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Atomkraftwerk Tihange 2 (Belgien);
Beschluss zum Beitritt der Stadt Herzogenrath zur Klage gegen den
Weiterbetrieb


Letzte Beratung
Dienstag, 15. März 2016 (öffentlich)
Federführend
Fachbereich 5.1 Organisation
Originaldokument
http://ratsinfo.herzogenrath.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=4947

Der Rat der Stadt Herzogenrath beschließt, der Entscheidung des Städteregionsausschusses vom 02.02.2016

  1. zu einer Klage der StädteRegion Aachen vor einem ordentlichen Gericht in Brüssel mit dem Ziel einzureichen, die Stilllegung von Tihange 2 zu betreiben,

und

  1. alle in Betracht kommenden Auskunftsrechte der StädteRegion Aachen oder EU-Kommission gegen die belgischen Behörden zu nutzen sowie parallel in Gespräche mit der EU-Kommission einzutreten,

beizutreten.

 

 

Sachverhalt:

Das Atomkraftwerk Tihange, Belgien, ist wegen unterschiedlicher Störfälle in den zurückliegenden Jahren immer wieder Thema in den den Medien gewesen. So wurde z. B. de Reaktorblock 2 wegen zahlreicher Risse längerfristig abgeschaltet, um eine Untersuchung zu erglichen.

Die Tatsache, dass die beiden Reaktorblöcke wegen unterschiedlicher Störfälle immer wieder hoch- und runtergefahren werden, hat in der Region Zweifel an der Sicherheit der Reaktorblöcke Tihange 1 und 2 aufkommen lassen. Dies gilt umso mehr, da es auf deutscher Seite keine validen Gutachten zur Sicherheit der Reaktorblöcke gibt.

Der Städteregionsausschuss hat am 02.02.2016 im Wege eines Eilbeschlusses den Städteregionsrat beauftragt, alle rechtlichen Möglichkeiten gegen den Weiterbetrieb des Atomkraftwerkes Tihange (Belgien) zu prüfen.

Das Vorgehen gegen Tihange basiert im Wesentlichen auf 3 Säulen:

  1. Klage vor den belgischen Staatsrat
  2. Klage vor einem Gericht der Ersten Instanz in Brüssel
  3. Geltendmachung von Auskunftsrechten gegenüber der EU-Kommission u. a.

Die Klage vor dem belgischen Staatsrat vergleichbar mit dem Bundesverwaltungsgericht wurde am 05.02.2016 durch die StädteRegion Aachen eingereicht. Dieser sogenannte „Nichtigkeitsantrag“ richtet sich gegen den Beschluss der belgischen Atomenergiebehörde (FANK) zur Zulassung der Wiederinbetriebnahme von Tihange 2.

Die Klage war an Fristen gebunden. Daher war in diesem Fall besondere Eile geboten.

Mit Greenpeace Belgien wurde eine wechselseitige Unterstützung im anstehenden Klageverfahren vereinbart.

Die Klage vor einem Gericht Erster Instanz in Brüssel sowie die Geltendmachung von Auskunftsrechten gegenüber der EU-Kommission sind nicht fristgebunden, so dass hier hinreichend Zeit besteht, entsprechende Beschlüsse in den zuständigen Gremien der Städte und Gemeinden der StädteRegion zum Klagebeitritt einzuholen.

Zur Verdeutlichung einer breit aufgestellten Allianz in der StädteRegion Aachen ist es wichtig, dass die Region zusammensteht. Dies dürfte nicht nur für die noch anstehende Klage, sondern insbesondere für die Initiativen Richtung EU-Kommission von besonderer Bedeutung sein.

Mit diesem Beitrittsverfahren soll verdeutlicht werden, dass die Kommunen hinter den beabsichtigten Maßnahmen stehen und so die Position der StädteRegion Aachen im Verfahren stärken.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Es entstehen der Stadt Herzogenrath keine Kosten, da diese über die Städteregionsumlage mitfinanziert sind.


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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