Strukturkonzept 2015-2025: Interkommunale Optionen für die ZukunftVorschlag 31: Zusammenarbeit mit den Kommunen bei administrativen Querschnittsaufgaben
Der Städteregionstag beschließt, die Überlegungen zur Zusammenarbeit bei administrativen Querschnittsaufgaben mit den Kommunen zu forcieren und beauftragt die Verwaltung, konkrete Aufgabenfelder im Rahmen der Bürgermeisterkonferenz zu thematisieren.
Begründung
Die regionsangehörigen Kommunen nehmen die administrativen Querschnittsaufgaben überwiegend in Eigenverantwortung und mit eigenem Personal wahr. Es ist zu prüfen, ob sich bei Bündelung und Wahrnehmung dieser Aufgaben durch eine Kommune positive finanzielle Effekte ergeben.
Wichtigstes Ziel ist die effizientere Ressourcennutzung. Deshalb sollten die Aufgaben standardisiert, zusammengefasst und gegen Kostenerstattung anderen Kommunen zur Verfügung gestellt werden.
In ersten Überlegungen der Verwaltung würden sich u. a. folgende Aufgabenbereiche anbieten:
- Personalsachbearbeitung
- Beihilfesachbearbeitung
- Stellenbewertung
- Fahr-/Botendienste
- Einkaufsgemeinschaften
Darüber hinaus wurden auch weitere Aufgabenbereiche vorgeschlagen:
- Verlagerung der Gewerbeuntersagungsverfahren von der Stadt Aachen auf die StädteRegion Aachen oder umgekehrt
- IT-Betreuung aller kommunalen Schulen durch die regio IT (eSchool)
- Klimaschutz
Erwartete Wirkung
Ziel ist es, durch die Bündelung von Aufgaben diese noch effektiver und effizienter als bislang wahrzunehmen. Ein mögliches Einsparpotenzial kann nicht beziffert werden, dürfte jedoch erheblich sein. Dabei ist auch die steuerrechtliche Relevanz zu prüfen.
Verabschiedet wurde:
Der Städteregionstag beschließt, die Überlegungen zur Zusammenarbeit bei administrativen Querschnittsaufgaben mit den Kommunen zu forcieren und beauftragt die Verwaltung, konkrete Aufgabenfelder im Rahmen der Bürgermeisterkonferenz zu thematisieren. Dazu gehört die Prüfung, ob die Übertragung des Gebäudemanagements an die Stadt Aachen und eine gemeinsame Beschaffung mit der Stadt Aachen im Wege einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zu finanziellen Synergien führt. Eine gleichgeartete Kooperation ist den ra. Kommunen als Angebot zu unterbreiten.