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Antrag "Anlage von Blühflächen" der SPD-Fraktion im Rat der Stadt Würselen vom
[05.12.2017](si010.asp?YY=2017&MM=12&DD=05 "Sitzungskalender 12/2017 anzeigen"
)


Letzte Beratung
Donnerstag, 15. Februar 2018 (öffentlich)
Federführend
Fachdienst 4.3
Originaldokument
http://ratsinfo.wuerselen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=4381

 

 

gez.: Nellesgez.: von Hoegen

BürgermeisterErster u. Techn. Beigeordneter

 

 

gez.: Schmitz-Gehrmanngez.: Püll

FachdienstleiterSachbearbeiterin

Darstellung des Vorgangs:

Der o. a. Antrag ist dieser Vorlage beigefügt.

 

Zu 1.: „Die Fraktion der SPD beantragt, im Gebiet der Stadt Würselen werden geeignete Blühflächen/-streifen angelegt.“

 

Bereits im Jahr 2010 gab es einen gemeinsamen Antrag der Kooperation CDU/FDP/Bündnis90/Die Grünen zum Thema „Blühende Landschaften“ mit der Forderung, geeignete Blühflächen im Stadtgebiet Würselen zu finden und mit geeignetem Saatgut anzulegen; in seiner Sitzung vom 30.09.2010 hat der Betriebsausschuss beschlossen, diesem Antrag zu folgen, und beauftragte die KDW, geeignete Flächen für die Anlegung von Blühstreifen zu ermitteln. Am 28.10.2010 wurden dem Betriebsausschuss Flächen im Stadtgarten, im Gouleypark, im Neubaugebiet Bardenberg, entlang der K30, der Bahnhofstraße und in einigen Baumscheiben im Stadtgebiet vorgestellt.

Kontinuierlich wurden neue geeignete Blühflächen im Stadtgebiet gefunden; folgende Auflistung der KDW zeigt den aktuellen Stand aus dem Jahr 2017:

  • Bahnhofstraße/Ecke Nordstraße – Querungshilfe
  • Mehrere Flächen auf der Friedrichstraße gegenüber dem Euregio-Kolleg (eine Fläche gegenüber der Einmündung Mittelstraße musste aufgrund zu hoher Verkotung durch Hunde aufgegeben werden)
  • Mehrere Blühstreifen und –flächen im Stadtgarten
  • Krefelder Straße (Ortseingang und Beete vor den Gebäuden „Reckerpark“
  • Mehrere Beete in der Elchenrather Straße
  • Dreiecksplatz
  • Verbindungsweg Elchenrather Straße/Seniorenheim „Carpe Diem“
  • Am Johanniterhof
  • Brückweg
  • Lindenplatz
  • Nordstraße (Rondell Zufahrt Lindenplatz)
  • Lehnstraße
  • Morlaixplatz
  • Geschwister-Scholl-Straße
  • Willy-Brandt-Ring/Ecke Adenauerstraße: an den Bushaltestellen rechts und links
  • Carlo-Schmid-Straße (Straßenverkehrsamt gegenüber der Hausnummer 13)
  • Ein Beet in der Franz-Marc-Straße
  • Ein Beet „An der Glocke“
  • Batzkuhler Weg/ Ecke Hansemannstraße
  • Ginsterweg (Haus-Nr. 17 und vor der Firma Geotaix)
  • Adenauerstraße (Querungshilfe und Beete)
  • Hauptstraße (Haus-Nr.: 206 und 169)
  • Luciastraße (Rondell)
  • Dürerstraße/Ecke Paul-Klee-Straße
  • Paul-Klee-Straße (Haus-Nr. 7)
  • Käthe-Kollwitz-Straße/Ecke Franz-Marc-Straße (Haus-Nr. 8 und 10)
  • Franz-Marc-Straße (Haus-Nr. 1)
  • Lindener Straße (ein Beet an der ehemaligen Ziegelei)
  • Pützgracht (Haus-Nr. 17)
  • Broicher Straße/Ecke Pützgracht (ein langes Beet)
  • Verbindungsweg an der Nellessenstraße (eingezäunte Fläche)
  • Kremerstraße (3 Flächen)
  • Am Förderturm (6 Flächen)
  • Balbinastraße (2 Flächen)
  • Obere Gouleystraße (2 Flächen)
  • 4 Flächen am Verbindungsweg Wilhelm-Bock-Straße/Wilhelm-Gülpen-Straße
  • 1 Fläche am Verbindungsweg Balbinastraße/von-Goerschen-Straße
  • 2 Flächen in der Wilhelm-Bock-Straße
  • 2 breite lange Streifen in der Ökokontofläche am Duffesheider Weg (insg. ca. 5.000 m2)

 

Zu 1+2.: „Die Verwaltung wird beauftragt, zu prüfen, welche Flächen hierfür geeignet sind und festzustellen, ob lediglich eigene Flächen zur Bepflanzung in Betracht kommen oder auch Flächen im Eigentum Dritter, die von der Stadt Würselen gepflegt und unterhalten werden, herangezogen werden können.“

 

Neben den bereits bestehenden könnten für die Anlage von neuen Blühflächen im Stadtgebiet Würselen noch folgende Flächen/Bereiche in Frage kommen:

  • Innenfläche Kreisverkehr Sebastianusstraße, Drischer Straße, An St. Sebastian
  • Die Streuobstweise im Stadtgarten: hier könnte geeignetes Saatgut eingestreut oder besser Streifen zwischen den Baumreihen mit einer geeigneten Blühmischung eingesät werden
  • Entlang des Stadtgarten-Wanderwegs
  • Im Weidener Feld, oberhalb „Ehrenbergs Krützje“
  • Grünfläche an der Lessingstraße
  • weitere Flächen/Beete im Gouleypark
  • Ausgleichsfläche im Neubaugebiet „Elchenrather Weide“

 

Wenig Einfluss hat die Stadt Würselen auf Flächen, die verpachtet sind und einer bestimmten Nutzung unterliegen, beispielsweise:

  • Hundeübungsplatz/Schießplatz an der Steingasse
  • Schießplatz „Am Güterbahnhof“
  • Bogenschützenplätze an der Schweilbacher Straße und dem Duffesheider Weg
  • Hundeübungsplatz am Radweg zwischen Krefelder Straße und Bardenberger Straße
  • Privatgärten an der Neuhauser Straße, sowie als Schrebergärten genutzte Parzellen in der Pricker Straße und der Waldstraße

 

Flächen im Eigentum Dritter, die von der Stadt Würselen gepflegt und unterhalten werden, sind Flächen der SEW, die versiegelt sind und sich daher nicht als Blühflächen eignen (z.B. Parkplätze und Zuwegungen). Landwirtschaftliche Nutzflächen werden i.d.R. an Landwirte verpachtet und obliegen somit nicht der Pflege durch die KDW.

Fazit:

Im Stadtgebiet Würselen gibt es eine Vielzahl von Flächen, die in naturnahe oder für Insekten förderliche Flächen umgewandelt werden könnten. Im Stadtgarten, an der Lessingstraße, Fontanestraße, diversen "Quartiersplätzen" und auch im Straßenbegleitgrün können Teile der Anlagen oder ganze Flächen zu Blühflächen mit geeigneten Saatmischungen. Allerdings ist die Aussage, dass Blühflächen weniger Kosten verursachen und deutlich weniger Pflegeintensiv seien nicht ganz richtig:

a) Der Umbau von vorhandenen Grünflächen in Blühflächen oder naturnah gestaltete Flächen erfordert in der Umbruchphase ein hohes Maß an Fachverstand und Fachkenntnis sowie einen erhöhten finanziellen und personellen Aufwand bei der Anlage.

Fachverstand und Fachkenntnisse sind notwendig um die komplexeren Kompositionen von dauerhaften Stauden und Gehölzen fachgerecht und zielorientiert anzulegen und zu pflegen. Dazu müsste der Anteil an Fachkräften erhöht werden.

Bestehende Anlagen müssen zunächst abgeräumt, Boden muss ausgetauscht und aufbereitet werden und Pflanzen, Bodenhilfsstoffe, Baustoffe oder Saatgut müssen beschafft werden. Da die Umwandlung im „laufenden Betrieb" stattfindet und die verbleibenden Grün- und Beetflächen nicht vernachlässigt werden dürfen, erhöht sich der personelle Aufwand.

b) Bei der Anlage von Beet- und Grünflächen in Neubaugebieten ist der finanzielle und personelle Aufwand geringer. Hier kann die Anlage der Flächen so gesteuert werden, dass sie den erforderlichen Standard erfüllen. Dazu wäre es jedoch notwendig, im Vorfeld Standards festzulegen, die dann als allgemeingültige Vorgaben dienen können. Die Erarbeitung eines solchen Konzepts sollte von dem planenden Fachdienst und dem pflegenden Fachdienst in Zusammenarbeit erstellt werden.

Hilfreich könnten dabei die Ausführungen des Bundes deutscher Staudengärtner sein, die in Versuchsanlagen diverse Pflanzenzusammenstellungen für unterschiedliche Standortansprüche getestet haben.

 

Eine Reduzierung von Pflegekosten durch die Umwandlung von Flächen bei der Stadt Würselen ist als langfristiges Vorhaben zu sehen, mit einem Zeitraum von mind. 10 Jahren Umbruchphase, bis zu einem Anteil von 30-40% der Flächen. Es kann nur gelingen, wenn entsprechende Ressourcen zur Verfügung gestellt werden. Mit ein weniger Rasenmähen oder anderen Vorschlägen dieser Art kann dieses Ziel, ordentliche und naturnahe Grünflächen zu gestalten und zu erhalten, nicht erreicht werden.

 

 

Zu 3.: „Die Verwaltung wird beauftragt, geeignete Saatmischungen auszusuchen, deren Pflegeaufwand gering ist und welche dem aktuellen Insektensterben entgegenwirken. Überdurchschnittlich auffällige und vom Bürger stark wahrgenommene Bereiche (z.B. Kreisverkehre) sollen prioritär bepflanzt werden; hier ist außerdem auf eine besonders lebhafte Gestaltung zu achten“

 

Alle Saatmischungen für Blühflächen sind dafür geeignet, dem Insektensterben entgegenzuwirken – allerdings gibt es Unterschiede, wo diese Saatmischungen eingesetzt werden sollten. In den Blühstreifen der Ökokontomaßnahme am Duffesheider Weg beispielsweise geht es prioritär um einheimische Ackerkräuter mit einem hohen Anteil von Getreide, die an den Boden angepasst sind und nicht nur den bestäubenden Insekten während der Sommermonate ausreichend Nahrung bieten, sondern auch den Vögeln in den Herbst- und Wintermonaten als Nahrung dienen (das Getreide wird nicht geerntet!). Vor allem optisch ansprechend sind die bunten Blühmischungen (z.B. Mössinger), die aber ausschließlich im Stadtgebiet in straßenbegleitenden Beeten oder Baumscheiben eingesät werden sollten. Ihr Anteil an natürlicherweise hier nicht vorkommenden ein- und mehrjährigen Kräutern und Stauden ist recht hoch, was in Extensivflächen zu Verfälschung der Florengesellschaft führen kann.

In den vergangenen Jahren hat die KDW auch Saatmischungen für Blühflächen in privaten Gärten zum Kauf für die Würselener Bürgerinnen und Bürger angeboten – zum Selbstkostenpreis, was auch gerne angenommen wurde. Aufgrund der Beschwerde eines Landschaftsgärtners über die privatwirtschaftliche Tätigkeit der KDW, durfte jedoch kein Saatgut mehr abgegeben werden.

Die Kreisverkehre im Stadtgebiet sind nur bedingt geeignet, um Blühflächen einzusäen: Größtenteils wurden sie von Architekten der Fa. 3+ entworfen, die die Stadt nicht ohne weiteres verändern darf. Für den Kreisverkehr in der Sebastianusstraße liegt noch keine Entscheidung vor, was dort angelegt werden soll (Denkmal? Art der Bepflanzung?). Die Kreisverkehre entlang der K 34 und im Gewerbegebiet Aachener Kreuz sind nicht im Eigentum der Stadt (Straßen NRW oder StädteRegion Aachen) – sollte die Stadt Würselen die Pflege dieser Anlagen übernehmen wollen, wird zusätzliches Personal benötigt und für die Unterhaltung der Flächen ist mehr Geld einzuplanen.

Im Rahmen des Antrags der Fraktionen CDU/FDP/Bündnis 90/Die Grünen wurde bereits im Jahr 2010 eine Kampagne gestartet, die ortsansässigen Landwirte dazu zu bewegen, Blühstreifen im Ackerrandbereich anzulegen. „Agrarumweltmaßnahmen und Vertragsnaturschutz – Förderung einer besonders umweltschonenden Landwirtschaft“ ist der Titel einer Broschüre des nordrhein-westfälischen Umweltministeriums gewesen, die ausführlich über die freiwilligen Leistungen der Landwirtschaft für den Natur- und Umweltschutz informiert. Im Jahr 2009 wurden die Prämien für Neuantragsteller erhöht und ab 2010 drei neue Fördermaßnahmen eingeführt, darunter auch die Anlage von Blühstreifen. Die kostenlose Broschüre wurde vom FD 4.3.2 (damals FD 3.2) beim Umweltministerium angefordert und mit einem motivierenden Begleitschreiben an alle ortsansässigen Landwirte verschickt.

Die Anlage von Blühstreifen und –flächen hat sich innerhalb der zurückliegenden Jahre bundes- und europaweit im Rahmen der Agrarumweltprogramme etabliert. Die Maßnahmen lassen sich gut in moderne Produktionssysteme integrieren, und die Zusammensetzung von Blühmischungen kann auf bestimmte Naturschutzziele abgestimmt werden. Diese aktive Ackerbegrünung mit blühenden Saatmischungen bereichert zudem das Landschaftsbild und trägt zu einem positiven Image der Landwirtschaft bei. Vermutlich auch aus diesem Grunde findet die Anlage von Blühstreifen und -flächen eine zunehmende Akzeptanz bei Landwirten. Zur Anlage von Blühflächen liegen mittlerweile umfangreiche Erfahrungen und zahlreiche Praxisratgeber vor, die im Internet über folgende Adressen abgerufen werden können, z.B.:

  • www.bluehende-landschaft.de
  • www.farbe-ins-feld.de
  • www.lebensraum-brache.de
  • www.ifab-mannheim.de/Broschuere>EinmaleinsderBluehflaechen.pdf

sowie z.B. die Broschüre vom NABU: „Weiterentwicklung der Agrarumweltprogramme - Maßnahmen zur effektiven Förderung der Biodiversität in der Landwirtschaft bis 2020“. Bereits in den beiden Jahren konnten einige „bunte Äcker“ in der Region entdeckt werden.

Eher kontraproduktiv ist die in den letzten Jahren sehr verbreitete Vorliebe der Eigenheimbesitzer, den zuvor mit Stauden, blühenden Sträuchern und Bäumen bepflanzten Vorgarten in tote graue Kiesflächen mit nicht blühenden Formgehölzen zu verwandeln – hier sollte in Zukunft durch geeignete Öffentlichkeitsarbeit vehement entgegengewirkt werden.

 

Anlage/n:

1. Antrag der SPD-Fraktion

2. Beispiele von Blühflächen

 


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Donnerstag, 15. Februar 2018Sitzung des Umwelt- und Stadtentwicklungsausschusses

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