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Haushalt 2020; hier: Beratung der Teilhaushalt
6.10 - Kinder in Tagesbetreuung
6.20 - Kinder- und Jugendarbeit
6.30 - Hilfe für junge Menschen und ihre Familien


Letzte Beratung
Donnerstag, 06. Februar 2020 (öffentlich)
Federführend
Fachdienst 3.3
Originaldokument
http://ratsinfo.wuerselen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=5212

Der Jugendhilfeausschuss nimmt den Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2020 sowie die Erläuterungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.

Darüber hinaus beschließt er einen erhöhten Mittelbedarf im Teilhaushalt 20.20 in der Produktgruppe 6.10 für das Haushaltsjahr 2020 in Höhe von 53.800,- € sowie für die Folgejahre von 90.400,- €.

gez. Arno Nelles

gez. Roger Nießen

Bürgermeister

Beigeordneter

gez. Hans Brings

gez. Hans Brings

Fachdienstleiter

Sachbearbeiter

gez. i.V. Arno Nelles

gez. ./.

Stadtkämmerer

Mitzeichnung RPA

 

 

Darstellung des Vorgangs:

In der Sitzung des Rates der Stadt Würselen am 17.12.2019 wurde der Haushaltsentwurf für die Haushaltsjahre 2020 ff eingebracht. Gemäß § 6 Abs 2 Ziffer 4 der Satzung für das Jugendamt der Stadt Würselen vom 11.09.2009 obliegt dem Jugendhilfehausschuss die Vorberatung des Haushalts für den Bereich der Jugendhilfe. Auszüge aus dem Haushaltsentwurf sind beigefügt.

Der Haushaltsentwurf wird dem Rat nach der Vorberatung durch den Jugendhilfeausschuss ggfls. mit beschlossenen Änderungswünschen zur Verabschiedung vorgelegt.

Der Haushaltsentwurf für den gesamten Produktbereich Kinder-, Jugend- und Familienhilfe ist im Ergebnis w.f.:


Teilergebnishaushalt 2020 Produktbereich 06 Kinder-, Jugend- und Familienhilfe

Nr.

Bezeichnung

Ansatz 2018

Ansatz 2019

Ansatz 2020

Plan 2021

Plan 2022

Plan 2023

10

= Ordentliche Erträge

10.756.200

11.047.200

11.723.000

11.848.700

11.883.000

12.084.200

17

= Ordentliche Aufwendungen

-24.566.800

-26.296.400

-27.805.800

-28.294.400

-28.706.500

-29.196.700

29

= Ergebnis

-13.810.600

-15.249.200

-16.082.800

-16.445.700

-16.823.500

-17.112.500

Der Gesamt-Teilergebnishaushalt zeigt somit im Haushaltsentwurf für das Jahr 2020 einen Zuschussbedarf von insgesamt 16.082.800,- Euro auf. Neue gesetzliche Veränderungen durch das Gesetz zur Qualitativen Weiterentwicklung der frühen Bildung (KiBiz) bringen Veränderungen, die sich auf den Haushalt auswirken. Die wesentlichen Veränderungen für die jeweiligen Produktgruppen werden kurz vorgestellt:

Kinder in Tagesbetreuung (Produktgruppe 6.10):

Haushaltsentwurf:

Teilergebnishaushalt 2020 Produktgruppe 0610 Kinder in Tagesbetreuung

Nr

Bezeichnung

Ansatz 2018

Ansatz 2019

Ansatz 2020

Plan 2021

Plan 2022

Plan 2023

10

= Ordentliche Erträge

7.694.800

8.345.000

9.072.900

9.209.400

9.265.400

9.457.900

17

= Ordentliche Aufwendungen

-14.188.300

-15.608.200

-16.572.800

-17.117.200

-17.464.900

-17.885.500

29

= Ergebnis

-6.493.500

-7.263.200

-7.499.900

-7.907.800

-8.199.500

-8.427.600

Das Gesetz zur Qualitativen Weiterentwicklung der frühen Bildung (KiBiz) hat einige wesentliche Änderungen in der Finanzierung der Kindertagesbetreuung und Kindertagespflege gebracht. Dies sind im Wesentlichen:

Kindpauschalenbudget: Die Kindpauschalen werden erhöht und unter Berücksichtigung der jährlichen Kostenentwicklung ab dem KiTa-Jahr 2021/ 2022 angepasst.

Jugendamtzuschuss und Trägeranteil:

Trägeranteil

in %

Zuschuss des Jugendamtes

in %

davon Landeszuschuss

in %

Kirchliche Träger

10,3 / vorher 12

89,7 / vorher 88

40,3 / vorher 36,5

Freie Träger

7,8 / vorher 9

92,2 / vorher 91

40 / vorher 36

Elterninitiativen

3,4 / vorher 4

96,6 / vorher 96

42,3 / vorher 38,5

Kommunale Träger

12,5 / vorher 21

87,5 / vorher 79

40,2 / vorher 30

Zuschuss für Familienzentren: Der Zuschusses wird von 13.000,- € auf 20.000,- €hrlich angehoben

Zuschuss für plusKITAs: Der Zuschuss erhöht sich von 25.000,- € auf 30.000,- Euro

Zuschuss für zusätzlichen Sprachförderung: Der Zuschuss in Höhe von 5.000,-€ kann im Rahmen der örtlichen Jugendhilfeplanung bis zum Jahr 2024/25 weitergeführt werden. Anschließend werden die zusätzlichen Mittel für Sprachförderung in die plusKiTa- Förderung integriert.

Zuschuss für die U3-Betreuung: entfällt zukünftig und fließt in die Kindpauschale ein

Verfügungspauschale: entfällt zukünftig und fließt in die Kindpauschale ein

Zuschuss zur Fachberatung: Der Zuschuss beträgt 1.000,-€ je Tageseinrichtung sowie 500,-€ pro Tagespflegestelle.

Zuschuss für Flexibilisierung: Jedes Jugendamt erhält zur Förderung der Flexibilisierung der Öffnungszeiten oder für zusätzliche Betreuungsangebote einen pauschalierten Zuschuss. Dieser Zuschuss ist verbunden mit einer 25%igen Beteiligung der Jugendämter an den Kosten.

Weiteres beitragsfreies Kindergartenjahr: r Kinder, die bis zum 30. September das vierte Lebensjahr vollendet haben, ist ab Beginn des im selben Kalenderjahr beginnenden Kindergartenjahres bis zur Einschulung kein Beitrag zu erheben. Die Kommunen erhalten als Ausgleich einen pauschalen Zuschuss.

Die finanziellen Änderungen sind zum Teil bereits im Haushaltsentwurf enthalten. Da zum Zeitpunkt der Haushalts-Meldungen das Gesetz noch nicht verabschiedet war, konnten später in das Gesetz aufgenommene Veränderungen nicht erfasst werden. Diese aktuellen Veränderungen sind jedoch bereits in den Meldungen für den Finanz- und Beteiligungsausschuss (VO/20/001) aufgenommen worden.

In der folgenden Übersicht sind die wesentlichen Änderungen aufgeführt, die jedoch, wie oben angegeben, schon teilweise im Haushaltsentwurf berücksichtigt wurden:

In der Gesamtheit liegen folgende Haushaltsverschlechterungen in diesem Teilbereich vor:

Ansatz

2020

Plan

2021

Plan

2022

Plan

2023

53.800,- €

90.400,- €

90.400,- €

90.400,- €


Kinder- und Jugendarbeit (Produktgruppe 6.20):

Haushaltsentwurf:

Teilergebnishaushalt 2020 Produktgruppe 0620 Kinder- und Jugendarbeit

Nr

Bezeichnung

Ansatz 2018

Ansatz 2019

Ansatz 2020

Plan 2021

Plan 2022

Plan 2023

10

= Ordentliche Erträge

80.800

110.800

110.900

110.900

110.600

110.600

17

= Ordentliche Aufwendungen

-622.400

-617.800

-620.600

-626.900

-629.000

-632.500

29

= Ergebnis

-541.600

-507.000

-509.700

-516.000

-518.400

-521.900

Im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit bleibt es bei den gemeldeten Ansätzen, die im Haushaltsentwurf enthalten sind. Zu dieser Produktgruppe zählen auch die Aufwendungen für Schulsozialarbeit (Stelle Gesamtschule) sowie die Aufwendungen für Prävention.

In der letzten Sitzung des JHA vom 03.12.2019 wurde die Verwaltung beauftragt, die Kosten für die Einrichtung von 100%-Stellen für Schulsozialarbeiter/-innen an den Grundschulen zu ermitteln. Die Finanzierung der Schulsozialarbeiter/-innen an den Grundschulen werden im Teilhaushalt der Produktgruppe „5.1 Soziale Leistungen Stadt“ abgebildet, da diese aus dem Bildungs- und Teilhabepaket bezuschusst werden.

Derzeit sind 4 Schulsozialarbeiterinnen mit einem Anteil von insgesamt 1,7 Stellen für die Arbeit an den Grundschulen beschäftigt. Bei einer Aufstockung der Stellen für Schulsozialarbeit an den Grundschulen würden die Kosten lt. der Aufstellung des Anstellungsträgers VABW e.V., bei dem die Schulsozialarbeiterinnen beschäftigt sind, pro neuer Stelle um ca. 60.000,- € pro Jahr steigen (siehe Anlage). Wenn alle Schulen mit einer 100%-Stelle besetzt würden, müssten 5,3 Stellen zusätzlich eingerichtet werden. Dies würde erhebliche Auswirkungen auf den städt. Haushalt bewirken. Die Verwaltung wird zur nächsten Sitzung des Jugendhilfeausschusses eine Vorlage einbringen, in der die personellen Erfordernisse für Schulsozialarbeit für die jeweiligen Schulen dargestellt und zur Diskussion gestellt werden.

Hilfe für junge Menschen und ihre Familien (Produktgruppe 6.30):

Haushaltsentwurf:

Teilergebnishaushalt 2020 Produktgruppe 0630 Hilfen für junge Menschen und ihre Familien

Nr

Bezeichnung

Ansatz 2018

Ansatz 2019

Ansatz 2020

Plan 2021

Plan 2022

Plan 2023

10

= Ordentliche Erträge

2.980.600

2.591.400

2.539.200

2.528.400

2.507.000

2.515.700

17

= Ordentliche Aufwendungen

-9.756.100

-10.070.400

-10.612.400

-10.550.300

-10.612.600

-10.678.700

29

= Ergebnis

-6.775.500

-7.479.000

-8.073.200

-8.021.900

-8.105.600

-8.163.000

In der Sitzungsvorlage VO/19/0384 wurde der Rat der Stadt bereits Ende des vergangenen Jahres über die Prozess- und Kostenentwicklungen im Leistungsbereich der Hilfen zur Erziehung umfangreich informiert. Eine erhebliche überplanmäßige Ausgabe im Teilhaushalt 06.30 wurde daraufhin in der Sitzung am 17.12.2019 beschlossen.

Die dort beschriebenen Entwicklungen der Fallzahlsteigerungen, den damit einhergehenden Mittelbindungen sowie allgemeinen Kostenentwicklungen in den Hilfen zur Erziehung haben anhaltende Auswirkungen auf die Ansätze dieser Produktgruppe in den kommenden Haushaltsjahren. Auf Grundlage der Erkenntnisse aus dem Bereich Controlling mussten daraufhin Anpassungen der konsumtiven Aufwendungen bei verschiedenen Transferleistungen erfolgen, die in den vorliegenden Haushaltsentwurf bereits eingeflossen sind. Gleichzeitig konnte im Zuge dieser konkreteren Betrachtung auf der Ertragsseite eine Erhöhung der Ansätze bei den Erstattungen von Gemeinden erfolgen.

Teilergebnishaushalt Kostenträger 363300620 Familienunterstützende Hilfe zur Erziehung

Nr.

Bezeichnung

Ansatz 2018

Ansatz 2019

Ansatz 2020

Plan 2021

Plan 2022

Plan 2023

448200

Erstattungen von Gemeinden (GV)

500.000

500.000

600.000

600.000

600.000

600.000

523200

Erstattungen f. Aufwendungen an Gemeinden (GV)

-254.900

-330.000

-620.000

-475.000

-475.000

-475.000

533202

Heimerziehung, sonst. betreute Wohnform (§ 34KJHG)

-1.300.000

-1.550.000

-1.870.000

-1.870.000

-1.870.000

-1.870.000

533204

Hilfe für junge Vollhrige (§ 41 KJHG)

-500.000

-450.000

-540.000

-540.000

-540.000

-540.000

Kostenerstattungen an Gemeinden“ treten im Zuge von Wechseln in der örtlichen Zuständigkeit auf, zum Beispiel insbesondere durch Veränderungen des Aufenthalts von Sorgeberechtigten. Bei den Erstattungen für Aufwendungen an Gemeindenssen für das Haushaltsjahr 2020 insgesamt 290.000 € Mehraufwendungen im Vergleich zum Vorjahr angesetzt werden, die zum Einen aus kostenintensiven Fallübernahmen bestehen, die zum Jahresende 2019 auftraten, zum Anderen aus Fällen resultieren, die noch im Antragsverfahren stehen, aber im kommenden Jahr voraussichtlich übernommen werden. Da derzeit nicht davon ausgegangen wird, dass die sehr hohe Anzahl an Erstattungsfällen aus dem Jahr 2019 so kontinuierlich anhält, bleiben die Ansätze ab 2021 zwar deutlich höher als im Haushalt 2019 noch gemeldet, aber nicht auf dem Level von 2020.

In der Heimerziehung (§ 34 SGB VIII) sorgt das seit 2 Jahren gleichbleibend hohe Fallzahlniveau für die Notwendigkeit einer deutlichen Erhöhung der Ansätze 2020 ff.. Zudem befinden sich einige Fälle derzeit im Rahmen von Inobhutnahmen in Klärungsprozessen, aus denen Unterbringungen in stationäre Einrichtungen erfolgen können.

Das Budget in den Hilfen für junge Volljährige (§ 41 SGB VIII) wird ab 2020 um 90.000 € erhöht, da alleine 18 Jugendliche aus laufenden stationären Hilfen im Laufe dieses Jahres volljährig werden und nach den Prognosen der Fachkräfte vielfach noch weitere Unterstützungsbedarfe aufzeigen.

Mit einem deutlich erhöhten Haushaltsansatz 2020 reagiert man frühzeitig auf die tatsächlichen Kostenentwicklungen der letzten beiden Jahre, die sich auch aus den mittlerweile erweiterten Erkenntnissen des Controlling ergeben. Zusätzlich zeigt auch die Notwendigkeit, erhebliche überplanmäßige Aufwendungen zum Jahresende 2018 und 2019 beschließen lassen zu müssen, dass an dieser Stelle eine Anpassung erfolgen muss.

Der Prozess der Optimierung der Leistungsgewährung des Leistungsbereichs der Hilfen zur Erziehung in Zusammenarbeit mit dem Unternehmen „IMAKA Institut für Management GmbH“ wird auch im nächsten Jahr fortgeführt. Weiterhin wird das Controlling in den nächsten Jahren kontinuierlich weiterentwickeln und soll dazu führen, dass Ziele festgelegt und dazu konkrete Maßnahmen entwickelt werden, die die Haushaltsziele erreichen lassen.

Sollten zu dieser Vorlage noch Fragen seitens der Fraktionen bestehen, ist die Verwaltung gerne bereit auch vor der Sitzung hierzu Auskünfte zu erteilen.


 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Im Haushaltsentwurf für das Jahr 2020 sind die notwendigen finanziellen Mittel dargestellt. Durch gesetzliche Änderungen in der Produktgruppe 6.10 (Kinder in Tagesbetreuung) kommt es zu finanziellen Mehraufwendungen von 53.800,- Euro im Jahr 2020 und für die Jahre 2021 bis 2023 zu Mehraufwendungen in Höhe von 90.400,- Euro. Diese sind in der Veränderungsliste zum Finanz- und Beteiligungsausschuss enthalten.

Auswirkungen auf das Projekt Stadt der Kinder:

Eine ausreichende finanzielle Ausstattung im Produktbereich Kinder-, Jugend- und Familienhilfe ist - neben der sozialräumlichen Planung - eine Grundvoraussetzung um eine umfassende Unterstützung der Familien in Fragen der Erziehung, Ausbildung und Freizeitgestaltung zu gewährleisten. Dies umfasst neben einer sachlichen und finanziellen Unterstützungsleistung, Beratungsleistungen, der Bereitstellung von notwendigem Personal und einer räumlichen Infrastruktur auch die Möglichkeit an einer partizipativen Teilnahme an gesellschaftlichen Entscheidungen.

 

 


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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