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26. Februar 2018 Büchel: Politik und Stadt wollen die nächsten Schritte einleiten

Der Planungsausschuss hat sich am 22. Februar intensiv mit dem Thema Altstadtquartier Büchel beschäftigt.

Im Laufe der Debatte lobte die Politik die Arbeit der Verwaltung, die weiter zu einer Versachlichung der komplexen Thematik beitrage, die in der Vergangenheit mitunter hitzig diskutiert wurde. Dabei betonten die Planungspolitiker fraktionsübergreifend, dass man bei solch einem großen Projekt wie der kompletten Überplanung und Umgestaltung eines ganzen Viertels einen langen Atem benötige.

Schließlich erteilte der Ausschuss der Verwaltung den Auftrag, die weiteren Schritte im Bebauungsplanverfahren sowie die Hochbauwettbewerbe für Teilbereiche durchzuführen.

 

Fragen und Antworten zum bisherigen Verlauf, dem Stand der Dinge und noch offenen Diskussionspunkten bei einem der größten Städtebauprojekte in Aachen:


Was soll am Büchel entstehen?

Das übergeordnete Ziel für das Altstadtquartier Büchel lautet: Das Viertel soll mit einem Mix aus Wohnen, Büros und Einzelhandel zu einem vollwertigen Teil der Aachener Innenstadt werden.

Auf dieser Grundlage wurde im Jahr 2015 ein Städtebauwettbewerb ausgelobt, aus dem das renommierte Büro Chapman Taylor mit seinem Entwurf als Sieger hervorgegangen ist. Der Entwurf sieht vor, dass der Bereich zwischen Büchel, Kleinkölnstraße, Großkölnstraße und Mefferdatisstraße in vier Baublöcken mit einem hohen Anteil von Wohnbebauung entwickelt werden soll. Das Parkhaus mit 445 Stellplätzen soll abgerissen werden. Unter den neuen Baublöcken sind Stellplätze in Tiefgaragen geplant, die lediglich Bewohnern, Geschäftsinhabern und -mitarbeitern zur Verfügung stehen. Plätze für Kurzparker sind am Büchel nicht mehr vorgesehen.
 
Was ist in den vergangenen Monaten geschehen?
Nach einer Überarbeitung der Pläne hat die Politik im Mai 2017 die weiteren Verfahrensschritte beschlossen. So wurde entschieden, dass das Quartier nun in mehreren Abschnitten detailliert nach den Vorgaben des Gewinnerentwurfs von Chapman Taylor geplant und entwickelt werden soll. Dafür wurde sodann das Bebauungsplanverfahren für das neue Altstadtquartier Büchel auf den Weg gebracht.

Um die planungsrechtlichen Grundlagen zur Erschließung des Gebietes zu schaffen, fand im Sommer 2017 die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit statt. Anschließend hat die Fachverwaltung die zahlreichen und mitunter umfangreichen Eingaben und Stellungnahmen zum Bebauungsplan „Antoniusstraße / Mefferdatisstraße“ ausgewertet. Geprüft wurden bisher alle Eingaben, die sich explizit auf das dem Bebauungsplan zugrunde liegende städtebauliche Konzept beziehen. Hierfür liegen die Ergebnisse nun vor und sind am Donnerstagabend dem Planungsausschuss vorgestellt worden.
 
Welche Bedenken gibt es in Bezug auf die geplante Quartiersentwicklung?
Ein Großteil der Diskussion entzündet sich an der Frage, ob der Rotlichtbezirk auch im neugestalteten Viertel in räumlich verkleinerter Form erhalten bleiben soll oder nicht.

Vor allem die Aachener Polizei hat in ihrer Stellungnahme starke Bedenken gegen eine konzentrierte Bordellnutzung im östlichen Teil der Antoniusstraße geäußert. Sie kam unter Abwägung weiterer Faktoren zu der Empfehlung, dass aus Sicherheitsaspekten eine Auslagerung der Bordelle wünschenswert sei.

Daraufhin hat die Stadtverwaltung Polizei und auch Aachener Staatsanwaltschaft darum gebeten, Zahlen der Kriminalstatistik sowie die Strafanzeigenhäufigkeit für das Gebiet Büchel und weitere innerstädtische Gebiete wie zum Beispiel das Bushofareal vorzulegen. Daraus wurde unter anderem deutlich, dass die Zahl der Strafverfahren in der Antoniusstraße und angrenzenden Bereichen nicht höher ist als in einigen anderen Innenstadtbereichen. In der Blondelstraße wurden zum Beispiel mehr als doppelt so viele Körperverletzungen zur Anzeige gebracht als in der Antoniusstraße.
 
Wer wurde von der Planungsverwaltung darüber hinaus um Stellungnahme gebeten?
Um sich ein umfassendes Bild über die (Sicherheits-)Lage rund um die Antoniusstraße und die Arbeits- und Lebensbedingungen der Prostituierten machen zu können, wurden auch der Fachbereich Sicherheit und Ordnung der Stadt Aachen sowie der Arbeitskreis (AK) Prostitution um Stellungnahmen gebeten.

Deren Eingaben führen aus Sicht des Fachbereichs Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen letztlich in der Gesamtbetrachtung nicht dazu, das städtebauliche Konzept unter Beibehaltung eines verkleinerten Rotlichtbezirks in der östlichen Antoniusstraße grundlegend in Frage zu stellen. Die Politik lobte im Planungsausschuss dabei ausdrücklich die fundierte Stellungnahme des AK Prostitution, die entscheidend mit dazu beitrage, die Debatte um den Rotlichtbezirk zu versachlichen.   
 
Zu welchem Ergebnis kommt die Stadtverwaltung?
Die Stadtverwaltung hat dem Planungsausschuss in seiner gestrigen Sitzung empfohlen, dass Bebauungsplanverfahren unter diesen Maßgaben fortzusetzen. Zugleich ist man sich einig, dass das komplexe Thema Prostitution und sein Umgang damit (Umsetzung des Prostituiertenschutzgesetzes, Auseinandersetzung mit negativen Auswirkungen im Umfeld von Bordellen, etc.) losgelöst vom konkreten Bebauungsplanverfahren auf mehreren Ebenen weiter vertiefend diskutiert werden und in die weiteren Planungen einfließen sollte.     
 
Welche Schritte sind als nächstes vorgesehen?
Der Bebauungsplan soll nun weiter bearbeitet werden, zudem sollen die anvisierten Hochbauwettbewerbe, vorrangig für den Südwestblock, wo heute das Parkhaus Büchel steht, vorbereitet werden. Hierzu ist eine einvernehmliche Abstimmung mit den Investoren Voraussetzung.
 
Gibt es darüber hinaus bei der Büchel-Planung Punkte, die eine besondere Betrachtung verlangen?
Ja. Um die Sicherheitsanforderungen der Rettungskräfte vor allem mit Blick auf den Rotlichtbezirk zu gewährleisten, strebt die Stadt weitere Abstimmungen mit Polizei, Feuerwehr etc. an.

Ein besonderes Augenmerk liegt dabei auf folgender Frage:
Wie kann im Rahmen der weiteren Detailplanung eine technische Lösung für die diskutierte Straßenunterbrechung in der Antoniusstraße aussehen, um den Rotlichtbezirk einerseits optisch vom Rest des Viertels zu trennen, andererseits trotz alledem eine gute Erreichbarkeit des Gebietes – auch und vor allem für Einsatzkräfte – zu gewährleisten? In diesem Zusammenhang gibt es auch Überlegungen, eine noch nicht im Detail definierte zweite Zuwegung zum Bordellbereich zu schaffen. Die Fachverwaltung prüft hier derzeit die Möglichkeiten, um sie zeitnah mit den beteiligten Akteuren abstimmen zu können.
 
Wann rücken am Büchel die Bagger an?
Die städtebaulichen Planungen zum Altstadtquartier Büchel sind hochkomplex, da eine Vielzahl an Interessen und Vorgaben berücksichtigt werden müssen. Es wäre daher zum jetzigen Zeitpunkt nicht seriös, ein konkretes Datum zu nennen, wann mit ersten sichtbaren Bau- bzw. Abrissarbeiten am Büchel begonnen werden kann.

Derzeit läuft das aufwendige Bebauungsplanverfahren. Laut Fachverwaltung muss alleine für die Vorbereitung und Durchführung eines ersten Hochbauwettbewerbes (für das Gebiet des Parkhauses) einschließlich politischer Beratung, einem entsprechenden Beschluss und anschließender Auslobung mit mindestens einem Dreivierteljahr gerechnet werden. Somit kann man bei optimalem Verlauf nicht vor Anfang 2019 damit rechnen, dass es einen Offenlagebeschluss (für den Südwestblock / Parkhaus Büchel) gibt.

Weitere Infos:

In der Diskussion: Altstadtquartier Büchel
aachen.de

Bebauungsplan Nr. 999 Antoniusstraße / Mefferdatisstraße

Kategorien:
Aktuell in der Region

Quelle: PM Stadt Aachen