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Andere Aufgaben der Jugendhilfe
hier: Inobhutnahmevereinbarung der regionsangehörigen Kommunen der
StädteRegion Aachen


Letzte Beratung
Dienstag, 03. Dezember 2019 (öffentlich)
Federführend
Fachdienst 3.3
Originaldokument
http://ratsinfo.wuerselen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=5169

gez. Arno Nelles

gez. Roger Nießen

Bürgermeister

Beigeordneter

gez. Hans Brings

gez. Dagmar van Heiss

Fachdienstleiter

Sachbearbeiter

gez. ./.

gez. ./.

Stadtkämmerer

Mitzeichnung RPA

 

 

Darstellung des Vorgangs:

Eine erste Kooperationsvereinbarung hinsichtlich Inobhutnahmen und Notaufnahmen von Kindern und Jugendlichen gemäß § 42 SGB VIII wurde im Jahr 2005 abgeschlossen.

Beteiligt an dieser Vereinbarung waren die Jugendämter der jetzigen Städteregion Aachen mit Ausnahme der Stadt Aachen, die Einrichtungen Agnesheim in Stolberg und das Haus St. Josef in Eschweiler und die Polizeidienststellen Stolberg und Alsdorf. Mit dieser Kooperationsvereinbarung wurde die stationäre Aufnahme von Kindern und Jugendlichen in Notsituationen zur Abwendung einer Kindeswohlgefährdung und zur kurzfristigen Klärung von Problemlagen rund um die Uhr an allen Tagen im Jahr geregelt und sichergestellt.

Im Jahr 2015 wurde diese Kooperationsvereinbarung überarbeitet und im Mai 2016 erneut mit allen Beteiligten abgeschlossen.

Zwischenzeitlich erfolgte die Unterbringung der Kinder und Jugendlichen in einer gemeinsamen Einrichtung von Agnesheim und Haus St. Josef, nämlich in der Prämie 84 in Stolberg. Hierzu wurde von den beiden Einrichtungsträgern eine GBR Prämie 84 gegründet.

Die Unterbringung der Kinder und Jugendlichen erfolgte bis Ende März 2018 in der Prämie 84. Von April 2018 bis Ende Juni 2019 erfolgte die Unterbringung in einem Haus in Eschweiler Kinzweiler, der Gruppe Atlas, welche in dieser Zeit gemeinsam durch die GBR Prämie 84 geführt wurde.

Ab dem 01.Juli 2019 wurde die GBR Prämie 84 aufgelöst.

Aus diesem Grund wurde erneut eine Überarbeitung der Vereinbarung über Inobhutnahmen von Kindern und Jugendlichen gem. § 42 SGB VIII notwendig.

Das Agnesheim Stolberg und das Haus St. Josef stellen zukünftig weiterhin an allen Tagen im Jahr 24 Stunden täglich die Aufnahme von Kindern und Jugendlichen in Krisensituationen (Inobhutnahmen) sicher. Dies erfolgt beim Agnesheim in der Gruppe „EinsA“ und im Haus St. Josef weiterhin der bereits bestehenden Gruppe „Atlas“. Zudem können nachrangig noch ausgewiesene Plätze in entsprechenden Gruppen der Einrichtungen belegt werden.

Die beiden Einrichtungen sind wöchentlich wechselnd für die Aufnahmen zuständig und verpflichten sich im Rahmen ihrer Aufnahmekapazitäten, Lösungen für eine Inobhutnahme für zunächst mindestens 3 Werktage anzubieten.

Bei der im Juni 2019 neu abgeschlossenen Vereinbarung sind neben den bisherigen Kommunen der Städteregion Aachen (mit Ausnahme der Stadt Aachen) auch die Stadt und der Kreis Düren beteiligt.

Der § 3, in dem es um die Inobhutnahmen unter Mitwirkung der Polizei geht, musste aus verschiedenen Gründen überarbeitet werden.

Die an der Vereinbarung beteiligten Jugendämter gewährleisten außerhalb der Bürozeiten eine Erreichbarkeit über einen Bereitschaftsdienst, so dass die Polizei einen Ansprechpartner hat, der eine Entscheidung über eine notwendige Inobhutnahme treffen kann.

Auf Grund der Beteiligung der Stadt und des Kreises Düren war es notwendig darauf hinzuweisen, dass die Polizeiinspektion II des Polizeipräsidiums Aachen nur innerhalb der Städteregion Aachen zuständig ist.

Ferner wurde neu geregelt, dass die Zuführung der Kinder und Jugendlichen in die jeweiligen Einrichtungen, sofern sie nicht durch die Polizei erfolgen kann, von einem Taxiunternehmen sichergestellt wird. Die Taxiunternehmen werden von den Einrichtungen beauftragt und die Jugendämter übernehmen die anfallenden Kosten.

Wird vom Bereitschaftsdienst eines Jugendamtes eine Inobhutnahme ausgesprochen, benachrichtigt dieser auch die sorgeberechtigten Eltern über die Inobhutnahme.

Die Vereinbarung ist am 01.07.2019 in Kraft getreten.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

keine

Auswirkungen auf das Projekt Stadt der Kinder:

keine

 

 

Anlagen:

Vereinbarung über Inobhutnahmen

Konzept Gruppe EinsA

Konzept Gruppe Atlas


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Beratungsfolge

Dienstag, 03. Dezember 2019Sitzung des Jugendhilfeausschusses

Art
Anhörung
Ausschuß
Jugendhilfeausschuss
Details
Tagesordnung