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Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2020 und Entwurf des
Haushaltssanierungsplanes 2012 bis 2021 in der Fortschreibung des
Haushaltsjahres 2020


Letzte Beratung
Donnerstag, 23. Januar 2020 (öffentlich)
Federführend
Verwaltungsvorstand
Originaldokument
http://ratsinfo.wuerselen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=5210

Der Finanz- und Beteiligungsausschuss verweist die Unterlagen zur weiteren Beratung zur Sitzung des Finanz- und Beteiligungsausschusses am 13.02.2020.

gez.: Nellesgez.: Nollé

( Bürgermeister )( Sachbearbeiterin )

 

 

Darstellung des Vorgangs:

Der Entwurf des Haushaltsplanes 2020 und der Ergebnis- und Finanzplanung 2021 bis 2023 wurde in der Sitzung des Rates der Stadt am 17.12.2019 eingebracht.

Auf die Haushaltsunterlagen und auf die Unterlagen zur Berichterstattung in der Sitzung des Rates der Stadt wird verwiesen.

Insbesondere zählt hierzu die Fortschreibung des Haushaltssanierungsplanes 2012 bis 2021.

Bereits im Rahmen der Einbringung des Haushaltes wurde darauf hingewiesen, dass sich Veränderungen gezeigt haben, die durch die Verwaltung aufgearbeitet werden.

Im Wesentlichen handelt es sich neben den Bereichen, über die bereits in der Sitzung des Rates der Stadt am 17.12.2019 durch entsprechende Vorlagen berichtet wurde, um folgende Punkte:

Städteregionsumlage

Nach der Diskussion über die Benehmensherstellung wurden durch das IT NRW neue Daten bezüglich der Entwicklung von Schlüsselzuweisungen und Umlagegrundlagen mitgeteilt.

Die Entwicklung bei den Schlüsselzuweisungen wurde in den Entwurf 2020 ff. aufgenommen; bei der Entwicklung der Umlagegrundlagen blieb abzuwarten, ob die Städteregion letztlich auf zusätzliche Zahlungen der regionsangehörigen Kommunen verzichten würde. Da die Städteregion ihren genannten Umlagesatz jedoch beibehalten hat, sind gegenüber den Daten der Benehmensherstellung zusätzliche Zahlungen zu leisten.

KiBiz-Revision

Das Kinderbildungsgesetz wurde grundlegend reformiert; die Veränderungen treten ab 01.08.2020 in Kraft.

Ein Teil der Veränderungen konnte bereits für den Entwurf des Haushaltes berücksichtigt werden. Die weitere Beschäftigung mit dem Gesetz hat dazu geführt, dass zusätzliche Haushaltsveränderungen zu berücksichtigen sind.

Für die heutige Sitzung des Finanz- und Beteiligungsausschusses werden die Zahlen lediglich in der Zusammenfassung benannt. Eine ausführliche Erläuterung wird in der nächsten Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 06.02.2020 erfolgen. Für die 2. Beratung des Haushaltes im Finanz- und Beteiligungsausschusses werden dann die entsprechenden Einzelkonten aufgelistet.

Grundsätzlich bleibt festzuhalten, dass die Beigeordneten die Veränderungen in der Sitzung erläutern werden, soweit dies gewünscht ist.

Durch die Veränderungen im konsumtiven Ergebnisplan ergibt sich unter Einbeziehungen der Auswirkungen der investiven Veränderungen zurzeit folgendes Bild:

Haushaltsjahr 2020 = Haushaltsverschlechterung152.500

Haushaltsjahr 2021 = Haushaltsverschlechterung209.100

Haushaltsjahr 2022 = Haushaltsverschlechterung187.600

Haushaltsjahr 2023 = Haushaltsverschlechterung126.900

Nach den Bestimmungen des Stärkungspaktgesetzes müssen die einzelnen Haushaltsjahre ausgeglichen sein.

Die Verwaltung prüft zurzeit, welche Möglichkeiten noch gegeben sind, den Ausgleich für die einzelnen Haushaltsjahre, insbesondere für die Jahre 2020 und 2021 darzustellen.

Aus Sicht der Verwaltung sollten auch in den Beratungen der einzelnen Ausschüsse Möglichkeiten geprüft werden, Haushaltsverbesserungen zu erreichen, damit die Ziele des Stärkungspaktgesetzes weiter dargestellt werden können.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Auf die gesonderten Unterlagen zum Haushalt 2020 ff. wird verwiesen.

Auswirkungen auf das Projekt Stadt der Kinder:

 

 

Anlage/n:

Veränderungsliste konsumtiv

Veränderungsliste investiv


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Beratungsfolge

Donnerstag, 23. Januar 2020Sitzung des Finanz- und Beteiligungsausschusses

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