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Anlage weiterer Blühflächen; hier: Antrag der Fraktionen der SPD und der FDP vom 13.06.2020


Letzte Beratung
Dienstag, 07. Juli 2020 (öffentlich)
Federführend
Verwaltungsvorstand
Originaldokument
http://ratsinfo.wuerselen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=5351

Der Rat der Stadt beschließt:

Die Verwaltung wird beauftragt:

  1. sukzessiv weitere, vor allem größere Blühflächen, insektenfreundliche Staudenbeete und Langgraswiesen im Stadtgebiet anzulegen und eine Vernetzung der Flächen anzustreben sowie Regio-Saatgut dort zu verwenden, wo es sinnvoll ist.
  2. die Öffentlichkeitsarbeit auszuweiten, soweit es personell möglich ist, unter besonderer Berücksichtigung von insektenfreundlicher Bepflanzung in Gewerbegebieten und Blühflächen in der Landwirtschaft sowie Fördermöglichkeiten zu den Themen Insektenschutz und Biodiversität zu suchen und auf ihre Eignung für Maßnahmen im Stadtgebiet Würselen zu überprüfen und ggf. Förderanträge zu stellen.
  3. Den Verein „Blütenparadies“, eine Initiative für den Insektenschutz auf Agrarflächen, erstmalig im Jahr 2021, mit 1.000 € zu unterstützen, unter der Voraussetzung, dass die Saatgutmischungen konform mit den Anforderungen der Erhaltungsmischungsverordnung (ErMiV) gehen oder die Untere Naturschutzbehörde der StädteRegion Aachen ihr Einverständnis zur Ausbringung der Saatgutmischungen erteilt.
  4. den Fachausschuss „Umwelt- und Stadtentwicklung“ und den Rat der Stadt Würselen über die Entwicklungen im Themenbereich Blühflächen und Biodiversität jährlich wiederkehrend zu informieren.

gez.Nellesgez. von Hoegen Bürgermeister Erster u. Techn. Beigeordneter

gez. Püll . .

Sachbearbeiterin

 

 

Darstellung des Vorgangs:

Zu Punkt 1:

Die Verwaltung wird beauftragt, dem Rat zu berichten, auf welchen Flächen weitere Blühflächen angelegt werden können; hierbei sollen neben kleineren Flächen im innerstädtischen Bereich insbesondere auch größere Flächen ab einer Größe von 100 Quadratmetern ins Auge gefasst werden; in der nächsten Pflanzperiode sollen auf größeren Grünflächen einheimische und damit ökologisch hochwertige Saatmischungen (Blühpflanzen und Wildkräuter) eingesät werden“

In der VO/18/0042 "Anlage von Blühflächen", Antrag der SPD-Fraktion im Rat der Stadt Würselen vom 05.12.2017, wurden zahlreiche Flächen genannt, die seitens der KDW bereits als Blühflächen im Stadtgebiet angelegt worden sind. Dabei handelte es sich oft um kleinere Flächen im Straßenbegleitgrün. In den vergangenen zwei Jahren wurden viele dieser Flächen derart extrem mit Hundekot und Müll, teilweise sogar mit Sperrmüllablagerung verunreinigt, dass die Flächen aufgegeben werden mussten. Welche Flächen dazu gehören, welche verändert bearbeitet werden und welche aufgrund von Baumaßnahmen nicht mehr realisiert werden konnten, zeigt Anlage 1 im Anhang.

Staudenbeete statt Blühfchen

Anstatt viele kleine Blühflächen anzulegen und zu pflegen, die in der Regel als Straßenbegleitgrün bzw. in Baumscheiben ausgesät wurden und die aus diesem Grund eben besonders gerne von rücksichtslosen Hundebesitzern als Gassi-Klo missbraucht worden sind, hat die KDW in Konsequenz damit begonnen, größere Flächen im öffentlichen Bereich aus der intensiven Nutzung zu nehmen oder eine andere Art der Bepflanzung auszuprobieren. Auf der Geschwister-Scholl-Straße wurde die Blühfläche in ein Lavendelbeet umgewandelt und auf der Nordstraße im Rondell Zufahrt Lindenplatz, Auf der Weide und auf der Kirchenstraße wurden Staudenbeete als Dauerbepflanzung angelegt; die dort eingesetzten Stauden sind alle besonders insektenfreundlich. Bei der Neuanlage dieser Staudenbeete mag es irritierend sein, dass die Flächen mineralisch gemulcht werden und es zunächst den Anschein hat, als würden Schotterbeete entstehen. Diese Beete werden aber nicht wie bei Kies- und Schotterbeeten gemeinhin üblich mit Folie abgedeckt, sondern die insektenfreundlichen Stauden werden mit direktem Bodenanschluss eingesetzt und der Bereich um die Stauden herum wird mineralisch abgedeckt, um den Wuchs von unerwünschtem Wildkraut zu vermeiden. Diese Staudenbeete sind zwar etwas teurer in der Anlage, haben aber den Vorteil, dass die Pflege (besonders unangenehm bei stark durch Hundekot verunreinigten Flächen!), nach der Anlage der Fläche deutlich geringer ist, die Stauden sich schnell ausbreiten und die mineralische Deckschicht dann nicht mehr zu sehen ist.

Zwei neue „klassische“ Blühflächen sind auf der Morsbacher Straße vor dem Haus Nr. 107 und dem Starenweg vor dem Haus Nr. 2 angelegt worden. Des Weiteren hat die KDW auf den Friedhöfen St. Sebastian und Weiden-Neu auf abgeräumten Grabfelder, ca. 1.650 m² bzw. ca. 2.000 m² eine mehrjährige Blühmischung eingesät.

Abb.1: Staudenbeet im Rondell Nordstraße/Lindenplatz

Langgraswiesen statt Rasenflächen

Reine Rasenflächen, wie sie oft in städtischen Grünflächen oder um Gebäude herum zu finden sind, bestehen aus nur wenigen Pflanzenarten. Viele Tiere, besonders die Insekten sind aber auf artenreiche Pflanzengesellschaften angewiesen. (Wild-)Bienen profitieren von unterschiedlichen Blühintervallen, viele Schmetterlingsraupen sind auf bestimmte Futterpflanzen angewiesen und die einheimische Vogelwelt wiederum profitiert vom Insektenreichtum, um besonders im Frühjahr und Frühsommer ihre Brut damit zu versorgen. Wiesen bieten aber auch uns Menschen etwas fürs Auge, da sie sich im Jahresverlauf verändern und fast das ganze Jahr verschiedene Farbakzente beobachtet werden können. Kinder freuen sich, weil die bunten Wiesen natürlich auch einen schönen Wildblumenstrauß liefern. Langgraswiesen filtern zudem kleine Staubpartikel aus der Luft und beeinflussen das Kleinklima positiv. Gerade im städtischen Bereich kann das die Lebensqualität deutlich verbessern. So ist bspw. im Stadtgarten die Fläche des ehemaligen Grillplatzes extensiviert worden, eine Mahd findet hier nur noch max. zweimal jährlich statt.

Um eine solche Wiese zu erhalten, gibt es verschiedene Ansätze:

  • werden die meisten städtischen Rasenflächen sechsmal im Jahr und mehr gemäht, reichen für Langgraswiesen maximal zwei Mahden im Jahr (meist im Juni und im September). Somit haben auch Pflanzen eine Chance zu wachsen, zu blühen und Samen zu bilden, die bei häufigen Mahdintervallen nie zur Blüte kommen. Das Mahdgut sollte ein paar Tage auf der Fläche verbleiben, damit bereits vorhandene Samen auf den Boden fallen und wieder auskeimen können, der Wiese also erhalten bleiben. Dann jedoch muss das Schnittgut abgeräumt werden, damit Nährstoffe aus der Fläche geholt und der Boden somit über die Zeit ausmagert. Die sogenannten fetten Böden führen dazu, dass nur wenige schnellwachsende Arten eine Fläche einnehmen und andere Arten verdrängen. Durch den Entzug von Nährstoffen und der Änderung der Mahdintervalle können sich auch wieder langsam wachsende Pflanzenarten ansiedeln: Die Biodiversität steigt!

Ein schönes Beispiel für eine solche Langgraswiese mit integrierter Blühfläche wurde hinter dem Rathaus auf der Rathausstraße angelegt.

Abb.2: Langgraswiese im ersten Jahr mit integrierter mehrjähriger Blühfläche auf der Rathausstraße

  • Ein schnellerer Weg, eine blühende Langgraswiese zu erhalten, ist die Einsaat von Kräuterwiesenmischungen mit autochthonem (regionalem, einheimischem) Saatgut. Dieses Saatgut ist an die örtlichen Standortbedingungen optimal angepasst und verhindert die Florenverfälschung (z.B. Ausbreitung von Neophyten und Farbvarianten sowie nicht regionalen Wildkräutern). Die Flächen müssen vorher jedoch auf die Einsaat vorbereitet werden. Solche Flächen sind in den vergangenen Jahren bereits im zweiten Abschnitt der Ökokontomaßnahme am Duffesheider Weg angelegt worden und im Rahmen einiger anderer Ausgleichsflächen ebenfalls. In diesem Frühjahr wurde der dritte Abschnitt am Duffesheider Weg realisiert, der ganz im Zeichen des Feldvogelschutzes ausgestaltet ist. Hier wurden einjährige und mehrjährige Blühstreifen angelegt und das Ausbringen von Regio-Saatgut für die Blühflächen und die Kräuterwiesen ist Pflicht (vorausgesetzt, das Saatgut ist als Regio-Saatgut bereits verfügbar!).

Zudem sorgt die Erhaltungsmischungsverordnung (ErMiV), dass ab dem 02.03.2020 in der freien Landschaft nur noch Regio-Saatgut für Wildkräuter verwendet wird. Das Ausbringen von teilautochthonem bzw nicht autochthonem Saatgut muss von der Unteren Naturschutzbehörde genehmigt werden. Erst wenn diese Genehmigung vorliegt, dürfen die Saatgut-Hersteller das Saatgut herausgeben. Die stark gestiegene Nachfrage an Kräuterwiesen- und Wildblumensaatgut hat jedoch dazu geführt, dass die Saatgut-Hersteller nicht mit der Produktion nachkommen und viele Arten derzeit (noch) gar nicht als Regio-Saatgut verfügbar sind.

Wie viele andere Kommunen auch muss die KDW erst einmal Erfahrungen sammeln, welche Flächen sich in welchen Bereichen des Stadtgebiets bewähren: Kleine bunte Blühflächen, mineralisch gemulchte Staudenbeete, Langgraswiesen, die aus Intensiv-Rasenflächen entwickelt werden oder neu ausgesäte Kräuterwiesen mit Regio-Saatgut: In den kommenden Jahren wird die KDW die Anlage solcher Flächen voran treiben und weitere Erfahrungen sammeln, die ggf. noch zu weiteren Modifizierungen führen werden. Auch im Gouleypark, einigen Quartiersplätzen und straßenbegleitenden Grünflächen befinden sich solche noch intensiv gepflegte Rasenflächen, die in Zukunft extensiv gepflegt werden sollen. Fakt ist, dass aufgrund der Höhe von Langgras- und Kräuterwiesen spezielle Maschinen angeschafft werden müssen, sogenannte Balkenmäher, die solche Flächen relativ schonend mähen und entsprechende Ladeanhänger, um das Mulchmaterial abzusammeln. Die Anlage der insektenfreundlichen Beete und Flächen bzw. die Umwandlung vorhandener Grünflächen in Blühflächen oder naturnah gestaltete Flächen erfordert ein hohes Maß an Fachverstand und Fachkenntnis, ebenso die Durchführung eines projektbegleitenden Monitorings zur Dokumentation des Erfolges der umgesetzten Maßnahmen. Das bedeutet auch, dass mit einem erhöhten finanziellen und personellen Aufwand zu rechnen ist.

Zu Punkt 2:

Die Verwaltung wird beauftragt, ein Konzept zur Vernetzung der größeren Blühflächenareale zu entwickeln, um somit eine höhere ökologische Wertigkeit zu erreichen; dabei sollen unter anderem brach liegende Grünflächen in Gewerbe- und Industriegebieten genauso wie ausgewiesene, aber noch nicht bepflanzte ökologische Ausgleichsflächen, die sich über das Stadtgebiet verteilen, mit in die Betrachtung einbezogen werden.“

  • Flächen, die brach liegen, haben an sich schon einen hohen ökologischen Stellenwert: Häufig sind es besonders die Pionier-Wildkräuter, die zahlreichen Insekten, besonders aber auch (Wild-)Bienen, Hummeln und Schmetterlingen ein nahezu durchgehendes Blütenangebot liefern hier einzugreifen wäre eher kontraproduktiv.
  • Durchaus Potential, verbunden mit einem hohen Beratungsaufwand, haben „Grün“-Flächen in den Gewerbegebieten: Hier ist viel Luft nach oben, was die Ausgestaltung dieser Grünflächen angeht. Mit wenigen Mitteln können relativ große Flächen ökologisch aufgewertet werden, z.B. durch die Anlage der unter Punkt 1 beschriebenen Langgraswiesen oder durch Streifen, in die mehrjährige Blühmischungen eingearbeitet werden. Dauer-Staudenbepflanzungen nach Art der Beete, die die KDW anlegt und mineralisch mulcht, die also wenig pflegeintensiv sind, sowie die Anpflanzung bestimmter freiwachsenden, einheimischen Heckensträucher können nicht nur einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung des Kleinklimas leisten, sondern sind gleichzeitig Nähr- und Brutgehölz und können je nach Art der Anpflanzung die Aufenthaltsqualität der Mitarbeiter*innen in Pausen erhöhen und sogar Raum für Besprechungen im Freien entstehen lassen.

Dachbegrünung lässt sich mittlerweile durch Gründach-Klicksysteme auch nachträglich installieren, ohne hohe Anforderungen an die Statik, da diese Systeme mit Sedum-Arten bepflanzt sind, die nicht viel wiegen und kaum Nährsubstrat benötigen. Dazu muss jedoch eine sehr intensive Öffentlichkeitsarbeit geleistet werden, und Anreizsysteme, wie z.B. eine Förderung durch Bereitstellung von Saatgut oder Pflanzen oder bei Installation von Dachbegrünung - ein Anreiz durch reduzierte Abwassergebühren z.B., müssen geschaffen werden.

Die Absicht des FD 4.3, die im Gewerbegebiet Aachener Kreuz angesiedelten Betriebe in Bezug auf Durchgrünung und ökologischer Aufwertung zu beraten, besteht seit vielen Jahren; erste Bestandsaufnahmen wurden bereits 2015 durchgeführt. Mit Weggang des damaligen Klimaschutzmanagers konnte das Projekt jedoch aus Zeitgründen nicht mehr weiter verfolgt werden. Mit Einstellung eines neuen Klimaschutzmanagers/einer neuen Klimaschutzmanagerin voraussichtlich ab Herbst 2020 können solche Projekte auch wieder sukzessive in Angriff genommen werden.

  • Die Vernetzung von größeren Blühflächen ist anzustreben, ist aber schwierig und wird nur gelingen, wenn landwirtschaftliche Flächen, öffentliche Grünflächen, Straßenbegleitgrün und Kreisverkehre des Landesbetriebs Straßen NRW und Ausgleichsflächen mit einbezogen werden. Eine solche Konzeption benötigt ebenfalls viel Zeit, die voraussichtlich nicht vor 2021realistisch ist.
  • Nicht bepflanzte Ausgleichsflächen gibt es im Stadtgebiet nicht mehr; mit der Anlage des dritten und letzten Abschnitts auf der Ökokontomaßnahme am Duffesheider Weg, die im Herbst noch in Teilen bepflanzt wird, ist das Ökokonto verfüllt. Der dritte Abschnitt wurde - abweichend vom ursprünglichen Konzept ganz unter Berücksichtigung der Anforderungen an den Feldvogelschutz angelegt, in enger Abstimmung mit der Biologischen Station und der Unteren Naturschutzbehörde der StädteRegion Aachen. Weite Flächen im zweiten und dritten Abschnitt es Ökokontos sind mit ein- und mehrjährigen Blühmischungen angelegt worden. Ein detaillierter Bericht über 20 Jahre Duffesheider Weg und die veränderten Anforderungen an den Natur- und Artenschutz wird dem Fachausschuss Umwelt und Stadtentwicklung im Herbst/Winter 2020/2021 seitens des FD 4.3 vorgelegt werden.

Zu Punkt 3:

Die Verwaltung wird beauftragt, aktiv die Anlegung von Blühflächen zu bewerben und zum Thema Insektenschutz Informationen zu veröffentlichen; zudem sollen Landwirte auf Maßnahmen zum Insektenschutz und die verschiedenen Fördermöglichkeiten aufmerksam gemacht werden.“

Öffentlichkeitsarbeit spielt im Klimaschutz aber auch für das Thema Biodiversität eine große Rolle. Besonders für die Bürger*innen ist die kostenlose Abgabe von geeigneten Saatmischungen für Blühflächen besonders attraktiv und wird so zeigen es die Erfahrungen anderer Kommunen sehr gut angenommen. Als Alternative zu den unattraktiven und für die Insektenwelt völlig nutzlosen Kiesvorgärten könnten Staudenbeete mit mineralischem Mulchmaterial beworben werden, die seitens der KDW in einigen Bereichen bereits erfolgreich im Stadtgebiet angelegt worden sind. Hier wäre z.B. eine wie auch immer geartete Förderung (z.B. durch Staudenspende oder einem pauschalen Zuschuss pro Quadratmeter umgewandelte Fläche) denkbar, um Bürger*innen dazu zu bewegen, ihren Kiesvorgarten in blütenreiche Staudenbeete umzuwandeln. Auch eine Förderung der Dachflächenbegrünung ist sinnvoll (s. dazu auch Punkt 2). Die zuständige Sachbearbeiterin im FD 4.3. wird sich nach Entschärfung der personellen Situation intensiv mit dieser Thematik beschäftigen.

Einen kleinen Beitrag zur Öffentlichkeitsarbeit leistet auch ein Bienenfutterautomat, über dessen Aufstellung ebenfalls in dieser Sitzung beschlossen werden soll.

Blühflächen in der Landwirtschaft

Mit der Landwirtschaftskammer in Bonn wurde bereits Kontakt aufgenommen: Elisabeth Verhaag, zuständig für Förderprogramme und Öffentlichkeitsarbeit im Themenbereich Blühflächen und Artenschutz in der Landwirtschaft, teilte in einem Telefonat mit, dass Informationen über die Förderprogramme sehr komplex sind und die Bewerbung dieser Programme durch kommunale Mitarbeiter*innen nicht leistbar sind. Die Landwirtschaftskammer ist im Team unterwegs, um vor Ort die Landwirte bestmöglich zu beraten. Sie schlägt vor, im Winter 2020/2021 in Zusammenarbeit mit der Stadt Würselen und dem Vorsitzenden der Ortsbauernschaft eine Info-Veranstaltung r die Kammer-Mitglieder durchzuführen. Bis zum 30.06. eines Jahres haben die Landwirte dann Zeit, geeignete Flächen zur Förderung von Blühflächen einzureichen für das Folgejahr. 2020 endet auch die 7-jährige EU-Förderperiode; neue Antragsmöglichkeiten bestehen bei der EU dann voraussichtlich erst wieder im Jahr 2022 mit Beginn einer neuen Förderperiode.

Einsaat von Blühmischungen in Kreisverkehren

Herr Reinartz vom Landesbetrieb Straßen NRW bestätigte in einem Telefonat grundsätzlich, dass die Kommune in Bezug auf die Gestaltung der Kreisverkehre Einfluss nehmen kann. Dazu muss mit Straßen NRW eine schriftliche Vereinbarung getroffen werden, die eine Rückführungsklausel enthält, die regelt, dass der Kreisverkehr bei Nichtweiterführung der Pflege wieder in den Ausgangszustand zurückversetzt wird; eine solche Mustervereinbarung mit Straßen NRW liegt dem FD 4.3 vor. Derzeit hat Straßen NRW in den neuen Kreisverkehren der L223n zwischen Birk und Herzogenrath die gleiche Saatgutmischung eingesät, die auch in den Banketten verwendet wird; eine Mahd erfolgt extensiv zweimal pro Jahr. Die Kreisverkehre sehen sehr nett aus es entwickeln sich neben den Gräsern auch zahlreiche einheimische Wildblumen. Die Verwaltung wird Kontakt zur Gemeinde Vettweiß aufnehmen, die in ihrem Gemeindegebiet einige Kreisverkehre mit Blühmischungen umgestaltet hat.

Eine Bürgerinitiative bemüht sich derzeit bereits um die Umgestaltung des Kreisverkehrs in Linden-Neusen.

Der Verein „Blütenparadies“ ein Projekt für bunte Landschaften in der StädteRegion Aachen

Der Verein „Blütenparadies“ ist eine Initiative für den Insektenschutz auf Agrarflächen, von Volker Gauchel, dem Bio-Landwirt am Paulinenwäldchen, ins Leben gerufen. Unterstützer/innen des Vereins waren bisher überwiegend Bürger*innen. Der Verein will einfach und pragmatisch und unabhängig von Förderprogrammen Landwirten Geld für die Realisierung von Blühflächen zur Verfügung stellen. Einige Flächen wurden bereits 2019 im Stadtgebiet angelegt. Es gibt einen Koordinator, Dr. Björn Scholz-Starke, der den Kontakt mit den Landwirten herstellt und die Finanzen verwaltet. Er und auch die Werbung und Öffentlichkeitsarbeit für das Projekt, werden ebenfalls über diese Mittel finanziert. Nun sucht der Verein auch Unterstützung bei Behörden, Institutionen und Firmen, die der Insektenwelt etwas Gutes tun möchte. Das Konzept des Blütenparadies-Vereins wird nahe an den Landwirten entwickelt, um möglichst erfolgreich Flächen zu erhalten, auf denen Maßnahmen unbürokratisch umgesetzt werden können. Die Unterstützung durch Behörden, Institutionen und Firmen ermöglicht eine höhere Förderung für die Landwirte, somit noch mehr Akzeptanz und ggf. auch eine höhere Qualität des Saatguts. Unter der Voraussetzung, dass die Untere Naturschutzbehörde der StädteRegion Aachen der Saatgutmischung zustimmt bzw. die Ausbringung des Saatguts nicht gegen die Erhaltungsmischungsverordnung verstößt, sollte die Stadt Würselen diese Initiative auch unterstützen. Eine Vorstellung des Vereins inkl. Aktuellem Bericht findet sich in der Anlage 2 dieser Vorlage.

Der Antrag der Fraktionen der SPD und FDP ist als Anlage 3 beigefügt.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Die finanziellen Auswirkungen werden erst im kommenden und in den nachfolgenden HH-Jahren zum Tragen kommen.

Neben der Unterstützung für den Verein „Blütenparadies“ in Höhe von 1.000,- € in 2021 (Zustimmung des Rates der Stadt Würselen vorausgesetzt), werden Eigenanteile fällig für Förderanträge, deren Art und Umfang inkl. Laufzeit zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Vorlage noch nicht abgeschätzt werden können. Über den Abschluss solcher Förderanträge und welche Eigenanteile dabei seitens der Stadt zu tragen sind, sollte in einer oder mehrere separater Sitzungsvorlagen abgestimmt werden.

Ggf. personelle Aufstockungen und/oder die Beschaffung geeigneter Gerätschaften für die Bewirtschaftung von Langgraswiesen werden in den entsprechenden Fachausschüssen thematisiert und zur Abstimmung vorgelegt.

Auswirkungen Stadt der Kinder:

Blühflächen und Langgraswiesen sensibilisieren Kinder für das Thema Artenvielfalt. Solche Flächen laden Kinder zum Entdecken ein und machen Natur für sie direkt erfahrbar.

 

 

Anlage/n:

  1. Übersicht über aufgegebene oder verändert bearbeitete u. gepflegte Blühflächen
  2. Das Blütenparadies Projekt r die Insekten in der Region Aachen
  3. Antrag der Fraktionen der SPD und der FDP vom 13.06.2020

Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Weitere zu dieser Vorlage gefundene Ortsangaben

  • Kirchenstraße
  • Lindenplatz
  • Birk
  • Duffesheider Weg
  • Nordstraße
  • Morsbacher Straße
  • Rathausstraße

Beratungsfolge

Dienstag, 07. Juli 2020Sitzung des Rates der Stadt Würselen

Ausschuß
Rat
Entscheidung
ungeändert beschlossen
Details
Tagesordnung
Auszug

Dienstag, 30. Juni 2020Sitzung des Rates der Stadt Würselen

Ausschuß
Rat
Entscheidung
(offen)
Details
Tagesordnung
Auszug