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Dringlichkeitsentscheidung; Beschaffung Radlader


Letzte Beratung
Dienstag, 13. September 2022 (öffentlich)
Federführend
Amt 67 Baubetriebshof
Originaldokument
http://ratsinfo.wuerselen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=6293

Im Wege der Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 3 GO NRW wird folgender Beschluss gefasst:

  1. Der Ausschuss für Technik, Bau, Digitalisierung und Innovation beschließt,

dass der Baubetriebshof ein Vergabeverfahren für einen Radlader durchführt.

gez. Nießengez. Küppers

BürgermeisterStadtverordneter

gez. Schmitz

Stadtverordneter

  1. Der Ausschuss für Technik, Bau, Digitalisierung und Innovation genehmigt die unter Punkt 1 aufgeführte Dringlichkeitsentscheidung.

gez. Nießengez. von Hoegen

BürgermeisterErster u. Techn. Beigeordneter

gez. i.V. Woldeitgez. Woldeit Amtstleiter A67 Sachbearbeiterin

gez. Kaisergez. Hunscheidt

StadtkämmererMitzeichnung RPA

 

 

Darstellung des Vorgangs:

Das Amt 67 beabsichtigt im Rahmen eines Vergabeverfahrens die Ersatzbeschaffung eines Radladers durchzuführen.

Der vorhandene Radlader vom Typ Volvo Typ LB B-P Baujahr 05.2003 wurde 2006 als Gebrauchtfahrzeug beschafft und ist nunmehr technisch verschlissen.

Der Fahrantrieb, die Haupthydraulikpumpe, der Motor und auch die Bordelektrik funktionieren nur noch eingeschränkt und führen immer wieder zu längerfristigen Ausfällen für Reparaturen und Wartezeiten auf Ersatzteile. Die hydraulische Greiferschaufel ist ebenfalls verschlissen. Ebenso benötigt der Radlader eine neue Bereifung. Die Kosten für die Instandhaltung des fast 20 Jahre alten Radladers belaufen sich auf ca. 11.000, nur Materialkosten. Der vorhandene Radlader ist nur noch bedingt straßenverkehrstauglich. Der Radlader kann jederzeit irreparabel ausfallen.

Beschafft werden soll ein Radlader mit Teleskop-Ladearm, inklusive einer hydraulischen Greiferschaufel. Die Kostenschätzung zur Beschaffung liegt bei ca. 70.000 -100.000 brutto für ein Neugerät bzw. neuwertiges Gerät (Gebrauchtfahrzeug).

Der Radlader wird in allen Betriebsteilen (Grünflächen, Friedhöfe, Baumpflege, Sport, Straßenbau, Kanalbau, Schilderdienst) eingesetzt.

Hier wird er zu allen Lade- und Transportarbeiten auf Baustellen, im Straßenbegleitgün, auf Spielplätzen, Schulhöfen, Kindergärten etc. eingesetzt. Hierunter fallen zum Beispiel: das Aufstellen und Transportieren von Spielgeräten, Möblierungen, Transportieren von Erdaushub, Beton, Kies, Sand sowie Steinen.

Der Radlader wird auch aufgrund des Anbaus der hydraulischen Greiferschaufel zum Planieren und Abschieben von Wegen und Flächen eingesetzt.

Der Radlader ist das wichtigste Gerät bei der Erstellung von Neuanlagen, beim Sandaustausch, bei Baumpflanzungen und vielem Mehr. Auf den Friedhöfen werden die Urnenstelen jetzt auch mit dem Radlader aufgestellt. Dies spart Kosten für die Anmietung eines Mobilkranes. Im Bereich Pützbenden wird der Radlader zur Straßenunterhaltungsarbeiten und im Kanalbereich eingesetzt. Bei größeren wilden Müllkippen wird der Radlader zur Beseitigung des Mülls / Bauschuttes etc. eingesetzt.

Der Radlader ist mit einem Personenbeförderungskorb ausgerüstet, somit können tief herabhängende Äste von Sträuchern und Bäumen an unwegsamen Stellen geschnitten werden.

Das Amt 67 lagert auch guten Mutterboden am Friedhof Weiden-Neu. Dieser wird mithilfe des Radladers aufbereitet (Mutterboden/Sand/Humus-Gemisch) und dient dann dem Befüllen von Beetflächen, den Reihengräbern-Rasen auf den Friedhöfen und Rasenflächen im Stadtgebiet insgesamt.

Ein Radlader ist für die Arbeiten, die der Baubetriebshof durchführt, äerst wichtig und absolut notwendig.

Der neu zu beschaffende Radlader sollte mit einem Teleskop-Ladearm ausgerüstet sein, ca. 5 to Gesamtmasse aufweisen und mit einer hydraulischen Greiferschaufel ausgerüstet sein.

Der Teleskopladearm erhöht dabei noch einmal die Einsetzbarkeit des Radladers, da diese auch als Schub- oder Zugeinrichtung genutzt werden kann. Der Kipppunkt der Schaufel ist höher, was wiederum das Laden auf größere LKW erleichtert und auch für das Aufstellen der Urnenstelen, die eine Bauhöhe von 3,20 m haben, von Vorteil ist. Darüber hinaus gibt es noch zahlreiche weitere Vorteile eines teleskopierbaren Armes.

Zur Markterkundung wurden bereits diverse Angebote eingeholt und Vorführungen durchgeführt. Dabei wurde auch ein elektrisch angetriebener Radlader vorgeführt. Dieser konnte jedoch durch eine mangelhafte Reichweite und nicht ausreichender Hubhöhe nicht überzeugen.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Das A 67 hat alte Fahrzeuge über die Zollauktion versteigert und damit 70.792 € eingenommen (I 111984110). Der Radlader soll durch diese Einnahmen finanziert werden. Reichen die Mittel zur Beschaffung nicht vollständig aus, erfolgt die Restdeckung aus dem Bereich Unterhaltung Anlagen (I 111984202).

Auswirkungen auf das Projekt Stadt der Kinder:

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Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Dienstag, 13. September 2022Sitzung des Ausschusses für Technik, Bau, Digitalisierung und Innovation

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