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Antrag "Pestizidfreie Kommune" der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen" im Rat der
Stadt Würselen vom [09.12.2017](si010.asp?YY=2017&MM=12&DD=09
"Sitzungskalender 12/2017 anzeigen" )


Letzte Beratung
Donnerstag, 15. Februar 2018 (öffentlich)
Federführend
Fachdienst 4.3
Originaldokument
http://ratsinfo.wuerselen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=4382

gez.: Nellesgez.: von Hoegen

BürgermeisterErster u. Techn. Beigeordneter

gez.: Schmitz-Gehrmanngez.: Püll

Fachdienstleiter Sachbearbeiterin

 

 

Darstellung des Vorgangs:

Der o.a. Antrag ist dieser Vorlage beigefügt.

Mit ihrem Antrag vom 09.12.2017 bittet die Fraktion Bündnis90/Die Grünen um Beschlussfassung im Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss zu insgesamt 4 Themen. Im Folgenden wird näher erläutertet, warum keine Beschlüsse zu diesen Themen gefasst werden können bzw. sollten.

Zu 1: „Die Stadt Würselen beschließt, ab sofort auf allen kommunalen Flächen (Kulturland sowie Nichtkulturland) keine chemisch-synthetischen Pestizide (Pflanzenschutzmittel), insbesondere kein Glyphosat, einzusetzen.“

Pestizide sind im engeren Sinne Mittel zur Bekämpfung tierischer Schädlinge. Der Begriff wurde hauptsächlich in den englischsprachigen Ländern verwendet. Dabei wurden die Pestizide teilweise mit den Insektiziden gleichgesetzt. Als Pestizid im weiteren Sinne werden sämtliche Pflanzenschutzmittel sowie die Mittel zur Schädlingsbekämpfung bezeichnet. In den Gesetzestexten der deutschen Fassungen der einschlägigen EU-Bestimmungen und Richtlinien wird der Begriff „Pestizid“ jedoch nur selten verwendet. Pestizide unterscheiden sich prinzipiell durch ihr Anwendungsgebiet; so unterscheidet man beispielsweise Akarizide gegen Milben, Bakterizide gegen Bakterien, Fungizide gegen Pilze, Insektizide gegen Insekten Ovizide gegen Eier von Schadinsekten und Herbizide gegen unerwünschte Pflanzen/Kräuter.

Glyphosat ist eine chemische Verbindung aus der Gruppe der Phosphonate und der biologisch wirksame Hauptbestandteil einiger Breitband- bzw. Totalherbizide (seit Mitte der 70er Jahre von der Fa. Monsanto als Wirkstoff unter dem Namen Roundup zur Unkrautbekämpfung auf den Markt gebracht). Weltweit ist es seit Jahren der mengenmäßig bedeutendste Inhaltsstoff von Herbiziden. Glyphosatprodukte werden mittlerweile von mehr als 40 Herstellern vertrieben und sowohl in Landwirtschaft und Gartenbau, als auch in Industrie und Privathaushalten eingesetzt. Glyphosat wird durch alle grünen Pflanzenteile (Blätter/Stängel; nicht verholztes, lebendes Pflanzengewebe) aufgenommen, verteilt sich in der ganzen Pflanze und führt zu einem vollständigen Verwelken der Pflanze. Es wirkt nicht-selektiv, was bedeutet, dass alle damit behandelten Pflanzen absterben. Ausnahmen bilden Nutzpflanzen, die gentechnisch so verändert worden sind, dass sie eine Herbizidresistenz gegenüber Glyphosat besitzen; das Mittel darf daher nicht während des Wachstums von Kulturpflanzen eingesetzt werden.

Seit einigen Jahren wird der Einsatz von Glyphosat aufgrund einiger kontrovers diskutierter Studien und zahlreicher Medienberichte intensiv öffentlich und wissenschaftlich diskutiert. Die Diskussion verschärfte sich 2015, weil eine europäische Bürgerinitiative mit ca. 1,1 Mio. gültiger Unterschriften das Verbot von Glyphosat forderte. Anlass dafür war zum einen die Ende 2017 anstehende Wiederzulassung in der EU, zum anderen die Bewertung als „wahrscheinlich krebserzeugend“ für den Menschen seitens der Internationalen Agentur für Krebsforschung. Dieser Bewertung widersprachen einige andere Behörden und Organisationen, unter anderem die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA = European Food Safety Authority). Zunächst haben die EU-Staaten am 25. Oktober 2017 in Brüssel eine Abstimmung über eine Verlängerung der Zulassung von Glyphosat verschoben. Am 27. November hat eine qualifizierte Mehrheit der EU-Staaten einer Verlängerung der Zulassung um weitere fünf Jahre zugestimmt (18 Mitgliedsländer, darunter auch Deutschland (hatte sich bisher enthalten), stimmten dem Vorschlag der EU-Kommission zu, 9 Länder stimmten dagegen, eines enthielt sich). Gemäß dem üblichen Vorgehen hätte sich Deutschland enthalten müssen, da die beiden in die Entscheidung involvierten Minister unterschiedlicher Auffassung waren.

Laut Pflanzenschutzgesetz dürfen zwar auf allen gärtnerisch genutzten Flächen Herbizide eingesetzt werden, für den Einsatz auf allen öffentlichen Flächen (z.B. Spiel- und Sportplätze, Friedhöfe) müssen jedoch Ausnahmegenehmigungen eingeholt werden! In Würselen gibt es lediglich für die Friedhofswege auf den Friedhöfen St. Sebastian, Weiden alt, Bardenberg, Euchen, Linden-Neusen, evangelischer Friedhof Buschstraße und Morsbach eine Ausnahmegenehmigung für den Einsatz von Herbiziden. Ausdrücklich verboten ist hierbei der Einsatz von glyphosathaltigen Mitteln! Zur Anwendung kommt Finalsan, ein Wirkstoff, der hauptsächlich aus Pelargonsäure besteht. Bis Ende 2017 gab es diese Ausnahmegenehmigung auch für die Umlaufbahnen von Sportplätzen. Diese wird nicht mehr neu beantragt.

Bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln auf öffentlich zugänglichen Flächen müssen besondere Vorschriften beachtet werden: Diese sind im §17 Pflanzenschutzgesetz (PflSchG) verankert. Auf Spielplätzen oder sonstigen Flächen, auf denen Kinder spielen, ist eine Ausnahmegenehmigung nach Aussage eines Referenten bei der letztjährigen Schulung zur Anwendung von Pflanzenschutzmitteln nicht mehr zu erwirken, da diese Flächen nur noch mit Mitteln der Schadstoffklasse 1 behandelt werden dürfen. „Normale" Herbizide, z.B. Glyphosat, gehören jedoch in die Schadstoffklasse 3 (§17 PflSchG). Alle Handlungsweisen für Bekämpfungsmittel jeglicher Art entsprechen dem gültigen Recht und Gesetz.

Neben den Herbiziden kommen in seltenen Ausnahmefällen auch andere Mittel, z.B. ein Fungizid gegen Birnengitterrost an den Bäumen im Bürgerwald oder ein Gießmittel gegen die Grasmilbe auf Rasenflächen an Kindergärten, zum Einsatz. Die Anwendung erfolgt ca. 1-2mal in einem 10-jährigen Zeitraum!

Die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln auf von der Stadt Würselen betreuten Ausgleichsflächen, die an Landwirte verpachtet wurden, ist ausdrücklich untersagt.

Die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln mit kurativem Charakter ist in besonderen Ausnahmefällen notwendig und führt sicherlich zu keinem schwerwiegenden Eingriff in den Naturhaushalt. Wobei bei jeder Pflanzenschutzmaßnahme vor der chemischen Bekämpfung immer erst die mechanischen, biologischen oder physikalischen Möglichkeiten ausgeschöpft werden müssen. So setzt die KDW beispielsweise zur Bekämpfung der Larven der Märzfliege im Stadtgarten, die große Schäden an Rasenflächen verursachen, parasitierende Nematoden (Spulwürmer) ein. Es gibt mittlerweile viele Möglichkeiten, Schadinsekten mit natürlichen Feinden oder Bakterien zu bekämpfen. Selbst der Riesen-Bärenklau (Heracleum giganteum), der nach Kontakt mit den Blättern und Stängeln schwerwiegende Verbrennungen hervorrufen kann, da er den natürlichen UV-Schutz der Haut herabsetzt, wird von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der KDW ausgegraben und nur in äußersten Notfällen mit dem Mittel Garlon 4 – das in den hohlen Stängel appliziert wird – bekämpft.

Im Gegensatz zu Privatanwendern müssen alle, die gewerblich Pflanzenschutzmittel anwenden, speziell geschult werden und über einen sogenannten "Spritzausweis" verfügen. Dadurch wird - im Gegensatz zum privaten Anwender - sichergestellt, dass auch nur gespritzt wird, wenn eine wirtschaftliche Schadensschwelle erreicht ist, die Mittel nicht überdosiert werden und auch nur auf Pflanzen oder Pflanzenteile ausgebracht werden, für deren bestimmungsgemäßen Gebrauch diese zugelassen sind.

Die KDW steht unter hohem Druck: knappe Personalressourcen und das Anspruchsdenken der Bürgerinnen und Bürger und der Politik an das optische Erscheinungsbild öffentlicher Flächen stehen im Widerspruch. Einige Mitbürgerinnen und Mitbürger und einige politische Vertreterinnen und Vertreter zeigen oftmals wenig Verständnis für die mit Wildkräutern begrünten Flächen.

Die Stadt Würselen verzichtet bereits auf den Einsatz von glyphosathaltigen Herbiziden; ein totaler Verzicht auf spezielle chemisch-synthetische Behandlungsmittel ist jedoch bei der derzeitigen Personalausstattung nicht möglich. Hier sollten auch vereinzelte Beispiele aus Vorzeigekommunen nicht verallgemeinert werden: Oft wird das Verhältnis zwischen Personalaufwand und den zur Verfügung stehenden finanziellen Mitteln verschwiegen oder aber missgedeutet – werden nicht mehr als die genannte Anzahl Gärtnerinnen und Gärtner gebraucht oder werden nicht mehr zur Verfügung gestellt?

Zu 2: „Die Stadt Würselen beschließt, bei der Verpachtung oder Überlassung kommunaler Flächen sowohl für eine landwirtschaftliche als auch für eine nicht landwirtschaftliche Nutzung, ein Verbot des Einsatzes von Pestiziden festzuschreiben.“

Im Rahmen des Antrags der Fraktionen CDU/FDP/Bündnis 90/Die Grünen wurde bereits vor ca. 8 Jahren eine Kampagne gestartet, die ortsansässige Landwirte dazu bewegen sollte, Blühstreifen im Ackerrandbereich oder sogar auf Teilen der Äcker anzulegen. Dazu wurde vom zuständigen Fachbereich bei der Stadtverwaltung Würselen eine kostenlose Broschüre vom Umweltministerium an alle ortsansässigen Landwirte verschickt, gemeinsam mit einem motivierenden Begleitschreiben.

Zur Anlage von Blühflächen liegen mittlerweile umfangreiche Erfahrungen und zahlreiche Praxisratgeber vor; in den vergangenen zwei Jahren sind in der Region immer mehr Äcker mit Zwischensaaten einer an die Bodenverhältnisse angepassten Blühmischung aufgefallen, die einen hohen Anteil an Leguminosen (z.B. Wicken, die in ihren Wurzeln viel Stickstoff speichern können und sich somit auch zur Gründüngung eignen), Kleesorten und auch Sonnenblumen enthalten. Die Samenstände stehen den Vögeln als Nahrung zur Verfügung. Die Anlage solcher blühenden Ackerflächen wird gefördert und trägt zu einem positiven Image der Landwirte bei.

Pachtverträge für kommunale Flächen, die landwirtschaftlich oder anderweitig genutzt werden, obliegen der Zuständigkeit der Stadtentwicklungsgesellschaft Würselen GmbH (SEW). Dort heißt es in §7: „Der Pächter hat das Grundstück ordnungsgemäß zu bewirtschaften und in gutem Zustand zu erhalten. Dabei hat er dem Umweltschutz in angemessener Weise Rechnung zu tragen, insbesondere auf Bodengesundheit, Gewässer- und Artenschutz zu achten. Dünge- und chemische Pflanzenbehandlungsmittel dürfen nur in zulässigem und umweltverträglichem Umfange verwendet werden.“ Nutzungsverträge, die mit Landwirten für die extensive Pflege von Kräuterwiesen geschlossen wurden, sprechen ebenfalls ein Anwendungsverbot für Pestizide jeder Art aus. Dort heißt es in §4 Besondere Pflege- und Bewirtschaftungsgrundsätze“:

„Der Nutzer ist verpflichtet, das Grundstück nach folgenden Kriterien des Umwelt- und Ressourcenschutzes und zum Zweck des Biotop- und Artenschutzes extensiv zu bewirtschaften:

1) Keine Düngung mit mineralischen oder organischen Stoffen, keine Kalkung.

2) Kein Einsatz von Bioziden und anderen chemischen Mitteln.“

Zu 3: „Die Stadt Würselen beschließt, bienen- und insektenfreundliche Blühflächen oder Projekte wie das „kommunale Gärtnern“ weiter zu entwickeln.

Wie bereits unter dem Tagesordnungspunkt zu der Anlage von Blühflächen im Stadtgebiet Würselen ausführlich erläutert, wird die KDW auch in Zukunft neue Blühflächen anlegen, zur Förderung von Lebensräumen für Insekten. Im Stadtgebiet gibt es eine Vielzahl von Flächen, die in naturnahe oder für Insekten förderliche Flächen umgewandelt werden könnten. Allerdings verursachen Blühflächen, die aus bereits bestehenden Flächen entwickelt werden, nicht weniger Kosten in der Umbruchphase: Hier ist ein hohes Maß an Fachverstand und Fachkenntnis gefordert sowie ein erhöhter finanzieller und personeller Aufwand bei der Anlage. Eine Reduzierung von Pflegekosten durch die Umwandlung von Flächen bei der Stadt Würselen ist als langfristiges Vorhaben zu sehen, mit einem Zeitraum von mind. 10 Jahren Umbruchphase, bis zu einem Anteil von 30-40% der Flächen. Das kann nur gelingen, wenn entsprechende Ressourcen zur Verfügung gestellt werden.

Bei der Planung von Grünanlagen oder Standorten für Bäume sollte endlich ein Weg gefunden werden, von der Möblierung mit Grün abzurücken und nur noch Flächen anzulegen, die auch einen Lebensraum darstellen können. Gehwege die selten benutzt werden oder in peripheren Bereichen liegen, sollten nicht mehr mit Verbundsteinpflaster befestigt werden, um ein Wuchern von Wildkräutern von vorneherein zu unterbinden (z.B. Gewerbegebiet Aachener Kreuz).

„Kommunales Gärtnern“ ist nicht gleichbedeutend mit bienen- und insektenfreundlichen Blühflächen. Bisher gibt es nur ein Projekt dieser Art im Stadtgebiet Würselen im Stadtteil Scherberg; dieses Projekt wird privat betreut. Hier ist nicht das Finden geeigneter Flächen das Problem, sondern die langfristige ehrenamtliche Betreuung durch Bürgerinnen und Bürger, da die Stadt Würselen nicht über ausreichendes Personal verfügt.

Ein Beschluss, Personalressourcen für all diese Anliegen zur Verfügung zu stellen, kann im Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss nicht gefasst werden.

Zu 4.: „Die Stadt Würselen beschließt, BürgerInnen über die Bedeutung von Biodiversität in der Stadt zu informieren und gleichzeitig Möglichkeiten zum Schutz von Bestäubern wie Bienen und Wildbienen sowie giftfreie Maßnahmen beim Gärtnern (u.a. mit Hilfe des „Kommunalen Gärtnerns“) aufzuzeigen.“

Die Verwaltung wird versuchen, im Laufe des Jahres 2018 den Internetauftritt zu Umwelt- und Naturschutzthemen neu zu gestalten und mit aktuellen Inhalten zu füllen. Eine große Bedeutung werden hierbei auch die Themen Insektensterben und Biodiversität haben. Möglicherweise könnte auch ein Artikel in einer Ausgabe von „Os Wöschele“ dazu beitragen, Informationen zum Schutz von Insekten, insbesondere Bestäubern, an eine breite Öffentlichkeit heranzutragen.

Bei der Diskussion über alternative „giftfreie“ Methoden zur Wildkrautbekämpfung ist folgendes zu bedenken: Die thermische Bekämpfung mit heißem Dampf oder Wasser erfordert immer einen hohen Aufwand zum Erhitzen. Es erfordert ca. 100 Liter Wasser und viel Dieselkraftstoff, um das Wasser bei einer 8 Std-Schicht ausreichend zu erhitzen. Die Geräte, mit denen das Wasser erhitzt wird, verfügen in der Regel über keine Abgasfilteranlage. Zudem ist ihre Arbeitsgeschwindigkeit äußerst langsam. Angaben der Gerätehersteller, dass der Aufwand bei regelmäßiger Anwendung im Laufe der Jahre sinken wird, konnten seitens der KDW bisher nicht bestätigt werden. Hinzu kommen dann noch die Kosten für das Fahrzeug.

Die KDW hat ein Infrarot-Flächenflämmgerät im Einsatz: Bei einer 8-Std-Schicht werden vier bis sechs 11kg-Flaschen Gas verbraucht. Die Arbeitsbreite beträgt 1m; 5 bis 7 Anwendungen pro Jahr müssen durchgeführt werden. Bei allen thermischen Bekämpfungen werden alle an der Bodenoberfläche lebenden Organismen getötet!

In Privathaushalten weit verbreitet ist die Anwendung sogenannter Hausmittel – Essigreiniger und Co. – um die Fugen von Zuwegungen und Gehwegen von unerwünschtem Wildkraut zu befreien. Der Pflanzenschutzdienst der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen verbietet jedoch den Einsatz von Totalherbiziden und Hausmitteln auf allen versiegelten Flächen und anderen Nicht-Kulturflächen, wie z.B. Kieswegen, Bürgersteigen, Ackerrändern entlang von Straßen und an Zäunen, da von diesen Flächen die Mittel und ihre Wirkstoffe in die Kanalisation gelangen und Schäden in Kläranlagen und Gewässern anrichten können. Die Nichtbeachtung dieser Auflage zieht die Verhängung von Bußgeldern nach sich - allerdings ist eine Kontrolle, besonders auch der Privathaushalte, nahezu unmöglich. Auch hier sollte verstärkt Öffentlichkeitsarbeit eingesetzt werden, da viele Bürgerinnen und Bürger den Einsatz solcher Hausmittel als harmlos ansehen.

Nicht zuletzt die moderne Variante der Vorgartengestaltung – Kiesfläche mit vereinzelten Formgehölzen – trägt zum Insektensterben bei; auch hier kann intensive Öffentlichkeitsarbeit vielleicht dazu beitragen, eine Bewusstseinsänderung in der Bevölkerung zu bewirken. Aber Öffentlichkeitsarbeit ist zeitintensiv und gehört zu den freiwilligen Aufgaben einer Kommune, für die keine finanziellen Mittel mehr vorgesehen werden.

 

 

Anlage/n:

Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Beratungsfolge

Donnerstag, 15. Februar 2018Sitzung des Umwelt- und Stadtentwicklungsausschusses

Ausschuß
Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss
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zur Kenntnis genommen
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