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20. April 2017 Psychotherapeutische Versorgungssituation von Geflüchteten - Behandlung mit Ermächtigung

Die Versorgungssituation hat sich - trotz Neuregelgung der Ermächtigung - für traumatisierte Geflüchtete in der Praxis kaum verbessert.

Die BAfF (Bundsweite Arbeitsgemeinschaft der psychosozialen Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer) hat eine bundesweite Umfrage durchgeführt sowie zahlreiche Gespräche mit TherapeutInnen sowie Psychosozialen Zentren, die eine Ermächtigung erhalten haben, geführt.

Im Ergebnis zeigt sich, dass mit der Ermächtigung - entgegen dem eindeutigen Anliegen ihrer Einführung - die psychotherapeutische Versorgung für Geflüchtete nicht verbessert werden konnte.

Ein Großteil der geflüchteten Menschen mit Behandlungsbedarf bleibt von der Versorgung über die Ermächtigung ausgeschlossen. Die Ermächtigung verfehlt ohne weitere strukturelle Änderungen die erhoffte Wirkung und läuft ins Leere.

Download (PDF)

Was ist eine Ermächtigung?

Mit der Ermächtigung können Psychotherapeuten und Ärzte ohne Kassenzulassung die Behandlung von traumatisierten Geflüchteten im Rahmen der kassenärztlichen Versorgung behandeln und abrechnen. Ziel ist die strukturelle Ausweitung von dringend nötigen Behandlungskapazitäten.

Zusammenfassung der Umfrage

Bis Ende 2016 wurden bundesweit insgesamt 90 Ermächtigungen erteilt. Die Wartezeit auf die Bewilligung durch die Kassenärztliche Vereinigung beträgt meherer Monate - die Bewilligungsquote ist aber insgesamt hoch.

Zu enge Rahmenbedigungen
Nur wenige Therapeuten haben sich um eine Ermächtigung bemüht - ein Grund dafür sind die Rahmenbedigungen, nach denen die Ermächtigung ausschliesslich für Leistungsbezieher nach § 2 AsylbLG gilt.
Damit fallen von vorneherein alle unbegleiteten Minderjährigen aus der Regelung heraus (da sie Leistungen nach SGB VIII beziehen). § 2 AsylbLG gilt nur für Geflüchtete, die mind. 15 Monate im Land sind, keine Arbeit aufgenommen haben und deren Asylverfahren noch nicht abgeschlossen ist.

Diese Einschränkung führt zudem in der Folge dazu, dass bereits laufende Therapien beendet werden müssen, wenn das Asylverfahren abgeschlossen ist oder eine Arbeit / Ausbildung aufgenommen wird, da nun - im Fall einer Aufenthaltsgenehmigung - nur ein Kassenarzt die Behandlung weiterführen darf.

Sprachbarrieren / Übernahme von Dolmetscherkosten
Eine weitere Hürde ist das Fehlen einer verbindlichen Regelung zur (zeitnahen) Übernahme von Dolmetscherkosten.

Weitere Infos

Die ausführliche Darstellung sowie Vorschläge zur Lösung von Problemen im Bereich der psychotherapeutischen Versorgung von Geflüchteten finden sich in der Stellungnahme der BAfF:
Download (PDF)

Arbeitshilfe Ermächtigung
baff-zentren.org

Übernahme von Dolmetscherkosten
im Rahmen medizinischer, insbesondere psychotherapeutischer Behandlungen
Arbeitshilfe der GGUA (PDF, Stand 01/2016)

Weitere Infos zum Thema medizinische Versorgung
unserAC.de

Kategorien:
Flüchtlingshilfe , Gesundheit