Teilen:

Gute Schule 2020/Kommunalinvestitionsfördergesetz;
hier: Konzeptionelle Festlegungen/Beschluss der Maßnahmen


Letzte Beratung
Dienstag, 17. Dezember 2019 (öffentlich)
Federführend
Verwaltungsvorstand
Originaldokument
http://ratsinfo.wuerselen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=5142

Der Rat der Stadt stimmt der Realisierung der in der Anlage 1 genannten Maßnahmen über die bestehenden Förderprogramme zu.

Über die Realisierung der Maßnahmen ist weiter regelmäßig zu berichten; bis Ende Juni 2020 ist ein neuer zusammengefasster Bericht zu erstellen.

Die Aufstellung der Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.

gez.: Arno Nelles / 30.10.19gez.: Ludwig Bremen / 30.10.19

( Bürgermeister )( Stadtkämmerer )

 

 

Darstellung des Vorgangs:

Nach Vorberatungen im Bildungsausschuss am 26.09.2017 und Technik- und Bauausschuss am 28.09.2017 hat der Rat der Stadt am 10.10.2017 über konzeptionelle Festlegungen und Maßnahmen zum Programm "Gute Schule 2020" und "Kommunalinvestitionsförderungsgesetz" beschlossen (VO/17/0221).

An dieser Stelle bleibt festzuhalten, dass unter dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz zum damaligen Zeitpunkt das so genannte Kapitel 1 verstanden wurde. Zwischenzeitlich wurde ein Kapitel 2 aufgelegt.

Mit dem Kapitel 2 werden Bundesmittel (über das Land) zur Verfügung gestellt, um Sanierungsmaßnahmen an Schulen größer 40.000 € zu finanzieren. Die Frage "Sanierungsmaßnahme" richtet sich dabei nach den Bestimmungen der Bundeshaushaltsordnung. Aus dem Programm erhält die Stadt Würselen einen Betrag in Höhe von rd. 1,278 Mio. €; es ist ein 10%iger Eigenanteil zu zahlen, so dass insgesamt rd. 1,406 Mio. € zur Verfügung stehen. Über Maßnahmen für das Programm KInvFöG K2 wurde noch nicht beschlossen.

Neben dem neuen Programmteil KInvFöG K2 haben sich bei den bisherigen Programmteilen Gute Schule 2020 und KInvFöG K1 Veränderungen ergeben.

Veränderungen dadurch, dass konkretere Datengrundlagen vorliegen, Kostenschätzung / Berechnungen konkretisiert werden konnten und letztlich, das Maßnahmen abschließend fertiggestellt wurden bzw. auf Grundlage aktueller Kosten auch Maßnahmen sich zurzeit in der Beauftragung befinden. Zusätzlich konnten auch Maßnahmen aus dem Bereich der Frühkindlichen Erziehung, also dem Bereich der Kindergärten, aufgenommen werden.

Wie vereinbart, wurde in den Sitzungen des Technik- und Bauausschusses in der Vergangenheit über den Ausführungsstand einzelner Maßnahmen berichtet. Dies wird auch weiterhin über die Projektstatusberichte erfolgen.

Die jetzige Berichterstattung soll das aktuelle Gesamtbild unter Einbeziehung des neuen Programmteiles darstellen. Des Weiteren wird aufgrund eingetretener Veränderungen und durch den neuen Programmteil eine erneute grundsätzliche Beschlussfassung erforderlich, damit die einzelnen Maßnahmen gegenüber den Fördergebern angemeldet werden können.

An dieser Stelle sei ausdrücklich noch einmal darauf hingewiesen, dass Veränderungen von Maßnahmen auch nach grundsätzlicher Beschlussfassung jeder Zeit noch möglich sind; hierüber wäre dann erneut zu beschließen.

Die nunmehr in der Anlage beigefügte aktualisierte Liste der Maßnahmen aus den Programmen Gute Schule 2020, KInvFöG K1 und KInvFöG K2 sagt folgendes aus:

Die Ursprungsliste aus 2017, die hiermit fortgeschrieben wird, enthielt die Kategorien A bis C. Die Maßnahmen, die bisher Kategorie A waren, sind dadurch erkennbar, dass bei ihnen in der 2. Spalte eine Kennzeichnung z.B. mit "P-GS-1.1" enthalten ist.

Bisherige Maßnahmen der Kategorie B und C wurden, soweit dies aus finanziellen Gründen möglich war, nunmehr mit Kategorie A ausgewiesen. Diese Maßnahmen enthalten in der 2. Spalte keine weitere Kennzeichnung.

Zusätzlich werden noch Maßnahmen mit Kategorie B ausgewiesen.

Sollte es nach Abrechnung aller Maßnahmen der Kategorie A möglich sein, diese Maßnahmen noch zusätzlich im Rahmen der Programme zu finanzieren, soll dies vorgeschlagen werden. Ansonsten werden im Rahmen zukünftiger Haushalte diese Maßnahmen durch entsprechende Veranschlagung finanziert werden müssen.

Des Weiteren enthält die Auflistung vier, in der bisherigen Liste nicht aufgeführte, neue Maßnahmen. Bei diesen Maßnahmen geht die Verwaltung davon aus, dass sie dringlich zu realisieren sind und hat sie deshalb in die Auflistung zusätzlich aufgenommen. Diese Maßnahmen sind in der Spalte 2 entsprechend mit "neu" gekennzeichnet (Nr. 4.7, Nr. 5.8, Nr. 14.1 und 14.2).

Die Maßnahmen in der Liste sind in den Spalten rderprogramm/ Kosten jeweils nach Stand der Bearbeitung hellgrau bzw. dunkelgrau gekennzeichnet. Hellgrau steht dafür, dass sich diese Maßnahmen derzeit in der Bearbeitung / Abwicklung befinden und nach den derzeitigen Erkenntnissen vom ausgewiesenen Finanzbedarf ausgegangen werden muss. Dunkelgrau steht dafür, dass die Maßnahmen abgeschlossen sind.

In der ursprünglichen Projektliste waren auch Maßnahmen für das Gebäude der ehemaligen Hauptschule Lehnstraße enthalten. Hierfür sind Beträge in der als Anlage beigefügten Fassung nach dem derzeitigen Stand nicht mehr enthalten. Hintergrund ist hier, dass die Verwaltung dem Rat der Stadt im Rahmen des Haushaltes 2020 ff. ein Konzept zur Beratung stellen wird, dass Maßnahmen im Rahmen der Förderprogramme im Schulgebäude Lehnstraße entbehrlich macht.

Die Verwaltung möchte abschließend ausdrücklich darauf hinweisen, dass Sie auch außerhalb der jeweiligen Sitzungstermine für Detailfragen zu den Maßnahmen zur Verfügung steht.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Die grundsätzliche Finanzierung erfolgt über Mittel des Bundes und des Landes, wobei bei den Programmen KInvFöG K1 und K2 jeweils ein 10%iger Eigenanteil der Stadt enthalten ist. Insofern werden z.B. die jeweiligen Abschreibungen bis auf den 10%igen Eigenanteil reduziert; dies trifft auch für evtl. anfallende Zinszahlungen zu.

Die jetzige Maßnahmenliste schöpft die Programme noch nicht vollständig aus. Die Abwicklung der geplanten Maßnahmen sollte vor dem Hintergrund der derzeitigen Marktlage mit Blick auf Kostensteigerungen abgewartet werden. Sollte es sich belastbar zeigen, dass noch Mittel zur Verfügung stehen, werden seitens der Verwaltung weitere Verwendungsbeschlüsse eingeholt.

Auswirkungen auf das Projekt Stadt der Kinder:

 

 

Anlage/n:

2019_10_28_Sanierungs-Massnahmen Schulen mit Ergänzungen zur Beschlussvorlage


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

Für eventuell vorhandene Übertragungsfehler haftet unserAC.de nicht, maßgeblich sind alleine die verlinkten Seiten und Dokumente der Kommunen. Sofern die Links auf die Einzeldokumente nicht mehr funktionieren, gelten die Links auf die Ratsinfosysteme bzw. deren Archive.

Hier könntest Du Dir eine Karte anzeigen lassen.

Durch die Nutzung der Mapbox Tiles API können Informationen über die Benutzung dieser Website einschließlich Deiner IP-Adresse an Mapbox in den USA übertragen werden:
www.mapbox.com/privacy/

Karteninhalte anzeigen

Beratungsfolge

Dienstag, 17. Dezember 2019Sitzung des Rates der Stadt Würselen

Art
Entscheidung
Ausschuß
Rat

Dienstag, 26. November 2019Sitzung des Technik- und Bauausschusses

Art
Vorberatung
Ausschuß
Technik- und Bauausschuss
Details
Tagesordnung

Dienstag, 12. November 2019Sitzung des Bildungsausschusses

Art
Vorberatung
Ausschuß
Bildungsausschuss
Details
Tagesordnung