelle Ausarbeitungen, die über die normalen Verfahren hinausgehen. Dies gilt auch für die unter „Arten- und Biotopschutz“ geforderte Erstellung eines kommunalen Artenschutzprogramms.

Weitere unter diesem Punkt sowie unter Nachhaltige Nutzung geforderte Maßnahmen liegen jedoch nicht in der Zuständigkeit bzw. im direkten Einflussbereich der Stadt:

Der „Ausbau von Biotopverbundsystemen und Schutzgebietsnetzen“ sowie der „Schutz ökologisch sensibler Gebiete vor dem Einfluss gentechnisch veränderter Kulturpflanzen und schädlicher Stoffeinträge“ liegen in der Zuständigkeit der Naturschutzbehörde der Städteregion Aachen.

Die „Renaturierung von Fließgewässern und die Wiederherstellung ihrer Durchgängigkeit“ sowie der „Schutz von Gewässern vor schädlichen stofflichen Einträgen, z. B. durch Einrichtung ausreichender Gewässerrandstreifen“, sind Aufgaben der Wasserbehörden und des Wasserverbandes.

Die „Entwicklung intelligenter ÖPNV-Konzepte“ obliegt dem AVV.

Die „naturnahe Waldbewirtschaftung“ im Stadtwald liegt zwar in kommunaler Zuständigkeit und wird bereits praktiziert, die „Entwicklung von Konzepten zur nachhaltigen Nutzung nachwachsender Rohstoffe (z. B. Energieholz) auf regionaler Ebene“ geht jedoch weit darüber hinaus und kann von einer einzelnen Kommune nicht geleistet werden. Die Stadt könnte in all diesen Bereichen nur auf die zuständigen Behörden einwirken.

Die unter „Bewusstseinsbildung und Kooperation“ aufgeführten Maßnahmen erfordern einen hohen Personaleinsatz, der mit dem vorhandenen Personal nicht geleistet werden kann. Die geforderten „Beiträge zur Bewusstseinsbildung“, „rderung naturnaher Tourismuskonzepte“, „Unterstützung von kommunalen Nachhaltigkeitsprozessen“, „Beteiligung der Bürgerschaft an Maßnahmen zum Natur-und Klimaschutz“, „Verstärkung der Bildungsarbeit z. B. durch Waldkindergärten, Schulgärten und Naturlehrpfade in städtischen Grünanlagen“ sowie die „Verstärkung der interkommunalen Zusammenarbeit“ sind nur zu leisten, wenn dafür eine neue Vollzeitstelle eingerichtet würde.

Wenn die Stadt Würselen die Deklaration unterzeichnet und die darin aufgeführten Ziele und Maßnahmen ernsthaft umgesetzt werden sollen, erfordert dies also die Einstellung eines neuen Mitarbeiters und die Beauftragung eines externen Büros mit der Erstellung eines „Biotop- und Artenschutzkonzeptes“. Dieses Verfahren ist vergleichbar mit der Erstellung des Klimaschutzkonzeptes von 2010 und der daraus folgenden Einstellung eines „Klimaschutzmanagers“ auf die Dauer von drei Jahren. Beides wurde zum großen Teil durch das Bundesumweltministerium gefördert. Leider sind zahlreiche Vorschläge des Klimaschutzkonzeptes nicht umgesetzt worden, da der Vertrag des Klimaschutzmanagers nicht verlängert wurde.

Es wird deswegen vorgeschlagen, die Deklaration zu unterzeichnen und Fördermittel für die Erstellung eines „Biotop- und Artenschutzkonzeptes“ sowie für die Einstellung eines neuen Klimaschutzmanagers mit dem Schwerpunkt Biotop- und Artenschutz zu akquirieren. Um den Erfahrungsaustausch und die Kooperation mit den anderen unterzeichnenden Kommunen zu nutzen, wird auch vorgeschlagen dem Städtebündnis „Kommunen für biologische Vielfalt

e. V.“ beizutreten.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Der Vereinsbeitritt ist mit einem Jahresbeitrag von 165 € verbunden.

Die Kosten und die Fördermöglichkeiten für die Erstellung eines „Biotop- und Artenschutzkonzeptes“ sowie für die Einstellung eines neuen Klimaschutzmanagers sind noch zu ermitteln.

Auswirkungen auf das Projekt „Stadt der Kinder“:

Die Erhaltung der biologischen Vielfalt ist eine wesentliche Voraussetzung für die Zukunft des Lebens und der Kinder, nicht nur in Würselen.

Anlagen:

1. NABU-Antrag vom 01.02.2018

2. Deklaration "Biologische Vielfalt in Kommunen"

3. Vereinssatzung „Bündnis Kommunen für biologische Vielfalt e. V.“


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

Für eventuell vorhandene Übertragungsfehler haftet unserAC.de nicht, maßgeblich sind alleine die verlinkten Seiten und Dokumente der Kommunen. Sofern die Links auf die Einzeldokumente nicht mehr funktionieren, gelten die Links auf die Ratsinfosysteme bzw. deren Archive.

Hier könntest Du Dir eine Karte anzeigen lassen.

Durch die Nutzung der Mapbox Tiles API können Informationen über die Benutzung dieser Website einschließlich Deiner IP-Adresse an Mapbox in den USA übertragen werden:
www.mapbox.com/privacy/

Karteninhalte anzeigen

Beratungsfolge

Dienstag, 11. September 2018Sitzung des Rates der Stadt Würselen

Ausschuß
Rat
Entscheidung
ungeändert beschlossen
Details
Tagesordnung
Auszug

Donnerstag, 06. September 2018Sitzung des Umwelt- und Stadtentwicklungsausschusses

Ausschuß
Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss
Entscheidung
geändert beschlossen
Details
Tagesordnung
Auszug