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Integriertes Handlungskonzept (IHK) Innenstadt;
Richtlinien der Stadt Würselen über die Vergabe von Zuwendungen zur Gestaltung
von Fassaden im privaten Bereich


Letzte Beratung
Dienstag, 17. Dezember 2019 (öffentlich)
Federführend
Fachdienst 4.3
Originaldokument
http://ratsinfo.wuerselen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=5155

Der Rat beschließt die beiliegenden Richtlinien der Stadt Würselen zur Vergabe von Zuwendungen für die Gestaltung von Fassaden privater Immobilien im Rahmen des Stadterneuerungsprogramms für die Innenstadt Würselens.

gez. Nelles, 12.11.2019gez. von Hoegen, 11.11.2019

rgermeisterErster und Techn. Beigeordneter

gez. Bremen, 12.11.2019gez. Schierp, 07.11.2019

StadtkämmererFachdienstleiterin

gez. Hennig, 06.11.2019

Sachbearbeiterin

 

 

Darstellung des Vorgangs:

Der Rat der Stadt Würselen hat am 13.12.2016 das integrierte Handlungskonzept (IHK) für die Innenstadt Würselen beschlossen. Das Programmgebiet wurde als Stadtumbaugebiet (gem. § 171 b BauGB) festgelegt. 2017 wurde Würselen auf dieser Grundlage in das Stadterneuerungsprogramm NRW „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ aufgenommen. Der mehrjährig angelegte Stadterneuerungsprozess hat zum Ziel, die Würselener Innenstadt zu beleben und sie als Wohnbereich sowie als Wirtschaftsstandort zu stärken.

Ein essentieller Baustein des Integrierten Handlungskonzeptes Innenstadt ist die Einrichtung eines Standortmanagements mit dem Schwerpunkt, Bürger und Eigentümer zu beraten und insbesondere private Investitionsmaßnahmen zu aktivieren. Seitens der Bezirksregierung Köln wurden zuwendungshige Kosten r eine Laufzeit bis 2022 anerkannt. Zur Umsetzung hat in der Kaiserstraße 114 am 10.10.2019 das Quartiersbüro eröffnet. In dem Büro steht zu den Öffnungszeiten ein Quartiersmanager zur Verfügung, der den Eigentümern von Immobilien in dem Geltungsbereich bei der Umsetzung privater Mnahmen nach den Regeln der Städtebauförderung unterstützend und beratend zur Seite steht. Das Beratungsangebot ist bislang von den Bürgern gut angenommen worden.

Um die Investitionen im privaten Bereich zu unterstützen, soll als erster Schritt das Fassadenprogramm aufgelegt werden. Das Programm für die Würselener Innenstadt umfasst Maßnahmen zur Herrichtung und Aufwertung der Gestalt von Fassaden und Dächern sowie die Aufwertung und Gestaltung von Außenbereichen (Grünflächen). Die Abgrenzung des Programmgebietes entspricht dem Förder- bzw. Stadtumbaugebiet und ist in Anlage 1 zu den Richtlinien dargestellt. Die Richtlinien liegen in der Anlage zur Sitzungsvorlage bei.

Die Förderung soll nach Maßgabe der Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen zur Stadtentwicklung und Stadterneuerung des Landes Nordrhein-Westfalen vom 22.10.2008, der jeweiligen Zuwendungsbescheide der Bezirksregierung Köln, den Verwaltungsvorschriften zu den §§ 23 und 44 der Landeshaushaltsordnung (LHO) i. V. m. Nr. 12 Verwaltungsvorschriften zur Landeshaushaltsordnung (VVLHO) und den beiliegenden Richtlinien zur Anteilsfinanzierung gewährt werden. Der Förderzeitraum erstreckt sich vom Tage der Bekanntmachung der Richtlinie bis hin zum Auslaufen des Förderzeitraums am 31. Dezember 2022 (Antragstellung bis zum 31.Dezember 2021).

Nach Beschluss der beiliegenden Richtlinie durch den Rat und deren Bekanntmachung nnen Fördermittel gewährt werden; vorausgesetzt die Maßnahmen entsprechen den Fördervoraussetzungen und den Zielen der Innenstadtentwicklung. Die Förderung beträgt 50 % der als förderfähig anerkannten Kosten, höchstens jedoch 64 € pro qm hergerichteter Fläche (Höchstfördersatz). Der Quartiersmanager hilft bei der Antragsstellung. Dierderanträge werden anschließend im Fachdienst 4.3 bewilligt.

Dem Rat wird vorgeschlagen, die beiliegenden Richtlinien zur Vergabe von Zuwendungen für die Gestaltung von Fassaden privater Immobilien (Fassadenprogramm) zu beschließen.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

r das Fassadenprogramm sind Gesamtkosten von 322.600 Euro eingeplant und unter der Investions-Nr. I522001009 im Haushaltsplan berücksichtigt. Die Förderung über Städtebaufördermittel beträgt 70%, der Anteil der Stadt Würselen 30%.

Personelle Auswirkungen:

Die Prüfung und Bewilligung der Anträge bindet personelle Kapazitäten des Fachdienstes 4.3.

Auswirkungen auf das Projekt Stadt der Kinder:

Das Fassadenprogramm soll zur Aufwertung und Begrünung der Innenstadt beitragen und hat somit auch positive Auswirkungen für Kinder.

 

 

Anlagen:

  1. Richtlinien Vergabe von Zuwendungen
  2. Projektgebiet Stadt Würselen

Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Beratungsfolge

Dienstag, 17. Dezember 2019Sitzung des Rates der Stadt Würselen

Ausschuß
Rat

Donnerstag, 28. November 2019Sitzung des Umwelt- und Stadtentwicklungsausschusses

Art
Vorberatung
Ausschuß
Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss
Details
Tagesordnung