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Haushaltsplan 2019 ff.; 2. Finanzbericht zum
[30.06.2019](si010.asp?YY=2019&MM=06&DD=30 "Sitzungskalender 06/2019 anzeigen"
)


Letzte Beratung
Dienstag, 09. Juli 2019 (öffentlich)
Federführend
Verwaltungsvorstand
Originaldokument
http://ratsinfo.wuerselen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=5026

1.Der Rat der Stadt beschließt die Veränderung folgender HSP-Maßnahmen

1.1 HSP-Maßnahme Nr. 00.00.01 - Personalkosten - in der Fassung der Anlage 1.

1.2 Zum Ausgleich der Haushaltsverschlechterungen aus dem 2. Finanzbericht des Jahres 2019 wird die HSP-Maßnahme Nr. 16.00.11 - Gewinnausschüttung von Gesellschaften (siehe Anlage 2) so verändert, dass ein Betrag von netto 25.400 € für das Haushaltsjahr 2019 Verwendung findet. Der Restbetrag in Höhe von 787.300 € wird auf die Haushaltsjahre 2020 bis 2022 verteilt.

1.3Zum Ausgleich der Haushaltsverschlechterungen des 2. Finanzberichtes bezogen auf die Haushaltsjahre 2020 bis 2022 wird die HSP-Maßnahme 16.00.12 - Erhöhung von Realsteuern (siehe Anlage 3) wie folgt eingefügt:

Grundsteuer A

Ab dem Haushaltsjahr 2020 von 437 v.H. erhöht um 202 v.H. auf 639 v.H.

Grundsteuer B

Ab dem Haushaltsjahr 2020 von 575 v.H. erhöht um 64 v.H. auf 639 v.H.

2.Der Rat der Stadt beschließt den 2. Finanzbericht zum 30.06.2019 in der als Anlage 4 beigefügten Fassung. Die Anlage beinhaltet die Beschlüsse zu 1. und ist wie die Anlagen 1, 2 und 3 Bestandteil dieses Beschlusses.

gez.: Nellesgez.: Bremen

( Bürgermeister )( Kämmerer )

 

 

Darstellung des Vorgangs:

Nach § 7 Stärkungspaktgesetz ist die Stadt zum 30.06. eines jeden Jahres verpflichtet, über die Einhaltung des Haushaltssanierungsplanes zu berichten. Hierzu zählt inhaltlich auch ein Bericht über die Finanzplanung insgesamt, in die der Haushaltssanierungsplan eingebettet ist.

Je nach Ergebnis des Finanzberichtes ist zu entscheiden, welche zusätzlichen Maßnahmen im Haushaltssanierungsplan getroffen werden müssen, um die Stärkungspaktziele einzuhalten.

Es sei an dieser Stelle noch einmal darauf hingewiesen, dass die Einhaltung des Stärkungspaktzieles bezogen auf den Haushaltsausgleich, nicht nur für die Haushaltsplanung, sondern auch für die Haushaltsausführung und für den Jahresabschluss gilt.

Bezüglich der Inhalte wird auf den als Anlage 4 beigefügten Bericht grundsätzlich verwiesen.

Finanzbericht zum 15.04.2019

Wegen der zeitlichen Nähe der Beschlussfassung über den Haushalt 2019 ff. am 11.04.2019 / erneuert am 18.06.19 und dem 1. Finanzbericht zum 15.04.2019 wurde auf die Erstellung des 1. Finanzberichtes verzichtet, da alle bekannten Veränderungen in die Beschlussfassung über den Haushalt 2019 und die Finanzplanung bis 2022 eingeflossen sind.

Jahresabschluss 2017

Wie den Beratungsunterlagen zur Sitzung des Finanz- und Beteiligungsausschusses bzw. Rates der Stadt entnommen werden kann, soll parallel zum Beschluss über den 2. Finanzbericht 2019 auch über den Entwurf des Jahresabschlusses 2017 beschlossen werden; auf die entsprechenden Unterlagen hierzu wird an dieser Stelle verwiesen.

Bezüglich des Ergebnisses 2017 bleibt in der Zusammenfassung festzuhalten, dass der im Haushaltsplan 2017 beschlossene Überschuss in Höhe von 36.200,00 € im Jahresabschluss um 1.018.224,29 € überschritten werden konnte; es wird ein Überschuss in Höhe von 1.054.424,29 € ausgewiesen.

Das Eigenkapital erhöhte sich um 1.121.414,68 € auf 26.656.423,06 €.

Grundsätzliche Rahmenbedingungen für den 2. Finanzbericht 2019

Wie den beigefügten Unterlagen zu entnehmen ist, ist der 2. Finanzbericht dem Grunde nach geprägt von Veränderungen in nur wenigen Bereichen.

Hier wird deutlich, dass die Erreichung unserer Finanzziele nach den derzeitigen Erkenntnissen nicht möglich ist, weil äere Einflüsse dies verhindern.

Die Anzahl der Fälle im Bereich Hilfe zur Erziehung kann und wird durch Maßnahmen der Verwaltung zwar beeinfluss; vermeiden kann Verwaltung den Zuwachs jedoch nicht.

Im Bereich Asyl können wir nur zur Kenntnis nehmen, dass weiterhin Bundes- oder Landeszuschüsse für die sogenannte "geduldete Personengruppe" nach 3 Monaten nicht gezahlt werden; die Zahl dieses Personenkreises ist durch entsprechende Entscheidungen Dritter, die wir ebenfalls nicht beeinflussen können, gestiegen.

Im Bereich der Steuern / Abgaben können wir nur auf die bisherigen tatsächlichen Ergebnisse und Prognosen zurückgreifen.

Die Entwicklung für die Folgejahre ist noch nicht absehbar.

Ausdrücklich bleibt an dieser Stelle darauf hinzuweisen, dass die Entwicklung der Einnahmen aus Steuerbeteiligungen von Bund und Land (z.B. Einkommensteueranteil, Umsatzsteueranteil), der Schlüsselzuweisungen und unserer Gewerbesteuer noch völlig offen ist.

Zur Kenntnis genommen werden musste, dass die jüngsten Steuerschätzungen gegenüber bisher einen Rückgang der Steuereinnahmen auf allen Ebenen prognostiziert haben; in welchem Umfang uns dies letztlich treffen wird, kann derzeit auch nicht annähernd abgeschätzt werden. Auf jeden Fall muss perspektivisch davon ausgegangen werden, dass die Einnahmeprognosen für die Jahre ab 2020 im Rahmen der kommenden Haushalte nach unten zu korrigieren sind.

Damit steht zu befürchten, dass die Umlageverbände - Landschaftsverband und Städteregion -, die ebenfalls von Ertragseinbußen betroffen sein werden, ihre Haushalte entsprechend durch Umlageerhöhungen ausgleichen werden; dies hat die Praxis der Vergangenheit gezeigt.

Ebenfalls noch nicht in den Daten enthalten sind noch eine Reihe von Entscheidungen, auch personeller Art, die spätestens im Rahmen des Haushaltes 2020 bis 2023 zu diskutieren sind.

Auch finanzielle Auswirkungen des E-Governments / der Digitalisierung sind zu ermitteln und entsprechend zu finanzieren.

Ausgleich des 2. Finanzberichtes

Wie ausgeführt, muss nach dem Stärkungspaktgesetz nicht nur der Haushalt, sondern auch die Ausführung des Haushaltes und der Jahresabschluss ausgeglichen sind.

Sollte sich in den Finanzberichten zeigen, dass hier Verschlechterungen eintreten, sind entsprechende Beschlüsse des Rates der Stadt erforderlich, um das Stärkungspaktziel "Haushaltsausgleich" zu erreichen.

Ob dann diese Beschlüsse auch in 2019 und in den Folgejahren umgesetzt werden müssen, wird von der weiteren Entwicklung des laufenden Haushaltsjahres abhängen.

r die Haushaltsjahre ab 2020 wird hierüber letztlich im Rahmen der entsprechenden Etatberatungen zu beschließen sein.

Grundsätzlich bleibt an dieser Stelle festzuhalten, dass die Verwaltung bemüht sein wird, dass die nachstehenden Punkte nicht zum Tragen kommen müssen.

1.Ausgleich des Jahres 2019

Wie bereits ausgeführt, konnte das Jahr 2017 mit einem Überschuss von 1,054 Mio. € abgeschlossen werden.

Bei der Haushaltsplanung 2017 wurde davon ausgegangen, dass ein Betrag in Höhe von netto 812.700,00 € über die HSP-Maßnahme 16.00.11 - Gewinnausschüttungen von Gesellschaften - benötigt wird, um das Haushaltsjahr ausgeglichen gestalten zu können.

Aufgrund der positiven Entwicklungen im Haushaltsjahr 2017 wurde der Überschuss erzielt ohne die Gewinnausschüttungen von Gesellschaften in Anspruch nehmen zu müssen.

Aus diesem Grunde steht dieser Betrag nunmehr im Haushaltsjahr 2019 zur Verfügung, um den Haushaltsausgleich 2019 darstellen zu können.

Hierfür wird ein Teilbetrag in Höhe von 25.400,00 € benötigt.

Der Restbetrag kann zusätzlich für die Jahre 2020 bis 2022 Verwendung finden.

2.Ausgleich der Finanzplanungsjahre 2020 bis 2022

Wie ausgeführt, sind im Rahmen des Finanzberichtes Ausgleichsbeschlüsse zu fassen, die jedoch mit der Beratung und Beschlussfassung über den Haushalt 2020 und die Finanzplanung 2021 bis 2023 konkretisiert werden.

Die nach dem derzeitigen Stand auszugleichenden Defizite der Jahre 2020 bis 2022 belaufen sich auf insgesamt 3.413.700,00. Hiervon kann ein Betrag in Höhe von 787.300,00 durch die noch verbleibenden Gewinnausschüttungen von Gesellschaften des Jahres 2017 abgedeckt werden; der Restbetrag in Höhe von 2.626.400,00 muss andersweitig finanziert werden.

Aus der heutigen Sicht - siehe auch Aushrungen zu den Rahmenbedingungen - können keine konkreten Einsparungsvorschläge unterbreitet werden, die einen Ausgleich der Haushaltsjahre ermöglichen; insofern muss auf die Verbesserung der Erträge zuckgegriffen werden.

Eine Verbesserung der Einnahmesituation kann beeinflusst durch die Stadt nur bei den eigenen Steuern durch die Erhöhung der Hebesätze erfolgen.

Um den derzeit in Rede stehenden Gesamtbetrag für die Jahre 2020 bis 2022 auszugleichen, würde es erforderlich, die

Grundsteuer A

von 475 v.H. um 202 v.H. auf 639 v.H. anzuheben; Mehrertrag p.a. = 49.200,00

Grundsteuer B

von 575 v.H. um 64 v.H. auf 639 v.H. anzuheben; Mehrertrag p.a. = 832.000,00

Wie mehrfach ausgeführt, handelt es sich bei der derzeitigen Beschlussfassung über die Erhöhung der Realsteuerhebesätze ab 2020 ff. um eine planerische Erhöhung.

Die konkrete Realisierung / Umsetzung bezogen auf das Haushaltsjahr 2020, ist in der Haushaltssatzung 2020, nach den bisherigen Planungen in der Sitzung des Rates der Stadt am 17.12.2019, zu beschließen.

Bis zu diesem Zeitpunkt sollten aus Sicht der Verwaltung nochmals alle Möglichkeiten betrachtet werden, die geeignet sind, die Erhöhung der Hebesätze tatsächlich zu vermeiden.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Die finanziellen Auswirkungen sind dem als Anlage beigefügten 2. Finanzbericht zum 30.06.2019 zu entnehmen.

Auswirkungen auf das Projekt Stadt der Kinder:

 

 

Anlage/n:

HSP-Maßnahme Nr. 00.00.01 - Personalkosten -

HSP-Maßnahme Nr. 16.00.11 - Gewinnausschüttung von Gesellschaften -

HSP-Maßnahme Nr. 16.00.12 - Erhöhungen der Realsteuern

Finanzbericht zum 30.06.2019


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Beratungsfolge

Dienstag, 09. Juli 2019Sitzung des Rates der Stadt Würselen

Ausschuß
Rat

Donnerstag, 04. Juli 2019Sitzung des Finanz- und Beteiligungsausschusses

Ausschuß
Finanz- und Beteiligungsausschuss
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