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Bezuschussung der städtischen Seniorenstuben


Letzte Beratung
Donnerstag, 08. September 2022 (öffentlich)
Federführend
Amt 50 Sozialamt
Originaldokument
http://ratsinfo.wuerselen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=6327

Der Ausschuss für Soziales, Integration und demographische Entwicklung beschließt, unter Vorbehalt der Genehmigung des Doppelhaushaltes 2023/2024, die Betreuungspauschalen für die Arbeiterwohlfahrt (hier: AWO Ortsverein Broichweiden und AWO Ortsverein Würselen-Bardenberg) zur Unterstützung der drei städtischen Seniorenstuben auf einen Zuschuss in Höhe von jährlich 5.700,00 € zu erhöhen.

gez. R. Nießen . gez. R. Strotkötter .

Bürgermeister Beigeordneter

gez. S. Kellenter . gez. K. Wollziefer .

Amtsleiter Sachbearbeiterin

gez. A. Kaiser .

Stadtkämmerer

 

 

Darstellung des Vorgangs:

Der Sozialausschuss hat in seiner Sitzung am 13.03.1990 beschlossen, der Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Aachen Land e.V. die Betreuung der Seniorenstuben Linden-Neusen und Broichweiden zu übertragen. Für die Betreuung und Reinigung der beiden Seniorenstuben wurde seitdem ein pauschaler Zuschuss in Höhe von 306,75 € (ehem. 600,00 DM) monatlich, bzw. 3.681,00 € (ehem. 7.200,00 DM) jährlich gewährt.

Neben den Kosten für die Betreuung und Reinigung der Seniorenstuben werden für die Räumlichkeiten in Linden-Neusen Miet- und Heizkosten in Höhe von jährlich rund 5.100,00 Euro von der Stadt übernommen.

r die Seniorenstube Bardenberg wurde seit dem Beschluss des Haupt- und Finanzausschusses vom 13.02.2020 erstmalig eine Betreuungspauschale i.H.v. mtl. 80,00 € gezahlt. Zuvor wurden lediglich die Mietneben- und Heizkosten i.H.v. mtl. 120,00 € durch die Stadt erstattet.

Die städt. Seniorenkraft, Frau Wollziefer, stellt durch die Besuche der drei Seniorenstuben fest, dass sich die organisatorischen Anstrengungen für die wöchentlich stattfindenden Treffen und Aktivitäten sowie der Reinigungsaufwand kaum unterscheiden. Aus diesem Grund wird angeregt, die Betreuungspauschalen für den Betrieb der Seniorenstuben wie folgt ab dem 01.01.2023 anzugleichen und aufzurunden:

Seniorenstube Bardenberg

Seniorenstube Broichweiden

Seniorenstube

Linden-Neusen

hrliche Betreuungspauschale bisher

960,00 €

1.840,50 €

1.840,50 €

hrliche Betreuungspauschale ab 01.01.2023

1.900,00 €

1.900,00 €

1.900,00 €

Entsprechend der erhöhten Betreuungspauschalen soll die aus dem Jahr 1990 stammende „Regelung zur Betreuung der städtischen Altenstuben in Linden-Neusen und Weiden“ (Anlage 1) angepasst, überarbeitet und mit Wirkung zum 01.01.2023 neu vereinbart werden (Entwurf s. Anlage 2).

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Mietkosten Altenstuben

Haushaltsmittel in Höhe von 7.500,00 € wurden im Teilhaushalt 05.10 Soziale Leistungen (bei Sachkonto 542209, Kostenträger 315 000 120) beantragt und stehen für das Haushaltsjahr 2023/2024 ff. bei Genehmigung des Haushalts zur Verfügung.

Entschädigung für die Betreuung von Altenstuben

r die Entschädigung für die Betreuung sind im Teilhaushalt 05.10 Soziale Leistungen (bei Sachkonto 531816, Kostenträger 315 000 120) insgesamt 5.700,00 eingeplant und stehen für das Haushaltsjahr 2023/2024 ff. bei Genehmigung des Haushalts zur Verfügung.

Auswirkungen auf das Projekt Stadt der Kinder:

./.

 

 

Anlage/n:

- Anlage 1

- Anlage 2


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Donnerstag, 08. September 2022Sitzung des Ausschusses für Soziales, Integration und demographische Entwicklung

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