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"Sachstand Machbarkeitsstudie Regiotram" für die kommunalen Gremien der Regiotram-Kommunen


Letzte Beratung
Dienstag, 18. Oktober 2022 (öffentlich)
Federführend
Amt 66 Tiefbauamt
Originaldokument
http://ratsinfo.wuerselen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=6383

Kein Beschluss.

gez. Nießen, 06.10.2022gez. von Hoegen, 06.10.2022

BürgermeisterErster u. Techn. Beigeordneter

gez. Ulrich, 29.09.2022

Sachbearbeiter

 

 

Darstellung des Vorgangs:

Ausgangslage / Rückblick:

Die Idee einer Regiotram zur schienengebundenen Vernetzung der Kommunen Baesweiler, Alsdorf, Würselen und Aachen wurde 2017 durch die Initiative Aachen entwickelt und in die politische Diskussion gebracht.

In seiner Sitzung vom 27.09.2018 hat der Städteregionsausschuss der StädteRegion Aachen beschlossen, die Verwaltung der StädteRegion Aachen zu beauftragen, gemeinsam mit den Kommunen des Nordkreises, der Stadt Aachen und der Aachener Verkehrsverbund GmbH (AVV) ein Projekt Regiotram zu erarbeiten. In gleichem Sinne erfolgte ein entsprechender Beschluss des Mobilitätsausschusses der Stadt Aachen in seiner Sitzung vom 26.11.2018. Anschließend wurde die Projektkoordination Anfang 2019 auf die AVV GmbH übertragen.

Die grundsätzliche Umsetzbarkeit einer Regiotram wird derzeit im Rahmen einer zweistufigen Machbarkeitsstudie durch die AVV GmbH im Auftrag der Stadt Aachen und der StädteRegion Aachen untersucht.

Die Stufe 1 der Machbarkeitsstudie wurde im Sommer 2021 abgeschlossen und die Ergebnisse den politischen Vertretern der betroffenen Kommunen vorgestellt:

Folgende Szenarien wurden durch den Gutachter im Rahmen der Stufe 1 der Machbarkeitsstudie untersucht:

  • Schnellbussystem auf eigener Trasse
  • Regiotram Basis (Nutzung bestehender Schieneninfrastruktur, Verknüpfung von Regiotram und euregiobahn auf der Ringstrecke)
  • Regiotram Direkt (direkte Verbindung parallel B57)

Das Szenario „Regiotram Direkt“ wurde als einzig erfolgversprechendes vom Gutachter zur Weiterverfolgung empfohlen. Dies insbesondere aufgrund kurzer zu realisierender Reisezeiten bzw. hoher Reisezeitgewinne, einer hohen Erschließungswirkung, einer hohen Leistungsfähigkeit/Kapazität und der besten wirtschaftlichen Perspektive. Die Stufe 1 der Machbarkeitsstudie hat ergeben, dass eine Umsetzung auf Basis des Szenarios „Direkt“ grundsätzlich machbar ist, jedoch zur Sicherstellung der Wirtschaftlichkeit und somit der Förderfähigkeit einige Verbesserungen und Modifikationen erforderlich sind. Dies betrifft insbesondere die notwendige Erschließung weiterer Bereiche der Aachener Innenstadt, daher wurde eine Erweiterung der Trasse um eine Verlängerung zum Aachener Hbf. empfohlen und beschlossen.

Dieser aktualisierte Trassenverlauf bildete die Grundlage für die Stufe 2 der Machbarkeitsstudie. Dabei konzentrieren sich die Untersuchungen zunächst auf die Stammstrecke Aachen Hbf. – Würselen – Alsdorf – Baesweiler. Der Ast nach Merzbrück soll in einem nachfolgenden Planungsschritt entwickelt werden. Hierzu ist eine Zusatzuntersuchung im Anschluss an die Machbarkeitsstudie Regiotram vorgesehen. Dabei soll insbesondere die Frage der Wirtschaftlichkeit vertieft untersucht werden.

Sachstand Stufe 2 der Machbarkeitsstudie

Die zweite Stufe der Machbarkeitsstudie wird seit Oktober 2021 bearbeitet. Sie gliedert sich in die Bereiche:

  • Detaillierung der technischen Machbarkeit (Trassierung)
  • Detaillierung der betrieblichen Machbarkeit
  • Verkehrliche Auswirkungen
  • Wirtschaftlichkeitsberechnung
  • Umsetzungskonzept

Die Bearbeitung der Arbeitspakete “Trassierung/technische Machbarkeit“ und „Betriebliche Machbarkeit“ durch den Gutachter ist mittlerweile abgeschlossen. Für die gesamte Regiotram Stammstrecke Aachen – Baesweiler inklusiver der kleinräumigen Varianten liegen mit den Fachverwaltungen der jeweiligen Kommunen und den Regiotram-Arbeitsgruppen abgestimmte Entwürfe für eine mögliche Trassierung vor.

In diesem Kontext wurden auch erste Ansätze zu notwendigen Änderungen in der Buslinien- und MIV-Führung entwickelt und mit den Kommunen und der ASEAG beraten und abgestimmt.

Im Rahmen der Sitzung werden Ergebnisse aus den Bereichen „Trassierung/technische Machbarkeit“ sowie „betriebliche Machbarkeit“ durch einen Vertreter der AVV GmbH vorgestellt.

Die Arbeitspakete „verkehrliche Auswirkungen“, „Wirtschaftlichkeitsberechnung“ und „Umsetzungskonzept“ werden aktuell noch durch den Gutachter bearbeitet. Dies insbesondere, weil die Berechnung der Verkehrsnachfrage und die Wirtschaftlichkeitsbewertung eine verlässliche Datenbasis erfordern und daher auf Grundlage des Verkehrsmodells der Region Aachen erfolgen sollen. Mit dessen Aktualisierung, die für die weiteren Berechnung in der Machbarkeitsstudie Regiotram Voraussetzung ist, wurde ein Ingenieurbüro beauftragt. Die notwendigen Inputdaten wurden dem Regiotram-Gutachter im September 2022 zur Verfügung gestellt, sodass aktuell davon auszugehen ist, dass die Verkehrsnachfrageberechnung und Wirtschaftlichkeitsbewertung Ende des Jahres vorliegen werden. Diese sollen anschließend in einem gemeinsamen Termin der Politik in den beteiligten Gemeinden vorgestellt werden.

Die Machbarkeitsstudie wird im Ergebnis darstellen, ob eine Regiotram zwischen Aachen und Baesweiler umsetzbar ist. Die Studie wird eine machbare Vorzugsvariante empfehlen. Im Detail werden keine finalen Festlegungen getroffen. Dies ist dem weiteren Planungsprozess mit den detaillierten Arbeitsstufen der HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) vorbehalten, innerhalb dessen die konkreten Detailentwürfe und die dafür notwendigen Beschlüsse zu treffen sind. Entsprechend sind in diesem Prozess noch Änderungen möglich und zu erwarten.

Nach politischer Beratung der Gesamtergebnisse der Machbarkeitsstudie nach deren Abschluss in den beteiligten Kommunen können Anfang des kommenden Jahres entsprechende Beschlüsse zur Einleitung der weiteren Planungsschritte gefasst werden.

Während des gesamten Planungs- und Bauprozesses ist ein intensiver Dialog mit der Bürgerschaft und der Austausch mit allen relevanten Akteuren zu führen. Die Umsetzung weiterer Informations- und Dialogformate befindet sich in Abstimmung.


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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