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Betriebsabschluss der kostenrechnenden Einrichtung Bestattungswesen für das
Jahr 2021


Letzte Beratung
Dienstag, 13. September 2022 (öffentlich)
Federführend
Amt 67 Baubetriebshof
Originaldokument
http://ratsinfo.wuerselen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=6335

Der Ausschuss für Technik, Bau, Digitalisierung und Innovation nimmt denBetriebsabschluss der kostenrechnenden Einrichtung Bestattungswesen 2021 mit einem Überschuss in Höhe von 272.487,68 € zur Kenntnis.

gez.Nießengez. von Hoegen

BürgermeisterErster u. Techn. Beigeordneter

gez. Kaisergez. Woldeit

KämmererSachbearbeiterin

 

 

Darstellung des Vorgangs:

Die Daten wurden aus dem vorliegenden Betriebsabschlussbogen (BAB) übernommen.

Insgesamt soll mit diesem Bericht das Betriebsgeschehen des Jahres 2021 in der kostenrechnenden Einrichtung „Bestattungswesen“ des Amt 67 verdeutlicht werden.

Auf die Darstellung von Cent-Beträgen wird verzichtet dies kann im Einzelfall zu geringfügigen Differenzen führen.

1. Betriebsergebnis

Der Betriebsabschluss (BAB) weist Gesamtkosten in Höhe von 886.216,87 und Gesamterträge in Höhe von 1.158.704,55 aus.

Somit schließt das Betriebsjahr 2021 mit einer rechnerischen Überdeckung von 272.487,68 € ab (Vorjahr 221.737,10 ).

Auf wesentliche Einzelheiten der Kosten- und Ertragsentwicklung wird nachstehend eingegangen. Detailliierte Informationen können dem beigefügten BAB 2021 entnommen werden.

1.1 Die Gesamtkosten setzen sich wie folgt zusammen:

1.2 Die Gesamterlöse setzen sich wie folgt zusammen:

Erläuterungen:

ILV - Trauerhalle:

Auf Wunsch der politischen Gremien im Jahre 2015 wurde für die Nutzung der Trauerhalle eine geringere Gebühr festgesetzt. So sollte erreicht werden, dass die Trauerhalle häufiger in Anspruch genommen wird. Es wurde beschlossen, dass der dadurch resultierende Fehlbetrag vom allgemeinen Haushalt finanziert wird.

1.3 Bestattungen:

Im Jahr 2021 fanden 429 Bestattungen statt.

2.Ausgleich Über- und Unterdeckung

Die Überdeckung in Höhe von 272.487,68 € wird der Gebührenausgleichrücklage zugeführt und ist gem. § 6 KAG NW innerhalb der nächsten vier Jahren nach dem Betriebsjahr in die Gebührenbedarfskalkulation vorzutragen.

3.Passive Rechnungsabgrenzungsposten (PRAP)

r das Jahr 2021 werden aus Vorjahren 68.149,01 dem PRAP entnommen und 157.398,51 € aus den Einnahmen 2021 zugeführt.

4.Bilanzielle Auswirkungen

Aus dem Ergebnis der vorgelegten Betriebsabrechnung in Verbindung mit Informationen des Amtes A 21 bezüglich Nachveranlagungen für Vorjahre (Gebührenabgrenzung) ergeben sich folgende Auswirkungen auf die Bilanz der Stadt Würselenr 2021:

Sonderposten „Gebührenausgleichsrücklage

Beschreibung

Betrag

Bestand Sonderposten 01.01.2021

431.350,80 €

Ergebnis 31.12.2021

272.731,68 €

Endbestand: 31.12.2021

704.082,48 €

 

 

5. Finanzielle Auswirkungen:

Gegenüber der bisherigen Haushaltsrechnung ergeben sich aus dem vorgelegten Betriebsabschluss 2021 folgende Veränderungen:

Die obigen Veränderungen beziehen sich ausschließlich auf die erfolgswirksamen Erträge

und Sachaufwendungen. Veränderungen im Rahmen interner Leistungsverrechnungen, auch gegenüber anderen gebührenrechnenden Haushalten und kalkulatorische Kosten sind nicht berücksichtigt, da diese nicht im Haushalt veranschlagt werden.

Auswirkungen auf das Projekt Stadt der Kinder:


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Ausschuß
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