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Freier Netzzugang durch Freifunk;
Antrag der SPD-Städteregionstagsfraktion vom
[24.11.2015](si010.asp?YY=2015&MM=11&DD=24)


Letzte Beratung
Donnerstag, 17. März 2016 (öffentlich)
Federführend
A 10 - Zentrale Dienste
Originaldokument
http://gremieninfo.staedteregion-aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=7837

Beschlussvorschlag:

Der Städteregionstag beauftragt die Verwaltung, gemeinsam mit Freifunk Aachen die Umsetzung eines kostenlosen WLAN-Angebotes für das Verwaltungsgebäude Zollernstraße (Außenversorgung in zwei Richtungen) und für das Verwaltungsgebäude Carlo-Schmid-Straße (Innenversorgung) vorzunehmen.

r alle weiteren Standorte und Liegenschaften der StädteRegion Aachen soll sukzessive eine Prüfung von Aufwand und Nutzen erfolgen.

Über den jeweiligen Sachstand soll in den Sitzungen des Ausschusses für Personal und Informationstechnik berichtet werden.

 

 

Sach-/Rechtslage:

Nach Vorberatung in der Sitzung des Städteregionsausschusses am 25.02.2016 wurde die Verwaltung beauftragt, mit Vertretern von Freifunk Aachen den Einsatz glicher Installationen an/in den Immobilien der StädteRegion Aachen zu prüfen und für die Sitzung des Städteregionstages einen alternativen Beschlussvorschlag vorzulegen.

Die Verwaltung hat am 03.03.2016 mit zwei Vertretern von Freifunk Aachen ein Gespräch zu möglichen WLAN-Angeboten an/in Immobilien der StädteRegion Aachen geführt.

Wegen der hohen Anforderungen an die Datensicherheit der Verwaltung und der daraus resultierenden technischen Anforderungen wäre eine WLAN-Verbindung über das Netz der regio iT, über das sämtlicher Datenverkehr der Verwaltung transferiert wird, nur mit unverhältnismäßigem technischen, zeitlichen und finanziellen Aufwand möglich. Deshalb wird weiterhin einvernehmlich mit den Vertretern von Freifunk empfohlen, die Anbindung davon losgelöst vorzunehmen. Insofern ist für jeden neuen WLAN-Anschluss (je Standort) ein neuer DSL-Anschluss vonnöten.

Zunächst wurden die Möglichkeiten für den Standort Zollernstraße erörtert. Wegen der bereits vorhandenen WLAN-Infrastruktur und der daraus resultierenden möglichen Überschneidungen/Störungen, vgl. Sitzungsvorlage 2016/0099, wird ein weiteres nach innen gerichtetes WLAN einvernehmlich nicht empfohlen. Für den Standort Zollernstraße kann ein WLAN für zwei Außenbereiche (vom Gebäudeteil A in Richtung Normaluhr und vom Gebäudeteil F in Richtung Oppenhoffallee) installiert werden. Erforderlich sind jeweils zwei Router für die Frequenzbereiche 2,4 GHz und 5 GHz. Das sinnvolle Ausleuchten“ weiterer großflächiger Außenbereiche scheitert an der vorhandenen Wohnbebauung in der Nachbarschaft.

r das Gebäude Carlo-Schmid-Str. 4, Würselen erscheint ein Außen-WLAN-Angebot mangels potentieller Nutzer nicht angezeigt. Hier kann vielmehr für die beiden großen Wartebereiche im Straßenverkehrsamt (Erdgeschoss Zulassungswesen, 1. Obergeschoss hrerscheinwesen) ein WLAN-Angebot für die Kunden installiert werden, da keine weitere störungsanfällige WLAN-Infrastruktur vorhanden ist. Erforderlich hierzu sind ebenfalls entsprechende Router.

Bzgl. der Wartebereiche im Gebäude Hackländerstraße, Aachen (A 33 Ausländeramt) ist eine Abstimmung mit der Stadt Aachen als Gebäudeeigentümer und Vermieter unumgänglich. Insofern wurde diese Liegenschaft zunächst nicht betrachtet.

r alle weiteren Immobilien der StädteRegion (Außenstellen mit weniger Kunden, zahlreiche kleinere Nebenstellen, Kindertagesstätten, Rettungswachen etc.) sowie für angemietete Objekte konnte in der Kürze der Zeit keine Einschätzung zu Aufwand und Nutzen eines evtl. WLAN-Angebots vorgenommen werden.

Mit den Vertretern von Freifunk bestand Einigkeit, vorbehaltlich der entsprechenden politischen Beschlussfassung r die beiden o.g. Standorte Zollernstraße, Aachen und Carlo-Schmid-Straße, Würselen, die Anbindung vorzunehmen, entsprechende Erfahrungen zu sammeln und im Anschluss eine weitere Betrachtung zu Aufwand und Nutzen vorzunehmen.

 

 

Personelle Auswirkungen:

Nach Aussage der Vertreter von Freifunk läuft die betriebene Infrastruktur nach erfolgter Installation wartungs- und störungsfrei. Dies zu Grunde legend ergeben sich aus dem Betrieb keine personellen Auswirkungen. Die Begleitung der Erstinstallation sowie das Anbringen von Routern kann durch vorhandenes Personal erbracht werden.

Finanzielle/bilanzielle Auswirkungen:

Die Installation verursacht nach erster Kostenschätzung folgende Kosten:

Zollernstraße:

Einmalkosten (beide Außenbereiche)

ca. 570,00 €

Carlo-Schmid-Straße:

Einmalkosten (beide Etagen)

ca. 280,00 €

Hinzu kommen je Standort laufende Kosten für die DSL-Anbindung. Je nach Anbieter und Tarif variieren die Kosten. Vor einer Beauftragung würde ein entsprechender Preisvergleich gemäß der Dienstanweisung über das Vergabewesen erfolgen.

Mittel für Einmal- und laufende Kosten wurden nicht im Haushalt 2016 eingeplant. Wegen Einsparungen anderer Kosten stehen jedoch im Produkt 01.13.01, Teilprodukt 910200, Sachkonto 545811 ausreichend Mittel zur Umsetzung der Maßnahmen zur Verfügung.

In Vertretung:

gez.: Hartmann


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Beratungsfolge

Donnerstag, 17. März 2016Sitzung des Städteregionstages

Art
Entscheidung
Ausschuß
Städteregionstag
Entscheidung
ungeändert beschlossen
Details
Tagesordnung
Auszug