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Andere Aufgaben der Jugendhilfe
hier: Jahresbericht 2018 der Jugendhilfe im Strafverfahren


Letzte Beratung
Dienstag, 03. Dezember 2019 (öffentlich)
Federführend
Fachdienst 3.3
Originaldokument
http://ratsinfo.wuerselen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=5168

gez. Arno Nelles

gez. Roger Nießen

Bürgermeister

Beigeordneter

gez. Hans Brings

gez. Petra Maubach

Fachdienstleiter

Sachbearbeiter

gez. ./.

gez. ./.

Stadtkämmerer

Mitzeichnung RPA

 

 

Darstellung des Vorgangs:

Der Tätigkeitsbericht der JuHiS für das Jahr 2018 weicht vom Aufbau und Inhalt her von den bisherigen Tätigkeitsberichten ab, mit dem Ziel einen tieferen Einblick auch in die praktische Tätigkeit der JuHiS geben zu können.

JuHiS - vormals unter der Begrifflichkeit Jugendgerichtshilfe bekannt - ist eine Pflichtaufgabe des Jugendamtes. Die Aufgaben der JuHiS werden im Wesentlichen durch die § 52 SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfe) und § 38 Jugendgerichtsgesetz (JGG) definiert. Danach ist die JuHiS zwingend in allen Strafverfahren gegen Jugendliche (14 bis 17 Jahre) und Heranwachsende (18 bis 20 Jahre) zu beteiligen.

Bei jugendlichen Straftätern*innen findet grundsätzlich das JGG Anwendung. Heranwachsende müssen mit der Möglichkeit rechnen, bereits nach Erwachsenenstrafrecht verurteilt zu werden. Dieses ist jedoch unmittelbar davon abhängig, welchen individuellen Entwicklungsstand die jungen Erwachsenen aufweisen.

Während im Erwachsenenstrafrecht der Straftatbestand ausschlaggebend ist, steht im Jugendstrafrecht der junge Mensch mit seiner jeweiligen Persönlichkeitsentwicklung, seinem sozialen Umfeld und möglichen Entwicklungsdefiziten im Vordergrund. Hierbei ist der Leitgedanke, dass der junge Mensch dabei unterstützt wird keine weiteren Straftaten zu begehen. Aus diesem Grund steht bei den vorgesehenen Reaktionsformen auf delinquentes Verhalten der Erziehungsgedanke im Vordergrund.

1. Aufgabenschwerpunkte der Jugendhilfe im Strafverfahren

1.1 Diversionsverfahren

Die Staatsanwaltschaft hat, gem. § 45 II JGG, die Möglichkeit, bei geringfügigen Delikten die strafbare Handlung durch Auflagen und Weisungen zu sanktionieren, um danach das Verfahren einzustellen. Hierbei wird geprüft, ob bei der JuHiS keine weiteren Umstände bekannt sind, die eine Ahndung durch Urteil erforderlich machen oder andere Maßnahmen zweckmäßiger erscheinen. Bei den Auflagen und Weisungen handelt es sich in der Regel um ambulante pädagogische Interventionen sowie Arbeitsauflagen (siehe Punkt 1.3).

1.2 Beteiligung an Gerichtsverfahren vor dem Jugendgericht, Jugendschöffengericht und der Jugendkammer

Wenn es zu einem Strafverfahren vor einem Jugendgericht kommt, hat die JuHiS die Aufgabe die jungen Menschen und deren Bezugssystem während dem gesamten Verfahren zu beraten und zu begleiten. Ein wichtiger Punkt hierbei ist, dem jungen Menschen die Möglichkeit zu geben sich konstruktiv mit seinem delinquenten Verhalten auseinanderzusetzen und Veränderungsmöglichkeiten zu entwickeln. Darüber hinaus hat die JuHiS die Aufgabe, das Jugendgericht und die Jugendstaatsanwaltschaft in einer schriftlichen, fachlich fundierten Stellungnahme über die bisherige Entwicklung des jungen Menschen, seine aktuelle Situation und seine Einstellung zur Tat zu informieren.

Hierzu sind Gespräche mit den jungen Menschen und dessen Bezugssystem zu führen.

Die JuHiS gibt in einem Jugendstrafverfahren gegen Heranwachsende in der schriftlichen Stellungnahme eine Einschätzung über die Anwendung entweder von Erwachsenen- oder von Jugendstrafrecht ab. Sie unterbreitet dem Jugendgericht und der Jugendstaatsanwaltschaft einen Vorschlag zu den zu ergreifenden pädagogischen Interventionen (siehe hierzu Punkt 1.3). Gemäß § 38 JGG nimmt die JuHiS als Prozessbeteiligte an den Hauptverhandlungen vor dem zuständigen Jugendgericht teil und gibt dort eine aktualisierte mündliche Stellungnahme ab.

1.3 Ausführung der staatsanwaltlichen und richterlichen Beschlüsse und Urteile

Die mit einem Beschluss oder Urteil der Jugendstaatsanwaltschaft und/oder der Jugendgerichte verhängten Auflagen und Weisungen sind mit Ausnahme des Jugendarrests von der JuHiS einzuleiten und die Teilnahme daran zu begleiten. Neben der eher geringen Anzahl von Anordnungen über stationäre Maßnahmen (z.B. Unterbringung in einer Wohngruppe) bilden die ambulanten pädagogischen Angebote einen Schwerpunkt. Sie werden im Rahmen der Arbeitsgemeinschaft der Jugendhilfen im Strafverfahren von allen Jugendämtern in der StädteRegion Aachen im Verbund angeboten

Die Inhalte der ambulanten pädagogischen Angebote richten sich nach den individuellen Problemlagen der jungen Menschen und sind zum Teil deliktspezifisch konzipiert.

  • Verkehrsinformationsabend (VI): für Zweiradfahrer/innen, die durch Fahren ohne Fahrerlaubnis in Erscheinung getreten sind.
  • Verkehrssicherheitstraining der Verkehrswacht Jülich e. V. (VST) : für PKW – Fahrer*innen die eine Schulung bei der Beherrschung des Fahrzeuges benötigen.
  • Eigentumsinformationsseminar (EIS): für junge Menschen, die durch Ladendiebstähle strafrechtlich in Erscheinung getreten sind.
  • Geld im Blick (GiB): für junge Menschen, die bereits Schulden haben oder von Schulden bedroht sind.
  • Sucht und Rausch Seminar (S&R): für junge Menschen, die sich mit ihrem (meistens schädlichen) Umgang mit legalen und illegalen Drogen auseinandersetzen sollen.
  • Sozialer Trainingskurs (STK): für junge Menschen, die Impulse für eine Veränderung in ihrem Sozialverhalten benötigen.
  • Konflikttraining (KT): für junge Menschen, die über nicht ausreichende Konfliktlösungsstrategien verfügen.
  • Anti-Gewalt-Training (AGT): für junge Menschen, die Gewalt für adäquate Lösungsstrategien halten und keine Opferempathie mehr aufbringen können.
  • Betreuungsweisung (BTW): für junge Menschen, die über einen Zeitraum von 6 – 12 Monaten Unterstützung benötigen um ihre persönliche Situation neu zu strukturieren und um die ersten Schritte in Richtung straffreies Leben zu begleiten.
  • Täter-Opfer-Ausgleich (TOA): für junge Menschen, die den ursächlichen Konflikt ihres strafrechtlich relevanten Verhaltens oder den Konflikt, der aus ihrem Handeln entstanden ist, aufarbeiten wollen. Im Vordergrund stehen hier die soziale Konfliktaufarbeitung und die Herstellung des Rechtsfriedens.

Wird ein junger Mensch durch die Jugendstaatsanwaltschaft oder ein Jugendgericht zur Teilnahme an einem ambulanten pädagogischen Angebot verpflichtet, ist es Aufgabe der Mitarbeiterin der JuHiS, den jungen Menschen zu dem entsprechenden Gruppenangebot anzumelden und die fristgerechte Teilnahme zu begleiten und zu überwachen.

Neben den ambulanten pädagogischen Angeboten werden als Auflagen und Weisungen auch Geldbußen und die Ableistung von gemeinnütziger Arbeit verhängt.

Die Suche nach und die Begleitung von Einsatzstellen, die die Anerkennung der Gemeinnützigkeit nachweisen müssen, nimmt einen nennenswerten zeitlichen Umfang der Arbeit ein. Dabei fällt auf, dass in den letzten Jahren kontinuierlich mehr Aufwand durch die Mitarbeiterin der JuHiS aufgewendet werden musste, um die jungen Menschen zur Ableistung der gemeinnützigen Arbeit zu motivieren. Kommen junge Menschen ihren Auflagen und Weisungen nicht oder nur unzureichend nach, droht ihnen, nach einem Anhörungstermin vor dem entsprechenden Jugendgericht, ein Ungehorsamsarrest (1-4 Wochen).

Bei einer zur Bewährung ausgesetzten Jugendstrafe arbeitet die JuHiS gem. § 38 JGG eng mit dem Ambulanten Dienst der Justiz zusammen. Konnte die zu verhängende Jugendstrafe nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt werden, bleibt die JuHiS in Kontakt mit dem jungen Menschen, arbeitet mit den Sozialen Diensten der Justizvollzugsanstalten zusammen und wird an den Entlassungsvorbereitungen beteiligt.

1.4 Haftprüfungs- und Haftentscheidungstermine

Soll gegen einen jungen Menschen ein Haftbefehl erlassen werden oder überprüft werden, ob Haftfortdauer angeordnet werden muss, muss die JuHiS umgehend tätig werden und dem/der Haftrichter*in Haftentscheidungshilfen unterbreiten. Dazu gehört auch die Nennung von pädagogischen Alternativen zur Untersuchungshaft, z. B. die Unterbringung in Haftvermeidungseinrichtungen. Kommt es zur Untersuchungshaft, so bleibt die JuHiS im Kontakt mit den inhaftierten jungen Menschen und dem Sozialen Dienst der zuständigen Justizvollzugsanstalt.

Um diesen Aufgabenschwerpunkt auch an den Wochenenden zu gewährleisten, haben die JuHiS in der StädteRegion Aachen einen Bereitschaftsdienst organisiert. Die Mitarbeiterin der JuHiS der Stadt Würselen hat in 2018 an 11 Tagen am Wochenende Bereitschaftsdienst geleistet.

2.Entwicklung der Fallzahlen

2.1Bearbeitungsfälle: Alle Strafermittlungen gegen Jugendliche und Heranwachsende aus Würselen, die zwischen dem 01.01.-31.12.2018 durch die JuHiS bearbeitet wurden, unabhängig davon, wann diese Strafermittlungen bei der JuHiS eingegangen sind.

Im Jahr 2018 bearbeitete die Mitarbeiterin der JuHiS insgesamt 286 Strafermittlungen, die sich gegen 170 junge Menschen aus Würselen wendeten.

In den 286 Ermittlungsverfahren wurden insgesamt 349 Strafvorwürfe behandelt. Bei 56 Ermittlungsverfahren wurde das Verfahren nach einer Ermahnung, gemäß § 45 I JGG, eingestellt. Weitere 45 Ermittlungsverfahren wurden nach Erledigung einer Auflage eingestellt. 185 Ermittlungsverfahren wurden im Rahmen von Hauptverhandlungen abgehandelt.

2.2Neufälle: Alle Strafermittlungen gegen Jugendliche oder Heranwachsende aus Würselen, die zwischen dem 01.01.-31.12.2018 bei der JuHiS eingegangen sind:

Im Jahr 2018 wurden gegen 121 junge Menschen aus dem Stadtgebiet Würselen insgesamt 177 Strafermittlungen durchgeführt. Dies bedeutet, dass gegen 4,2 % der relevanten Altersgruppe (14 bis unter 21 Jährige) aus Würselen Strafermittlungen durchgeführt wurden. Im Jahr 2017 waren es noch 5,1 %.

3. Fazit

Im Bereich der Neufälle ist die Anzahl der beschuldigten jungen Menschen und die der Strafermittlungen, im Vergleich zu 2017, leicht gesunken. Auch im Bereich der Bearbeitungsfälle ist die Anzahl der beschuldigten jungen Menschen, im Vergleich zu 2017, leicht zurück gegangen. Die Anzahl der Strafermittlungen im Bereich der Bearbeitungsfälle, blieb im gleichen Vergleichszeitraum auf einem ähnlich hohen Niveau.

Im Jahr 2018 wurde nur gegen 4,2 % der relevanten Altersgruppe (14 bis unter 21 Jährige) aus Würselen Strafermittlungen durchgeführt.

In der Zusammenarbeit mit den jungen Menschen wurde in 2018 deutlich, dass die Anzahl der jungen Menschen, deren Situation sich im häuslichen und schulischen Umfeld problematisch gestaltet und deren altersgerechte Entwicklung durch unterschiedliche Faktoren negativ beeinflusst wird, steigt. Die individuellen Problemlagen zeigen sich in den verschiedenen Lebensbereichen unterschiedlich intensiv. Hierauf adäquat und zeitnah zu reagieren, ist nur durch die gute Vernetzung der JuHiS mit anderen Institutionen und Einrichtungen möglich.

Der sogenannte „Täter-Opfer-Ausgleich“ konnte in 2018 ausgeweitet werden. Diese sehr zeitaufwendige Methode wird als besonders sinnvoll und wirkungsvoll erachtet, da die Verursacher*innen die Möglichkeit haben, sich mit ihrem/seinen Fehlverhalten auseinanderzusetzen und Verantwortung für das jeweilige Handeln zu übernehmen. Die Verletzten können ihr Leid deutlich machen und die ihnen zugeschriebene Opferrolle gestärkt verlassen. Nach der erfolgreichen Durchführung eines Täter-Opfer-Ausgleichs kann davon ausgegangen werden, dass der Rechtsfrieden wieder hergestellt werden konnte. Besonders hilfreich bei der Durchführung der einzelnen Täter-Opfer-Ausgleiche ist der, durch den Verein zur Förderung der Jugendhilfe Würselen e. V. zur Verfügung gestellte und verwaltete, Opferfond.

Der Arbeitsbereich der JuHiS ist auch immer eng verknüpft mit den, in der Gesellschaft stattfindenden, Veränderungen. Die Nutzung von digitalen Medien findet mittlerweile in allen Lebensbereichen statt. Dies hat zur Folge, dass digitale Medien auch dazu genutzt werden Straftaten (z. B. die Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereiches durch Bildaufnahmen, Beleidigung, üble Nachrede) zu begehen. Um den gesellschaftlichen Veränderungen Rechnung zu tragen, hat die Mitarbeiterin der JuHiS in Zusammenarbeit mit der JuHiS der StädteRegion Aachen ein ambulantes pädagogisches Angebot, Legal Digital (LeDi) entwickelt. Das LeDi-Training wird erstmals im November 2019 durchgeführt werden.

4.Ausblick

Da im Verlauf der Jahre 2018 und 2019 deutlich wurde, dass der Bedarf an einem klassischen Anti-Gewalt-Training nicht mehr zwingend gegeben ist, beteiligt sich die Mitarbeiterin der JuHiS aktuell an der Neukonzeption eines neuen ambulanten pädagogischen Angebotes, mit dem Themenschwerpunkt: Deeskalation.

Die Europäische Union verfolgt seit November 2009 einen Fahrplan zur Stärkung der Verfahrensrechte von Verdächtigen oder Beschuldigten in Strafverfahren. Mit den neuen EU Richtlinien werden gemeinsame Mindeststandards für die Verfahrensrechte in Ermittlungs- und Strafverfahren innerhalb der Europäischen Union vorgegeben. Diese Richtlinien enthalten u. a. Änderungen in Ermittlungs- und Strafverfahren gegen junge Menschen und haben Gesetzesänderungen u. a. im Bereich des Jugendgerichtsgesetzes (JGG) und der Strafprozessordnung (StPO) zur Folge. Die Umsetzung der EU Richtlinien war für Juni 2019 geplant, fand de facto aber noch nicht statt, da die gesetzlichen Grundlagen dafür fehlten. Derzeit liegt ein Gesetzesentwurf zum neuen JGG vor. Es wird davon ausgegangen, dass der Gesetzesentwurf im Januar 2020 in Kraft treten kann. Welche Veränderungen sich im Arbeitsalltag der Mitarbeiterin der JuHiS durch die Umsetzung der EU Richtlinien ergeben und welche Auswirkungen diese auf die Arbeitsbelastung haben werden, ist derzeit schwer einzuschätzen. Die Schätzungen der unterschiedlichen Interessensverbände gehen von keinem Mehraufwand aus bis hin zu der Notwendigkeit, die vorhandenen Planstellen in den JuHiS zu verdoppeln. Derzeit ist die Mitarbeiterin der JuHiS damit beschäftigt für ihren Arbeitsbereich Prozessbeschreibungen zu erstellen. Diese erfolgen entsprechend der Standards im Qualitätsmanagement. Die Firma IMAKA begleitet das Jugendamt bei der Entwicklung der Prozessbeschreibungen. Es ist davon auszugehen, dass anhand der Prozessbeschreibungen eine bessere Einschätzung bezüglich der Auswirkungen der Gesetzesänderungen auf den Arbeitsbereich der JuHiS, erfolgen kann.

 

 

Auswirkungen auf das Projekt Stadt der Kinder:

Die von der JuHiS vorgeschlagenen und begleiteten sowie teils selber umgesetzten pädagogischen Maßnahmen und die enge Vernetzung mit anderen Hilfeanbietern haben präventiven Charakter zur Vorbeugung weiterer Straftaten.

Somit tragen sie dazu bei, dass einerseits Würselener Jugendliche und Heranwachsende weniger Straftaten begehen und andererseits Würselener Kinder, Jugendliche und Heranwachsende seltener Opfer von Straftaten werden.


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Beratungsfolge

Dienstag, 03. Dezember 2019Sitzung des Jugendhilfeausschusses

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