Teilen:

Antrag der Fraktionen von SPD und FDP im Rat der Stadt Würselen vom 29.04.2019: Verbot von Steinvorgärten


Letzte Beratung
Donnerstag, 27. Juni 2019 (öffentlich)
Federführend
Fachdienst 4.3
Originaldokument
http://ratsinfo.wuerselen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=5023

Der Ausschuss für Umwelt und Stadtentwicklung nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Er beauftragt die Verwaltung, die in dieser Vorlage erläuterten Maßnahmen zur Öffentlichkeitsarbeit durchzuführen, um die Anlage von pflanzfreien Kiesflächen und versiegelten Steinvorgärten einzudämmen oder gar zu verhindern.

gez. Nelles gez. von Hoegen .

BürgermeisterErster u. Techn. Beigeordneter

gez. ./. .gez.: Püll .

FachdienstleiterSachbearbeiterin

 

 

Darstellung des Vorgangs:

Kies- und Schottergärten, in denen Pflanzen – wenn sie überhaupt vorhanden sind – allenfalls eine Nebenrolle spielen, gelten als chic und modern in Neubausiedlungen. Aber auch in gewachsenen Wohngebieten tauschen immer mehr Hausbesitzer das Grün in ihrem Vorgarten gegen Kies- und Schotter oder gar Pflasterung aus. Oft wirkt das ansteckend auf die Nachbarschaft, gelten diese Flächen doch gemeinhin als pflegeleicht und sauber. Innerhalb kürzester Zeit verwandeln sich ganze Straßenzüge dann in ökologisch tote Bereiche, in denen keine Insekten und Vögel mehr Nahrung finden. Diese Gärten widersprechen allen Natur- und Umweltschutzgedanken, in einer Zeit, in der insektenfreundliches Gärtnern sehr präsent ist - unter anderem durch das erfolgreiche Volksbegehren in Bayern sowie den besorgniserregenden Bericht des Weltbiodiversitätsrats (IPBES), der in den kommenden Jahrzehnten das Aussterben von weltweit einer Million Arten vorhersagt, sollte sich nicht bald unser Verhalten grundlegend ändern.

Aber noch weitere Aspekte gegen die Kieswüsten lassen sich aufzählen: Auch wenn ein gepflegter Rasen nicht viele Lebewesen beheimatet, kann Wasser versickern; da Kiesgärten meist mit Folien unterlegt werden, die nur geringfügig Wasser durchlassen, sind sie nahezu gleichzusetzen mit asphaltierten oder gepflasterten Straßen, Gehwegen und Parkplätzen. Sie können bei Starkregen auch nur bedingt Wasser aufnehmen – Überschwemmungen sind dadurch vorprogrammiert. Auch wenn negative klimatische Auswirkungen sich im städtischen Bereich überwiegend durch Versiegelungen mit Gebäudekomplexen und baulichen Nebenanlagen ergeben, weisen die Umweltverbände, wie z.B. der NABU (Naturschutzbund Deutschland) und der BUND (Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland) darauf hin, dass Vorgärten und kleine Grünflächen nicht nur eine besondere Bedeutung für die Artenvielfalt in der Stadt haben, sondern auch für das Kleinklima: Selbst kleinste Grünflächen produzieren saubere, frische Luft – bei langer und intensiver Sonneneinstrahlung heizen sich die Kies- und Steinflächen stark auf, speichern die Wärme und geben sie dann nachts wieder ab – die im Sommer erhoffte nächtliche Abkühlung bleibt aus.

Vor allem in Hinblick auf die Bestäuberinsekten haben jedoch alle Grünflächen im Stadtgebiet eine hohe Relevanz, seien sie noch so klein. Dazu gehören:

  • private Flächen, wie Gärten und Vorgärten, aber auch Balkone,
  • Kleingartenanlagen, die bspw. größere Bereiche bieten für die Anlage von Blühflächen
  • öffentliche Flächen, z.B. Grünanlagen, Parks, Baumscheiben, Kreisverkehre, die zur Nachahmung auf privaten Flächen einladen können [1]
  • Schul- und Kita-Gelände, durch die Kinder, Jugendliche und Eltern auf die Thematik aufmerksam gemacht werden
  • durch Grünpatenschaften gepflegte Flächen, so sie fachgerecht übernommen und ausgeführt werden.

Für die gesellschaftliche Verankerung des Themas steht Öffentlichkeitsarbeit an erster Stelle. Einige Städte haben gute Erfahrungen mit Kampagnen wie „Bonn/Kreis Paderborn blüht und summt“ gemacht: Bürgerinnen und Bürger erhalten kostenlos regionales Saatgut für die Anlage von Blühinseln und eine Beratung zum Anlegen dieser Flächen. Hier wäre noch zu prüfen, ob Kooperationen mit Naturschutzverbänden und Fraktionen möglich sind, um Kapazitäten zu gewinnen für Saatgutverteilaktionen und Beratungen. Das Stadtmagazin könnte einen größeren Artikel zu dem Thema veröffentlichen.

Denkbar sind auch Anreize, wie z.B. den „Insektenfreundlichsten Vorgarten“ zu suchen oder einen Fotowettbewerb auszuloben; die schönsten Fotos bzw. die prämierten Gärten könnten in öffentlichen Gebäuden, Banken- und Sparkassenfilialen im Rahmen einer kleinen Wanderausstellung der Öffentlichkeit präsentiert werden. Möglicherweise ließen sich so auch Sponsorengelder für die Prämierungen gewinnen.

Sind rechtsverbindliche Vorgaben sinnvoll?

§ 8 Absatz 1der Bauordnung des Landes Nordrhein-Westfalen 2018 (am 1. Januar 2019 in Kraft getreten), beinhaltet bereits ein Verbot, denn darin steht:

(1) Die nicht mit Gebäuden oder vergleichbaren baulichen Anlagen überbauten Flächen der bebauten Grundstücke sind

1. wasseraufnahmefähig zu belassen oder herzustellen und

2. zu begrünen oder zu bepflanzen,

soweit dem nicht die Erfordernisse einer anderen zulässigen Verwendung der Flächen entgegenstehen. Satz 1 findet keine Anwendung, soweit Bebauungspläne oder andere Satzungen Festsetzungen zu den nicht überbauten Flächen treffen.

Auch wenn sich nahezu in allen Städten und Kreisen mittlerweile Widerstand gegen die Steinwüsten regt, ist die Meinung, ob ein Verbot von Stein- und Kiesgärten in Bebauungsplänen sinnvoll sei, sehr uneinheitlich:

  • Die Stadt Heilbronn hat in Bebauungsplänen für Neubaugebiete in den Jahren 2015 und 2018 auf Grundlage der Landesbauordnung Baden-Württemberg das Verbot festgeschrieben:

„Lose Stein-/Materialschüttungen sind nicht zulässig“.

Kontrollen seien aber weder geplant noch personell leistbar. Die Stadt geht davon aus, dass durch die Bauvorschrift einige Schottergärten erst gar nicht entstehen werden. Sie beabsichtigt auch in Zukunft in weiteren Bebauungsplänen das Verbot aufzunehmen.

  • Die Stadt Waltrop am nördlichen Rand des Ruhrgebietes macht Bauherren in ihrem neu ausgewiesenen Baugebiet Vorgaben zur Gestaltung der Vorgärten. Dort heißt es: „Die unversiegelten Vorgartenflächen sind zu begrünen". Außerdem dürfen maximal 50 Prozent der Fläche für Wege, Hauseingänge oder Parkplätze versiegelt werden. In Waltrop bemüht man sich jedoch um den Dialog mit den Hausherrinnen und -herren:[2] Mit Argumenten statt mit Strafandrohungen sollen die Eigentümerinnen und Eigentümer überzeugt werden, dass Steinwüsten eben nicht mehr zeitgemäß sind.
  • Auch die Stadt Xanten nimmt neuerdings ein Verbot von Schottergärten in ihre Bebauungspläne auf.
  • Im lippischen Lemgo gibt es ein „Pflanzgebot", um Geröllwüsten zu vermeiden.[3]
  • Im Kreis Gütersloh ist die Stadt Halle Vorreiter: Bei der Aufstellung eines Bebauungsplanes zur städtebaulichen Neuentwicklung eines größeren Areals soll eine „lebensfeindliche Umgebung" zukünftig untersagt werden.
  • Im Kreis Gütersloh will man ebenfalls gegen Steinwüsten im Vorgarten aktiv werden, allerdings durch Öffentlichkeitsarbeit und geeignetes Info-Material, das an Haus- und Gartenbesitzer verteilt werden soll. Beispielgärten sollen nach Art der „offenen Gartenpforte" gezeigt werden und Gartenbotschafter sollen die Privatgartenbesitzer beraten.

Tatsächlich ist die Meinung in nahezu allen Kommunen und Kreisen, die bereits explizit ein Kies- und Steingarten-Verbot in Bebauungsplänen aufgenommen haben, dass die Überwachung und Kontrollen personell nicht leistbar sind – und rechtlich auch nicht durchsetzbar, es sei denn, die Stadt beschließt eine entsprechende Satzung für das gesamte Stadtgebiet. Da bleibt dann nur die Hoffnung, dass die textlichen Festsetzungen im Gegensatz zur Landes-Bauordnung wenigstens gelesen werden und sich die Häuslebauer danach richten. Viele Umweltschutzämter bezweifeln jedoch, dass Verbote von Schottergärten viel bewirken können, da Bebauungspläne in der Regel ohnehin schon viele Vorschriften enthalten. Sie setzen daher eher auf Aufklärung und wirkungsvolle Überzeugungsarbeit.

Auch in Würselener Bebauungsplänen hat es zum Thema Bepflanzung des Baugrundstücks lange Zeit Festsetzungen gegeben: So sollte jedes Grundstück mindestens ein Baum erhalten und die Grundstücke mit einheimischen Schnitthecken begrenzt werden. Kontrolliert wurden diese Vorschriften so gut wie nie – aus personellen Gründen! In der Realität bestanden die vermeintlich einheimischen Hecken nahezu alle aus Thuja- und Kirschlorbeer-Sträuchern: Immergrün – billig – aber keinesfalls einheimisch und somit ökologisch wenig wertvoll. Solche Pflanzvorschriften lassen sich auf den heutigen, oftmals sehr kleinen Baugrundstücken kaum noch verwirklichen: Selbst ein Baum mittlerer Größe wird bei 10 m Höhe zum Störenfried, weil er sich über die Grenze des Grundstücks zum Nachbarn ausdehnt – der Ärger ist also vorprogrammiert. Daher hat das Planungsamt davon Abstand genommen und die Ausgleichsleistung auf externen Flächen realisiert. Was bringen Verbote oder Pflanzvorschriften, wenn sie niemand kontrolliert? Schnell entsteht dann der Eindruck, dass die Behörden verbieten oder vorschreiben können, was sie wollen – es hat niemand eine Strafe zu befürchten, also braucht sich auch niemand daran zu halten.

Bereits 2017 hat der Verband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau die Initiative „Rettet den Vorgarten“ gestartet. Er will den Gartenbesitzern überzeugende Argumente für lebendige Gärten mit Pflanzen an die Hand geben, natürlich nicht ganz uneigennützig, da ein gärtnerischer Anspruch bei den Steinöden nicht mehr vorhanden ist. Jeder kann sich im Baumarkt Vlies kaufen und Steine darauf schütten – die Kundschaft bleibt dann bei den GaLabau-Betrieben langfristig aus. Aber wirtschaftliche Aspekte spielen für die Betriebe natürlich eine Rolle: Wenn im Winter die Auftragslage nicht gut ist, will man Umsatz generieren und legt lieber einen Schottergarten an, als ohne Arbeit zu bleiben. Seinen Mitgliedern kann der Verband diesbezüglich keine Vorschriften machen, aber er kann sie informieren, welche Folgen das für das Kleinklima hat. Ein Verbot hält der Verband trotz aller Kritik für übertrieben. Er setzt stattdessen auf einen Leitfaden, den man den Betrieben zur Verfügung stellt und dabei hilft, herauszufinden, was der Kunde von seinem Garten erwartet, wie viel Zeit er ins Grün rund ums Haus investieren möchte und welche Bepflanzung dazu passt. Eine Umfrage hat ergeben, dass für die meisten Besitzer von Schottergärten der Aspekt eines pflegeleichten Gartens ausschlaggebend ist. Die Erfahrung zeigt jedoch, dass sich über die Jahre auf dem Vlies eine Schicht aus Laub und anderem organischen Material bildet, auf dem Samen keimen können. Gerade in feuchten Frühjahren führt das oft dazu, dass allerlei (unerwünschte) Wildkräuter auf der Steinwüste wachsen. Denen wird dann auch schon mal gerne mit Chemie zu Leibe gerückt.

Begrünung der vertikalen Ebenen

Angesichts der immer engeren Baugrundstücke und kleineren Gärten erhält die Begrünung von Fassaden und Dächern eine größere Rolle. Auch hier hat Würselen bereits in den 90er Jahren über eine Arbeitsbeschaffungsmaßnahme ein Fassadenbegrünungsprogramm angeboten: Eine Broschüre wurde erstellt und die Bepflanzung sowie die fachgerechte Befestigung am Haus seitens der Stadt bezuschusst. Die Broschüre kann sicherlich überarbeitet und neu aufgelegt werden: Die Eigenschaften der Bepflanzung und die artgerechte Befestigung am Haus unterliegt keinen großen Veränderungen. Viele durch das Programm begrünte Häuser haben aber die Berankung wieder beseitigt, da einige der Kletterpflanzen nicht ganz unproblematisch in Bezug auf die Bausubstanz sind. In dem Zusammenhang sollte man auch auf die ebenfalls hoch im Trend liegenden Stab-Gitterzäune hinweisen, in die Plastikbänder als Sichtschutz geflochten werden, anstatt sie mit Efeu zu begrünen. Eine solche Efeu-Hecke ist leicht und schnell geschnitten, sie bietet bei einem Durchmesser von nur einem halben Meter aber bereits Vögeln Nistmöglichkeit, einen hervorragenden Sichtschutz und liefert Sauerstoff – auch im Winter.

Fazit:

Die Landesbauordnung beinhaltet bereits im § 8 Absatz 1, das Gebot, nicht überbaute Flächen wasseraufnahmefähig zu belassen oder herzustellen und diese Flächen zu bepflanzen oder zu begrünen.

In Bebauungsplänen kann dieses Gebot in den textlichen Festsetzungen aufgegriffen werden – die Durchsetzung dieser Vorschriften ist jedoch rechtlich nicht möglich. Dazu müsste für das gesamte Stadtgebiet eine Satzung erstellt werden, in der die Anlage von Kiesgärten und versiegelten Flächen auf privaten Grundstücken untersagt wird. Personell sind Kontrollen und die daraus resultierenden Verfahren, die bei Verstößen gegen die Satzung eingeleitet werden müssen, nicht durchführbar. Im Rahmen von Baugenehmigungen wären solche Vorschriften zwar denkbar, personell aber ebenfalls nicht zu realisieren.

Die Stadtverwaltung sollte durch Aufklärung und wirkungsvolle Überzeugungsarbeit versuchen, für unversiegelte, möglichst naturnah begrünte Flächen in Gärten und Vorgärten zu werben –und natürlich mit gutem Beispiel voran gehen. Wettbewerbe, kostenlose Abgabe von Saatgut für kleine Blühinseln und gutes Infomaterial zum Downloaden auf der Homepage oder zum Abholen im Rathaus am Infostand oder in öffentlichen Gebäuden sollten initiiert bzw. erstellt werden, ggfs. kann auch auf bereits bestehendes Infomaterial zurückgegriffen werden.

Derzeit prüft der Arbeitskreis Kommunaler Klimaschutz die Möglichkeit, ein „Netzwerk Kommunaler Klimaschutz in der StädteRegion Aachen“ zu gründen. Hierfür können seit diesem Jahr Fördermittel abgerufen werden. Ein geeignetes Institut bietet den einzelnen Kommunen im Rahmen des Netzwerks eine individuelle Begleitung von Klimaschutzprojekten, interne Unterstützung der Politik und Monitoring an; Synergieeffekte ergeben sich dabei durch kommunalen Austausch und gemeinsame Projekte. Treffen für den Erfahrungsaustausch, Fachveranstaltungen und bis zu zwei Förderanträge pro Jahr zu den gemeinsamen Projekten sowie das Netzwerkmanagement werden dann von einem externen Institut übernommen. Der Eigenanteil wird dabei weniger als 20 Cent pro Einwohner und Jahr betragen. Die einzelnen Kommunen müssen lediglich eine GbR als „formelle Hülle“ gründen, damit die Fördermittel über das Institut für die StädteRegion abgerufen werden können. Im nächsten Ausschuss für Umwelt und Stadtentwicklung im September 2019 wird voraussichtlich eine Beschlussvorlage dazu vorgelegt.

Die Verwaltung weist jedoch noch einmal ausdrücklich darauf hin, dass die Personaldecke im FD 4.3 und bei der KDW für die Beratungs- und Öffentlichkeitsarbeit und weitere Maßnahmen zur Umsetzung von Blühflächen und ggfs. kostenlose Abgabe von Saatgut sehr dünn ist.

[1] Die KDW hat bereits in der Vergangenheit einige Blühflächen angelegt (s. dazu auch Vorlage im Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss im Dezember 2018), und ist derzeit dabei, neue Blühflächen, z.B. hinter dem Rathaus an der Rathausstraße anzulegen. Die Kreisverkehre unterliegen häufig den Straßenbaulastträgern der Kreis- und Landstraßen; hier hat die Stadt leider nur einen sehr geringen Einfluss auf die Gestaltung.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Derzeit nicht abschätzbar

Auswirkungen auf das Projekt Stadt der Kinder:

Der Erhalt von unversiegelten Gärten und Vorgärten ist ein zukunftsweisendes Projekt, um besonders die bestäubenden Insekten zu fördern und die Artenvielfalt zu schützen. Klimaschutz ist den Kindern und Jugendlichen ein wichtiges Anliegen, wie die „Friday for Future“- Demos der jüngsten Vergangenheit zeigen. Öffentlichkeitsarbeit, Aufklärung und wirkungsvolle Überzeugungsarbeit zu dem Thema sind daher ein wichtiges Anliegen für die „Stadt der Kinder“.

Die Stadt Würselen ist 2018 dem Verein „Kommunen für biologische Vielfalt“ beigetreten. Sämtliche hier vorgestellte Maßnahmen sind daher sehr begrüßenswert und sollen unter einem Eintrag für die Stadt Würselen auf der Homepage des Vereins veröffentlicht werden.

 

 

Anlage:

Antrag der Fraktionen von SPD und FDP vom 29.04.2019


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

Für eventuell vorhandene Übertragungsfehler haftet unserAC.de nicht, maßgeblich sind alleine die verlinkten Seiten und Dokumente der Kommunen. Sofern die Links auf die Einzeldokumente nicht mehr funktionieren, gelten die Links auf die Ratsinfosysteme bzw. deren Archive.

Hier könntest Du Dir eine Karte anzeigen lassen.

Durch die Nutzung der Mapbox Tiles API können Informationen über die Benutzung dieser Website einschließlich Deiner IP-Adresse an Mapbox in den USA übertragen werden:
www.mapbox.com/privacy/

Karteninhalte anzeigen

Beratungsfolge

Donnerstag, 27. Juni 2019Sitzung des Umwelt- und Stadtentwicklungsausschusses

Art
Entscheidung
Ausschuß
Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss
Details
Tagesordnung