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Bebauungsplan 224 im Bereich Lindenplatz, Poststraße, Mittelstraße (Sportplatz
Lindenplatz);
hier: Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4
Abs. 1 BauGB


Letzte Beratung
Donnerstag, 27. Juni 2019 (öffentlich)
Federführend
Fachdienst 4.3
Originaldokument
http://ratsinfo.wuerselen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=5007

Der Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss beschließt die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB mit den beigefügten Unterlagen.

gez. Nelles, 11.06.2019gez. von Hoegen, 04.06.2019.

BürgermeisterErster u. Techn. Beigeordneter

gez. Jenniches, 04.06.2019gez. Zitzen, 04.06.2019

SachbearbeiterinMitzeichnung SEW

 

 

Darstellung des Vorgangs:

In seiner Sitzung am 06.09.2018 hat der Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss die Aufstellung des Bebauungsplanes 224 beschlossen.

Derzeit wird die ca. 1,5 ha große Fläche zwischen Lindenplatz, Poststraße und Mittelstraße als Sportplatz mit dazugehörigem Vereinsheim genutzt. Durch die Errichtung eines neuen Sportzentrums an der Kauseneichsgasse (siehe BP 219) kann die Sportplatznutzung an diesem Standort aufgegeben werden.

Aufgrund der zentralen Lage der Grundstücke und des hohen Bedarfs an Wohnungen in Würselen ist beabsichtigt, auf der Fläche Geschosswohnungsbau, der teilweise öffentlich gefördert wird, zu entwickeln. Die Baugebiete sollen als Allgemeine Wohngebiete (WA) gem. § 4 Baunutzungsverordnung (BauNVO) festgesetzt werden. Die Anbindung des Plangebietes erfolgt über die Mittelstraße. Das Gebiet soll weitestgehend von motorisiertem Verkehr freigehalten werden. Entsprechend wird der ruhende Verkehr für die Wohnnutzungen unterirdisch in Tiefgaragen untergebracht. Stellplätzer Besucher werden oberirdisch in den Einfahrtsbereichen in das Plangebiet zur Verfügung gestellt. Die vorhandenen Grünstrukturen entlang der Post- und Mittelstraße sollen weitgehend erhalten bleiben.

Der Bebauungsplan soll im beschleunigten Verfahren nach §13a BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung) aufgestellt werden. Die Voraussetzungen des § 13a BauGB (Maßnahme der Innenentwicklung, Grundfläche unter 20.000 , kein UVP-pflichtiges Vorhaben) sind hier gegeben. Ein Umweltbericht ist nicht zu erstellen.

Der gültige Flächennutzungsplan stellt für diesen Bereich „Wohnbauflächen“ dar, so dass der Bebauungsplan aus dem Flächennutzungsplan entwickelt werden kann.

Es wird vorgeschlagen, mit den beigefügten Unterlagen die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Die Öffentlichkeit soll in Form einer Bürgerversammlung und durch Gelegenheit zur Einsichtnahme in die Unterlagen in der Stadtverwaltung und im Internet beteiligt werden. Zur frühzeitigen Beteiligung sollen die notwendigen Gutachten (Artenschutz- und Bodengutachten) vorliegen.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Die Kosten für die Ausarbeitung des Bebauungsplanes einschließlich notwendiger Gutachten und Vermessung stehen im städtischen Haushalt zur Verfügung.

Auswirkungen auf das Projekt Stadt der Kinder:

Die geplante Wohnbebauung soll für Familien mit Kindern geeignet sein.

 

 

Anlagen:

Anlage 1:Geltungsbereich BP 224

Anlage 2: Städtebauliches Konzept

Anlage 3:Vorentwurf des Bebauungsplanes 224

Anlage 4:Vorentwurf der Begründung zum Bebauungsplan


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Weitere zu dieser Vorlage gefundene Ortsangaben

  • Lindenplatz
  • Mittelstraße
  • Poststraße

Beratungsfolge

Donnerstag, 27. Juni 2019Sitzung des Umwelt- und Stadtentwicklungsausschusses

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Entscheidung
Ausschuß
Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss
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Tagesordnung