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Anfragen und Mitteilungen
Mitteilung
- 12. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung vom 20.04.2023
TOP 13; Anregungen und Beschwerden gem. § 24 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW);
hier: Haltestelle Schillerstraße an der Jülicher Straße 132-138 und weitere Anregung zur Einleitung/Wiederaufnahme eines Verfahrens zum Umbau der unterenJülicher Straße und Erstellung eines Lärmaktionsplans; Antrag Frau Anna Zell und Frau Christiane Witterstein vom 28.01.2023


Letzte Beratung
Dienstag, 06. Juni 2023 (öffentlich)
Federführend
A 12 Amt für Rat und Verfassung
Originaldokument
http://ratsinfo.alsdorf.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=7902

Darstellung der Sach- und Rechtslage:

§ 16 Fragerecht der Ratsmitglieder

(1)Jedes Ratsmitglied ist berechtigt, Anfragen in Angelegenheiten der Stadt an den Bürgermeister zu richten. Entsprechende Anträge sind knapp und sachlich zu formulieren und mindestens fünf Tage vor der Anfrage in der Ratssitzung schriftlich beim Bürgermeister einzureichen.

(2)In außergewöhnlich dringenden Fällen ist jedes Ratsmitglied darüber hinaus berechtigt, nach Erledigung der Tagesordnung einer Ratssitzung bis zu zwei ndliche Anfragen, die sich nicht auf die Tagesordnung der Ratssitzung beziehen dürfen, an den Bürgermeister zu richten. Die Anfragen müssen Angelegenheiten betreffen, die in den Aufgabenbereich der Stadt fallen. Sie ssen kurz gefasst sein und eine kurze Beantwortung ermöglichen. Der/Die Fragesteller/in darf jeweils nur eine Zusatzfrage stellen. Ist eine sofortige Beantwortung nicht möglich, kann der/die Fragesteller/in auf eine Beantwortung in der nächsten Ratssitzung oder auf eine schriftliche Beantwortung verwiesen werden.

(3)Anfragen dürfen zurückgewiesen werden, wenn

a)sie nicht den Bestimmungen der Absätze 1 oder 2 entsprechen,

b)die begehrte Auskunft dem-/derselben oder einem/einer anderen Fragesteller/in innerhalb der letzten sechs Monate bereits erteilt wurde,

c) die Beantwortung offenkundig mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden wäre.

(4)Jede/r Fragesteller/in und jede Fraktion ist berechtigt, höchstens zwei weitere Wortbeiträge zu jeder Anfrage zu leisten. Eine Aussprache findet nicht statt.

Gemäß § 24 Abs. 1 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Alsdorf finden auf das Verfahren in den Ausschüssen grundsätzlich die für den Rat der Stadt geltenden Vorschriften entsprechende Anwendung.

 

 

 

 

Darstellung der finanziellen Auswirkungen:

Entfällt.

Darstellung der ökologischen und sozialen Auswirkungen:

Entfällt.

 

 


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Weitere zu dieser Vorlage gefundene Ortsangaben

  • Jülicher Straße
  • Schillerstraße

Beratungsfolge

Dienstag, 06. Juni 2023AfS/WP 18/55. 13. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung

Art
Entscheidung
Ausschuß
Ausschuss für Stadtentwicklung
Details
Tagesordnung