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Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege
hier: Vergabe der Landeszuschüsse für plusKITA und Einrichtungen mit
zusätzlichen Sprachförderbedarf


Letzte Beratung
Donnerstag, 06. Februar 2020 (öffentlich)
Federführend
Fachdienst 3.3
Originaldokument
http://ratsinfo.wuerselen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=5221

Der Jugendhilfeausschuss beschließt:

1. Die jährlichen Landeszuschüsse in Höhe von 30.000,- € pro Kita gem. § 45 Kinderbildungsgesetz (KiBiz) für plusKiTAs an die Katholischen Einrichtungen Familienzentrum St. Sebastian und St. Balbina, das Evangelische Familienzentrum „ Sonne, Mond und Sterne“ und an die Einrichtungen des Deutschen Roten Kreuzes Im Winkel und Birkenstraße 51 weiterzuleiten.

2. Den Landeszuschuss in Höhe von 5.000,- € jährlich pro KiTa gem. § 45 des Kinderbildungsgesetzes für zusätzliche Sprachförderung an die Einrichtungen Familienzentrum AWO “Wirbelwind“, Städtisches Familienzentrum Lessingstraße, Caritas Lebenswelten „Don Bosco“, die Kindertageseinrichtung des Deutschen Roten Kreutzes „Stadtgarten“ und an die Katholische KiTa St. Peter und Paul weiterzuleiten.

gez. Arno Nelles

gez. Roger Nießen

Bürgermeister

Beigeordneter

gez. Hans Brings

gez. Svenja Willeke

Fachdienstleiter

Sachbearbeiter

gez. ./.

gez. ./.

Stadtkämmerer

Mitzeichnung RPA

 

 

Darstellung des Vorgangs:

Gemäß § 45 des Kinderbildungsgesetzes (KiBIz) gewährt das Land NRW dem Jugendamt einen Zuschuss für plusKITAs und anderen Einrichtungen mit zusätzlichem Sprachförderbedarf. Der Stadt Würselen wird ab dem Kindergartenjahr 2020/21 ein Zuschuss in Höhe von insgesamt 175.000,- zur Verfügung gestellt. Der Zuschuss für die plusKiTa beträgt pro Einrichtung 30.000,- € und für die Sprachförderung 5.000,- pro Einrichtung. Berechnet werden die Zuschüsse zu 75% aus des Anzahl der Kinder im Jugendamtsbezirk unter 6 Jahren in Familien mit Leistungsbezug nach dem zweiten Buch Sozialgesetzbuch und zu 25 % aus der Anzahl der Kinder unter 6 Jahren in Kindertageseinrichtungen in deren Familien vorrangig nicht Deutsch gesprochen wird.

Bis einschließlich zum Kindergartenjahr 2024/25 kann zur kontinuierlichen Sicherung der pädagogischen Arbeit der zusätzliche Sprachförderbedarf weitergeführt werden. Im Anschluss daran, beabsichtigt das Land ausschließlich die plus KiTAs zu fördern.

PlusKiTas und Einrichtungen mit zusätzlichen Sprachförderbedarf gem. § 44 sind Tageseinrichtungen mit einem hohen Anteil von Kindern mit besonderem Unterstützungsbedarf. Sie werden als solche in die örtliche Jugendhilfeplanung aufgenommen.

Die plusKITA hat in besonderer Weise die Aufgabe,

1. bei der individuellen Förderung der Kinder deren Potenziale zu stärken, die alltagskulturelle Perspektive zu berücksichtigen und sich an den lebensweltlichen Motiv- und Problemlagen der Familien zu orientieren,

2. zur Stärkung der Bildungschancen auf die Lebenswelt und das Wohnumfeld der Kinder abgestimmte pädagogische Konzepte und Handlungsformen zu entwickeln,

3. auf Grundlage der Beobachtungsergebnisse individuelle Bildungs- und Förderangebote zur gezielten Unterstützung der sprachlichen Bildung zu entwickeln und alltagsintegriert durchzuführen,

4. im Team regelmäßig und mit Unterstützung der sozialpädagogischen Fachkraft für die Sprachförderung, die pädagogische Arbeit zu reflektieren und weiterzuentwickeln,

5. zur Stärkung der Bildungschancen und zur Steigerung der Nachhaltigkeit, die Eltern durch adressatengerechte Elternarbeit, -beratung und -stärkung regelmäßig in die Bildungsförderung einzubeziehen,

6. sich in die lokalen Netzwerkstrukturen durch jeweils eine feste Ansprechperson aus der Kindertageseinrichtung einzubringen,

7. sich zur Weiterentwicklung der individuellen zusätzlichen Sprachförderung, über die Pflichten der Sprachlichen Bildung hinaus, zum Beispiel durch die regelmäßige Teilnahme an Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen zu qualifizieren und die Bildungs- und Erziehungsarbeit den speziellen Anforderungen anzupassen und

8. die Ressourcen ihres pädagogischen Personals durch konkrete Maßnahmen, beispielsweise regelmäßige Supervision, Schulung und Beratung, Fort- und Weiterbildung oder größere Multiprofessionalität im Team zu stärken.

Jede plusKiTa soll hierfür eine sozialpädagogische Fachkraft einstellen, mit einem Umfang von mindestens einer halben Stelle.

Die örtliche Jugendhilfeplanung hat zur Auswahl der plusKiTas, folgende Belastungskriterien berücksichtigt:

- SGB II- Quote U 15

- Arbeitslosenbetroffenenquote

- Normalgewichtige Kinder

- Betreuungsquote 0- u3

- Betreuungsquote 3-u6

- Ausländerquote

- Beitragsbefreiung

Nach Auswertung der Kriterien sind folgende Einrichtung ab dem Kindergartenjahr 2020/21 als plus Kita vorgesehen:

  • Katholisches Familienzentrum St. Sebastian,
  • Katholische Kindertageseinrichtung St. Balbina,
  • Evangelisches Familienzentrum Sonne, Mond und Sterne,
  • DRK Kindertageseinrichtung Im Winkel und die
  • DRK Kindertageseinrichtung Birkenstraße 51.

Die Einrichtungen erhalten jeweils einen Landeszuschuss in Höhe von 30.000,-€hrlich.

Die Vergabe der Landeszuschüsse für zusätzlichen Sprachförderbedarf in Höhe von 5.000,- € hrlich, sind für die Einrichtungen

  • AWO Kindertageseinrichtung „Wirbelwind“,
  • Städtische Kindertageseinrichtung Lessingstraße
  • Caritas Lebenswelten Inklusive Kindertagesstätte Don Bosco
  • DRK Kindertageseinrichtung Stadtgarten und die
  • Kath. Kindertageseinrichtung St.Peter und Paul vorgesehen.

In der Trägerkonferenz am 09. Dezember 2019 wurde den Trägern die Neuverteilung der Landeszuschüsse anhand der Kriterien der Jugendhilfeplanung vorgestellt.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Die Stadt Würselen erhält ab dem Kindergartenjahr 2020/ 2021 jährlich insgesamt 175.000 Euro aus dem Landeszuschuss für plusKITAs und Einrichtungen mit zusätzlichen Sprachförderbedarf, den sie an die jeweiligen Träger weiterleitet.

Der Zuschuss wurde in den Haushaltsmeldungen 2020 in den Sachkonten 414132 bzw. 414133 sowie 531840 bzw. 531841 berücksichtigt.

Auswirkungen auf das Projekt Stadt der Kinder:

Die Förderung des Kindes in der Entwicklung seiner Persönlichkeit und die Beratung und Information der Eltern insbesondere in Fragen der Bildung und Erziehung sind Kernaufgaben der Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflege.

 

 

Anlagen


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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  • Im Winkel
  • Birkenstraße
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