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27. November 2015 Gesetzlicher Unfallversicherungsschutz von Ehrenamtlern (in der Flüchtlingshilfe)

Freiwillige Helferinnen und Helfer, die die Kommunen bei der Bewältigung ihrer Aufgaben im Zusammenhang mit der Flüchtlingsaufnahme unterstützen, können bei der Unfallkasse NRW beitragsfrei und ohne Anmeldung versichert sein.

Die Unfallkasse NRW stellt Informationen zum Versicherungsschutz von Ehrenamtlern im Allgemeinen und ehrenamtlichen Helfern in der Flüchtlingsarbeit zur Verfügung:

Ehrenamt in der Flüchtlingshilfe
Ehrenamt allgemein

Kategorien:
Flüchtlingshilfe , Aktuell in der Region