Teilen:

Kulturstiftung Würselen hier: "Umwandlung" der unselbständigen Stiftung in
eine selbständige Stiftung


Letzte Beratung
Dienstag, 10. September 2019 (öffentlich)
Federführend
Fachdienst 3.3
Originaldokument
http://ratsinfo.wuerselen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=5073

Der Rat der Stadt Würselen beschließt die „Umwandlung“ der unselbständigen Stiftung „Kulturstiftung Würselen“ in die selbständige Stiftung „Kulturstiftung Würselen“.

Der Rat beauftragt die Verwaltung hierzu

- die selbstständige Stiftung unter Dotation des bisherigen Vermögens der unselbständigen Stiftung zu errichten.

- alle Vermögenswerte der unselbständigen Stiftung jeweils durch Einzelrechtsnachfolge auf die selbständige Stiftung zu übertragen, insbesondere die Immobilie Klosterstraße.

- die Auflösung der unselbständigen Stiftung gem. § 100 Abs. 2 GO NRW bei der zuständigen Aufsichtsbehörde genehmigen zu lassen.

Der Rat beschließt die Errichtung und Satzung der selbständigen Stiftung „Kulturstiftung Würselen“ in der beigefügten Form, wobei die Verwaltung ermächtigt wird, redaktionelle Anpassungen an der Satzung im Errichtungs- und Abstimmungsprozess mit den Aufsichts- und Fiskalbehörden vorzunehmen.

Der Rat bestellt folgende Personen in den ersten Vorstand der selbständigen Stiftung

„Kulturstiftung Würselen“:

…..

…..

gez. Arno Nelles . gez. Roger Nießen .

Bürgermeister Beigeordneter

gez. . gez. .

Fachdienstleiter Sachbearbeiter

gez. Ludwig Bremen . gez. .

Stadtkämmerer Mitzeichnung RPA

 

 

Darstellung des Vorgangs:

Die Stadt Würselen errichtete im Jahr 1994 die "Kulturstiftung Würselen" als unselbstständige Stiftung. Eine Kapitalausstattung fand zu diesem Zeitpunkt zunächst nicht statt. Die Stadt Würselen trat sowohl als ideelle Stifterin, als auch als Treuhänderin auf. In den Jahren nach Gründung beschränkte sich die Tätigkeit der Stiftung darauf, Spenden zu sammeln und zu verwalten. Später wurden vereinzelt Projekte wie das Kulturarchiv und der Verein Filmtheater Metropolis gefördert.

Auf Initiative der Bürgerschaft hin wurde die Stiftung im Jahr 2010 neu aufgestellt. Die Satzung wurde zur heutigen Fassung überarbeitet und die Anerkennung der Stiftung als gemeinnützig betrieben. In diesem Zusammenhang wurde der Stiftung auch die Mittel übertragen, die die Stadt Würselen bis zu diesem Zeitpunkt in der Stiftung angesammelt hatte (insgesamt EUR 111.000,00), wovon EUR 70.000,00 als Vermögensstock dotiert wurden. Sämtliche dieser Mittel stammten ursprünglich aus Spenden von Bürgern. An der Gestaltung als unselbständige Stiftung wurde zum damaligen Zeitpunkt auf Grund der relativ geringen Vermögensausstattung zunächst festgehalten. In die Neufassung der Satzung wurde jedoch unter § 1 Abs. 3 S. 2 aufgenommen, dass die Stiftung zukünftig in eine selbstständige Stiftung umgewandelt werden soll.

Seit der Neuausrichtung verfolgt die Stiftung sehr erfolgreich eine vielfältige und stetig wachsende Fördertätigkeit. Eine Liste der geförderten Projekte kann der Anlage entnommen werden. Insgesamt flossen dabei EUR 275.000,00 in Kulturprojekte. Maßgeblich hierzu beigetragen hat das Engagement der Vorstandsmitglieder, die derzeit ihr Amt nur noch kommissarisch ausüben. Zum Stichtag 31.12.2018 beträgt das Stiftungsvermögen EUR 278.400,--. Davon sind EUR 219.000,00 Stiftungskapital, EUR 29.400 gebundene Rücklagen und EUR 30.000,00 freie Rücklagen.

Im Jahre 2011 wurde mit einem Teil des Stiftungsvermögens eine Immobilie auf der Klosterstraße erworben, die zu Zwecken der Kulturstiftung verwandt wird. Die Kulturstiftung hat auch verschiedene weitere Planungen vorangetrieben, um Räumlichkeiten für Vereine und Kulturtreibende anbieten zu können, konnte als unselbständige Stiftung hierüber aber letztlich nicht alleine entscheiden.

Es ist daher 9 Jahre nach der Neuausrichtung und erfolgreicher Arbeit an der Zeit zu prüfen, ob die derzeitige Rechtsform und Struktur der Entwicklung, die die Kulturstiftung in dieser Zeit genommen hat, noch gerecht wird oder ob die Kulturstiftung besser auf selbständige Beine zu stellen ist.

Bei dieser Prüfung hat sich die Verwaltung extern von ausgewiesenen Experten beraten lassen. Herr Rechtsanwalt Degener von der Kanzlei Beiten Burkhardt wird bei der Sitzung des Rates r Fragen zur Verfügung stehen, falls dies gewünscht wird.

Nach Prüfung verschiedener Optionen von der Fortführung der derzeitigen Struktur über die „Umwandlung“ in einen gemeinnützigen Verein hat sich gezeigt, dass die „Umwandlung“ in eine selbständige Stiftung zu empfehlen ist.

Die selbständige Stiftung ist die einzige Rechtsform, bei der der Rechtsträger das Stiftungsvermögen selbst ist und durch die Stiftungsaufsicht gewährleistet ist, dass es alleine zu Stiftungszwecken verwandt wird. Zum einen bietet die selbständige Stiftung aus steuerlichen Gründen, aber auch schon aufgrund ihrer Losgelöstheit von der Stadt und/oder einem anderen Treuhänder eine wesentlich höhere Attraktivität für Zustifter. Zum anderen sind die Gremien alleine dem Stiftungszweck verpflichtet.

Trotz dieser Vorteile einhergehend mit der Aufgabe der Treuhänderschaft kann die Stadt als Stifter bei entsprechenden Satzungsregelungen ihre Interessen weiterhin wahren und einen gewissen Einfluss nehmen. Hier sind zu nennen der zweckgebundene Rückfall des Stiftungsvermögens an die Stadt für den Fall der Auflösung/Aufhebung der Stiftung und die Möglichkeit, in den Gremien durch ein geborenes Mitglied vertreten zu sein bzw. Gremienmitglieder zu berufen.

In der Anlage finden Sie ein Memorandum, in dem die durchgeführte Prüfung zusammengefasst wird. Des Weiteren finden Sie in der Anlage einen Satzungsentwurf für die selbständige Stiftung in Form einer Synopse.

Die Wahl des ersten Vorstandes, kann auch erst in einer späteren Ratssitzung erfolgen. Die Verwaltung wird in Abstimmung mit dem amtierenden Vorstand Vorstandsmitgliederr die neu zu gründende selbstständige Stiftung vorschlagen, möglichst noch vor der Ratssitzung am 10.09.2019, spätestens jedoch für die Folgesitzung.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Der laufende Betrieb der Kulturstiftung verursacht keine haushälterischen Auswirkungen bei der Stadt Würselen, da er insgesamt durch die Eigenmittel der Kulturstiftung abgedeckt wird.

Dies trifft auch für die Finanzierung der Abschreibungen (Teileigentum Gebäude Morlaixplatz/Ecke Klosterstraße) zu.

Zum Stand 31.12.2018 beläuft sich der der Kulturstiftung zuzurechnende Betrag auf insgesamt 278.401,50 €.

Davon entfällt ein Betrag in Höhe von 219.000,00 € auf Stiftungsvermögen; hierin enthalten ist ein Wert in Höhe von 9.928,85 € aus Grundstücksanteilen und ein Betrag in Höhe von 65.706,00 € aus dem Restbuchwert des Teileigentums des Gebäudes.

Der Restbetrag in Höhe von 59.396,50 € wird als passiver Rechnungsabgrenzungsposten ausgewiesen, d.h., dieser Betrag steht für das laufende Geschäft der Kulturstiftung zur Verfügung.

Sollte die bisher "unselbständige" Stiftung in eine "selbständige" Stiftung umgewandelt werden, wird sich das Eigenkapital der Stadt um das Stiftungsvermögen in Höhe von 219.000,00 € (Stand 31.12.2018) verringern. Es bleibt an dieser Stelle darauf hinzuweisen, dass sich das Eigenkapital der Stadt zum 31.12.2018 voraussichtlich auf insgesamt bis zu 30 Mio. € belaufen wird.

Auswirkungen auf das Projekt Stadt der Kinder:

Viele der geförderten Projekte kommen auch Kindern zugute.

 

 

Anlage/n:

Memorandum Kulturstiftung Würselen

Synopse Satzung Kulturstiftung

Zusammenstellung geförderter Projekte


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

Für eventuell vorhandene Übertragungsfehler haftet unserAC.de nicht, maßgeblich sind alleine die verlinkten Seiten und Dokumente der Kommunen. Sofern die Links auf die Einzeldokumente nicht mehr funktionieren, gelten die Links auf die Ratsinfosysteme bzw. deren Archive.

Hier könntest Du Dir eine Karte anzeigen lassen.

Durch die Nutzung der Mapbox Tiles API können Informationen über die Benutzung dieser Website einschließlich Deiner IP-Adresse an Mapbox in den USA übertragen werden:
www.mapbox.com/privacy/

Karteninhalte anzeigen

Weitere zu dieser Vorlage gefundene Ortsangaben

  • Klosterstraße
  • Morlaixplatz

Beratungsfolge

Dienstag, 10. September 2019Sitzung des Rates der Stadt Würselen

Ausschuß
Rat

Donnerstag, 05. September 2019Sitzung des Sozial-, Sport- und Kulturausschusses

Ausschuß
Sozial-, Sport- und Kulturausschuss
Details
Tagesordnung