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Rodung von städtischem Baumbestand gem. § 5 der Baumschutzsatzung;
hier: Rodung von Bäumen für den Bau eines Kleinspielfeldes auf dem Außengelände der Gesamtschule


Letzte Beratung
Donnerstag, 15. November 2018 (öffentlich)
Federführend
Fachdienst 4.3
Originaldokument
http://ratsinfo.wuerselen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=4740

Der Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss beschließt, gemäß § 5 Abs. 1b der Baumschutzsatzung eine Ausnahme von der Verboten der Satzung für die Rodung von fünf Laubbäumen für den Bau des Kleinspielfeldes auf dem Außengelände der Gesamtschule zu genehmigen. Es ist Ersatz nach Maßgabe von § 7 der Baumschutzsatzung zu pflanzen.

gez. Nelles, 30.10.2018. gez. von Hoegen, 29.10.2018 rgermeister Erster u. Techn. Beigeordneter

gez. Nießen, 29.10.2018 gez. Schmitz-Gehrmann, 26.10.2018 Beigeordneter Sachbearbeiter

 

 

Darstellung des Vorgangs:

Zwischen dem Sportplatz Drischfeld und dem Schulhof der im Bau befindlichen Gesamtschule ist der Bau eines Kleinspielfeldes geplant (s. Vorlage VO/18/0387r den Rat am 06.11.2018). Der Bauantrag liegt beim Bauordnungsamt vor.

Hierfür ist die Rodung von nf nach Baumschutzsatzung geschützten Laubbäumen gemäß der beigefügten Liste erforderlich. Dem ebenfalls beigefügten Lageplan sind die Planung des Kleinspielfeldes und die Baumstandorte zu entnehmen.

Gemäß § 5 Abs. 1b der Baumschutzsatzung sind Ausnahmen von der Verboten des § 4 der Satzung zu genehmigen, wenn ein nach den baurechtlichen Vorschriften zulässiges Vorhaben sonst nicht oder nur unter wesentlichen Beschränkungen verwirklicht werden kann. Dies trifft hier zu.

Gemäß § 7 Abs. 1 der Satzung ist für jeden entfernten geschützten Baum ein neuer Baum auf dem Grundstück, auf dem der geschützte Baum entfernt wurde, nach Maßgabe von § 7 Abs. 2 bis 6 zu pflanzen.

Da die geschützten Bäume im Eigentum der Stadt Würselen stehen, befindet gemäß § 6 Abs. 4 der Satzung der Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss über den vorliegenden Rodungsantrag.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Die Kosten der Rodung und Ersatzpflanzung werden aus den für die Baumaßnahme zur Verfügung stehenden Mitteln finanziert.

Auswirkungen auf das Projekt Stadt der Kinder:

Das Kleinspielfeld dient insbesondere den Schülern der Gesamtschule sowie den Jugendmannschaften der Sportvereine.

 

 

Anlagen:

  1. Baumliste
  2. Lageplan

Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Beratungsfolge

Donnerstag, 15. November 2018Sitzung des Umwelt- und Stadtentwicklungsausschusses

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