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Förderung von Lastenfahrrädern, elektrischen Motorrollern und elektrischenTretrollern - Antrag der UWG Fraktion


Letzte Beratung
Dienstag, 21. Juni 2022 (öffentlich)
Federführend
Verwaltungsvorstand
Originaldokument
http://ratsinfo.wuerselen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=6218

Der Rat der Stadt Würselen nimmt den Antrag der UWG Fraktion zur Kenntnis und

  1. entscheidet den Antrag weiter zu verfolgen, indem anderweitige Fördermöglichkeiten für die im Antrag aufgeführte Förderung für die Bürger|innen der Stadt Würselen geprüft werden,

  1. entscheidet den Antrag nicht weiter zu verfolgen

gez. Nießen . gez. Kaiser .

Bürgermeister Stadtkämmerer

gez. Chantré .

Zentrales Fördermittelmanagement

 

 

Darstellung des Vorgangs:

Die UWG Fraktion beantragt mit Datum vom 20.05.2022 die Förderung für die Bürger|Innen der Stadt Würselen auf Grundlage der Billigkeitsrichtlinie für Klimaschutzinvestitionen entsprechend der Vorgehensweise der Stadt Stolberg.

Die Stadt Stolberg hat mit der Billigkeitsrichtlinie für kommunale Klimaschutzinvestitionen ein Förderprogramm für nachhaltige Mobilität entwickelt, aus dem Bürger|Innen einen Zuschuss für Lastenfahrräder und elektrische Motorrollern beantragten können.

In einem telefonischen Gespräch wurde mit Frau Benja, Fraktionsvorsitzende der UWG Fraktion, folgendes erörtert:

Die Verwaltung sieht keine erfolgsversprechende Perspektive, dieses Projekt im Rahmen der Billigkeitsrichtlinie umzusetzen.

Die aufgrund der Billigkeitsrichtlinie beantragten und bewilligten Maßnahmen sind bis zum 31.12.2022 umzusetzen und die Mittel bis dahin vollständig zu verausgaben.

Mit Erstellung einer entsprechenden Förderrichtlinie und anschließendem Beschluss durch den Rat der Stadt Würselen wäre keine Antragseinreichung und Bewilligung vor August möglich. Die restliche Förderlaufzeit würde dann nur noch vier Monate betragen. Innerhalb dieser Zeit müsste die Förderung an die Bürger|Innen publik gemacht werden und entsprechend viele Anträge eingereicht werden. Auch müssten die Mobilitätsgegenstände bis dahin beschafft sowie der anschließend einzureichende Verwendungsnachweis sämtlicher Bewilligungen eingereicht sein.

Bei einer Summe von insgesamt 55.221,34 Euro ist die Möglichkeit der fristgerechten Umsetzung nicht gegeben.

Grundsätzlich ist diese Förderung für Bürger|Innen in Würselen sehr interessant.

Die Verwaltung schlägt daher vor, den Antrag in der Hinsicht weiter zu verfolgen, dass anderweitige Fördermöglichkeiten durch das zentrale Fördermittelmanagement geprüft werden.

Das zentrale Fördermittelmanagement wird pro Aktiv mit einer Beschlussvorlage an den Rat der Stadt herantreten, sollte die Prüfung auf Förderung erfolgreich sein.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Die Billigkeitsrichtlinie für kommunale Klimaschutzinvestitionen ist aktuell in voller Höhe für die Beschlussvorlage VO/22/0620 im nichtöffentlichen Teil vorgesehen. Hier verbleibt sie auch, sodass die Volle Höhe der Billigkeitsrichtlinie in 2022 in Anspruch genommen wird.

Die finanziellen Auswirkungen in Bezug auf den Antrag der UWG Fraktion richten sich dann nach entsprechender möglicher Förderung.

Auswirkungen auf das Projekt Stadt der Kinder:


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Beratungsfolge

Dienstag, 21. Juni 2022Sitzung des Rates der Stadt Würselen

Art
Entscheidung
Ausschuß
Rat
Entscheidung
ungeändert beschlossen
Details
Tagesordnung