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Kommunen für biologische Vielfalt;
hier: Unterzeichnung der Deklaration, Vereinsbeitritt und Sachstand


Letzte Beratung
Donnerstag, 15. November 2018 (öffentlich)
Federführend
Fachdienst 4.3
Originaldokument
http://ratsinfo.wuerselen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=4739

gez. Nelles, 30.10.2018Nelles, xx.10.2018gez. von Hoegen, 29.10.2018 rgermeister Beigeordneter

gez. Schmitz-Gehrmann, 26.10.2018. gez. Püll, 26.10.2018 Fachdienstleiter Sachbearbeiterin

 

 

Darstellung des Vorgangs:

In seiner Sitzung vom 11.09.2018 hat der Rat der Stadt Würselen beschlossen

  • die Deklaration „Biologische Vielfalt in Kommunen“ zu unterzeichnen,
  • dem Städtebündnis „Kommunen für biologische Vielfalt e.V.“ beizutreten und
  • die Kosten- und Fördermöglichkeiten für die Erstellung eines Biotop- und Artenschutzkonzeptes zu ermitteln sowie
  • in Erfahrung zu bringen, ob die Einstellung eines Klimaschutzmanagers mit dem Schwerpunkt „Biotop- und Artenschutz“glich ist.

Am 23.10.2018 hat Herr BM Nelles sowohl die Deklaration, als auch den Vereinsbeitritt unterzeichnet (s. Anlage). Im Anschluss hat der zuständige Fachdienst die beiden Beitrittserklärungen an das Bündnis „Kommunen für biologische Vielfalt“ e.V. gesendet.

Die Erstellung eines Biotop- und Artenschutzkonzeptes wird nach Auskunft eines Beraters derzeit von keinemrderprogramm abgedeckt:

- Im Rahmen des Bundesprogrammes zur biologischen Vielfalt werden Vorhaben gefördert, denen eine gesamtstaatlich repräsentative Bedeutung zukommt oder die diese Strategie in besonders beispielhafter und maßstabssetzender Weise umsetzen.

- Das EU-Förderprogramm LIFE teilt sich in die beiden Teilprogramme „Umwelt“ und „Klimapolitik. Mit dem Finanzierungsinstrument LIFE Nature fördert die Europäische Union Maßnahmen zur Umsetzung der FFH- und Vogelschutzrichtlinie. Das Projekt „LIFE-Amphibienverbund“ ist im Januar 2017 in der StädteRegion Aachen gestartet und wird von der Biologischen Station in Stolberg koordiniert und umgesetzt. Ein Maßnahmenpaket betrifft auch Würselen im Januar 2018 wurde auf der „Schwarzen Halde“ im Wurmtal damit begonnen, die Lebensbedingungen für die Geburtshelferkröte zu optimieren und langfristig zu gewährleisten.

- Es gibt noch zahlreiche weitere Programme, deren Förderumfänge sich aber alle auf die praktische Umsetzung von Maßnahmen beschränken bzw. Projekte fördern, die konkrete Maßnahmen für den Erhalt bestimmter Artenrdern oder zum Ziel haben, den Funktionshaushalt von Ökosystemen zu optimieren bzw. langfristig zu erhalten.

Nach Aussage des Förderberaters besteht eine kleine Chance, dass die Erstellung von Biotop- und Artenschutzkonzepten ab 2019 förderfähig werden. Derzeit ist aber noch nicht bekannt, ob das tatsächlich erfolgt und wenn ja, über welches Programm und in welchem Rahmen gefördert werden soll.

Die erneute Einstellung eines Klimaschutzmanagers ist abhängig davon, ob es im Rahmen des Klimaschutzkonzeptes noch Maßnahmen gibt, die bisher nicht umgesetzt worden sind, aber auch davon, wie alt dieses Klimaschutzkonzept schon ist rselen hat bereits 2010 ein Integriertes Klimaschutzkonzept (IKSK) erstellen lassen, dessen Umsetzung schrittweise erfolgt.r die gesamte StädteRegion existiert ein Klimaschutzkonzept, dessen Umsetzung in den Händen der Klimaschutzmanager/innen der StädteRegion liegt und im Arbeitskreis Klimaschutz thematisiert wird, der ca. vierteljährlich zusammentrifft. Zu den Aufgaben einer Klimaschutzmanagerin/eines Klimaschutzmanagers gehört die Koordination kommunaler Aktivitäten und Projekte zum Klimaschutz: CO2-Bilanzierungen, erneuerbare Energien, Energieeffizienz, Stadtentwicklung unter Klimaschutzaspekten und vor allem Öffentlichkeitsarbeit. Projekte und Maßnahmen zur Biodiversität gehören hier definitiv nicht zu. Sollte die erneute Einstellung eines Klimaschutzmanagers beabsichtigt werden, muss entweder ein Anschlussvorhaben geplant sein (das nicht älter als drei Jahre sein darf und während des Beschäftigungszeitraums eines bereits geförderten Klimaschutzmanagers begonnen wurde, aber nicht zum Abschluss gebracht werden konnte, weil der Klimaschutzmanager die Kommune vor Ende des bewilligten Förderzeitraum verlassen hat) oder es müssen konkrete Projekte benannt werden, die bereits im Klimaschutzkonzept formuliert wurden, bisher jedoch noch nicht umgesetzt werden konnten.

Da derzeit die Erstellung eines Biotop- und Artenschutzkonzeptes nicht förderfähig ist und auch noch keine Aussage dazu getroffen werden kann, ob dies ab Januar 2019 möglich ist, können die Kosten im Rahmen der Haushaltsberatung 2019 nicht eingebracht werden. Der zuständige Fachdienst 4.3 wird die inhaltlichen Neuerungen in Frage kommender Förderprogramme verfolgen und den Ausschuss für Umwelt und Stadtentwicklung informieren, sollten sich Fördermöglichkeiten ab 2019 ergeben.

Der Vereinsbeitritt zum Städtebündnis „Kommunen für biologische Vielfalt e.V.“ eröffnet aber auch Möglichkeiten: Der Verein dient den Kommunen zum Informationsaustausch, unterstützt sie bei der Öffentlichkeitsarbeit, bietet Fortbildungsangebote für Verwaltungsangestellte und entwickelt und koordiniert gemeinsame Aktionen und Projekte. Über die Homepage sowie den Newsletter informiert das ndnis regelmäßig über aktuelle Entwicklungen im Bereich des kommunalen Naturschutzes, stellt Best-Practice-Beispiele vor und steht den Mitgliedskommunen auch beratend zur Seite. Der Fachdienst 4.3 wird sich nach erfolgreicher Registrierung mit dem Verein in Verbindung setzen und in Erfahrung bringen, in welchen Bereichen Projekte für Würselen mit den derzeit sehr eingeschränkt zur Verfügung stehenden personellen Möglichkeiten umsetzbar sind.

 

 

Anlage: Unterzeichnung der Deklaration und Vereinsbeitritt


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Beratungsfolge

Donnerstag, 15. November 2018Sitzung des Umwelt- und Stadtentwicklungsausschusses

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