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Strukturkonzept der Städteregion Aachen 2015 - 2025;
Vorschlag 15c) - Freiwillige Förderungen im Sozialbereich


Letzte Beratung
Donnerstag, 08. Dezember 2016 (öffentlich)
Federführend
A 50 - Amt für soziale Angelegenheiten
Originaldokument
http://gremieninfo.staedteregion-aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=8240

Beschlussvorschlag:

Der Städteregionstag trifft folgende Entscheidungen:

1.Er beauftragt die Verwaltung, mit nachstehenden Trägern für folgende Projekte/Aufgaben zweckgebunden zweiseitige Vereinbarungen für die jeweils genannte Dauer abzuschließen:

Träger

Projekt/Aufgabe

rderhöhe (€/Jahr)

Vertragsdauer

2.Er ermächtigt die Verwaltung, während der Laufzeit der Vereinbarungen auf Antrag der Leistungsanbieter Steigerungen bei Personal- und Sachkosten im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel bis zur Höhe der jeweiligen Orientierungsdaten des Landes zu vereinbaren.

3.Er bittet nachstehende Leistungsanbieter im Sinne einer Nachbesserung der vorliegenden Anträge entsprechende Unterlagen nachzuliefern. Er wird die Angelegenheit in der ersten Sitzung des Ausschusses für Soziales, Gesundheit, Senioren und demographischen Wandel im Jahr 2017 sowie im Städteregionsausschuss am 23.03.2017 erneut beraten und im Städteregionstag am 06.04.2017 endgültig entscheiden.

Träger

Projekt/Aufgabe

rderhöhe

(€/Jahr)

Vertragsdauer

 

 

Sachlage:

Der Städteregionstag hat in seiner Sitzung am 22.10.2015 im Rahmen des Beschlusses zum Strukturkonzept zu laufender Nr. 15 folgende Entscheidung getroffen:

Der Städteregionstag beschließt, für die StädteRegion Aachen eine integrierte Sozialplanung aufzulegen. Er beauftragt die Verwaltung, die notwendigen Schritte unter Einbindung aller relevanten Akteure einzuleiten. Zur Fundierung dieser Sozialplanung wird angeregt, alle mit der Auswertung regionalspezifischer sozial-, gesundheits- und bildungspolitischer Daten befassten Stellen der Verwaltung zu einer Einheit „Empirie und Sozialplanung“ zusammenzufassen. Auf Basis der integrierten Sozialplanung sollen zukünftig Mittelflüsse seitens der StädteRegion durch den Städteregionstag entschieden werden. Zur besseren Steuerung des Mitteleinsatzes werden zukünftig Zuwendungen nur noch zweckgebunden für vertraglich vereinbarte Leistungen vergeben. Grundsätzlich lehnt der Städteregionstag im Sozialbereich pauschale Kürzungen ab. Der Städteregionstag beschließt, die finanzielle Unterstützung der Vernde der freien Wohlfahrtspflege und der Vereine in den Bereichen Soziales und Gesundheit grundlegend zu überprüfen und im Sinne zeitgerechter Entwicklungen anzupassen.

Hierzu werden folgende Einzelmaßnahmen vorgesehen:

a): …

b): …

c): Im Bereich der freiwilligen Förderungen im Sozialbereich werden keine pauschalen Kürzungen vorgenommen. Die Zahlung von Globalzuschüssen wird mit Wirkung vom 01.01.2017 eingestellt.

Alle Zuschüsse in diesem Bereich sollen zum 01.01.2017 nur noch in zu vereinbarende vertragliche Leistungen überführt werden.“

Betroffen von dieser Beschlusslage sind folgende Zuschussempfänger:

Integratives Jugendcamp Merzbrück,

Bunter Kreis,

Betreuungsvereine,

Empfänger der (bisherigen) Globalzuschüsse,

Frauen helfen Frauen e. V. (Beratungsstelle),

Notruf r vergewaltigte Frauen und Mädchen e. V.,

Straffälligenhilfe Aachen gGmbH,

Träger der Kriseninterventionsstellen.

Mit den am Beschluss zum Strukturkonzept beteiligten Fraktionen wurde abgestimmt, dass die beiden ersten Zuwendungsempfänger wegen der geringen Höhe der Förderung weiterhin einen Zuschuss erhalten und davon abgesehen wird, das aufwendige Verfahren (zweiseitiger Vertrag, Zweckbindung, Verwendungsnachweis etc.) umzusetzen.

Einleitend wird zunächst darauf hingewiesen, dass allen Verbänden und Vereinen bislang ein freiwilliger Zuschuss auf Basis eines Beschlusses von Städteregionsausschuss/ Städteregionstag gewährt worden ist. Hierzu wurde seitens der Verwaltung ein entsprechender Zuwendungsbescheid erlassen. Dieser enthält im Regelfall (Ausnahme: Gobalzuschüsse, Betreuungsvereine) zwei Anlagen:

1. Anlage 1 = Beschreibung der Tätigkeiten mit folgendem Inhalt:

  • Bezeichnung der Tätigkeit
  • Zielgruppe
  • Ziele
  • Art und Umfang der Tätigkeit/des Angebots
  • personelle Ausstattung und Qualifikation des Personals
  • chliche/räumliche Ausstattung
  • Ergebnisqualität
  • Dokumentation
  • Kennzahlen

2.Anlage 2 = Verwendungsnachweis mit folgendem Inhalt:

  • Einnahmen (Eigenanteil, Zuschüsse Dritter, Land, StädteRegion, Sonstige)
  • Ausgaben (Personalkosten, Miete etc., betrieblicher Aufwand, Abschreibung Einrichtung, Sonstige Ausgaben)
  • Angaben zum Personal (Name, Qualifikation, Stellenumfang, durchgehrte Fortbildungen)
  • Beratene Personen (Anzahl, Wohnort = innerhalb STR, außerhalb STR)

Zur Umsetzung des Auftrages aus dem Strukturkonzept hat die Verwaltung (Dez. III, AL A 50, AL A 58) mit allen betroffenen Verbänden und Vereinen zwei Gespräche geführt. In diesen gemeinsamen Runden wurde seitens der Verwaltung zunächst nochmals intensiv Inhalt und Intention der Beschlusslage erläutert. Insbesondere auch die Aufgabe und Chancen der integrierten Sozialplanung wurden eingehend besprochen. Die wichtige Rolle von Verbänden und Vereinen als Vertreter der von ihnen betreuten Klienten bei der Mitwirkung in der Sozialplanung wurde reflektiert.

Mit den einzelnen Verbänden/Vereinen wurden im Anschluss an die gemeinsamen Gesprächsrunden jeweils bilaterale Gespräche geführt.

Hier wurde nochmals auf die einzelne betreute Personengruppe bezogen betrachtet, welche qualitativen und quantitativen Daten künftig im Rahmen von Vertragsabschlüssen und Sozialplanung sinnvollerweise zur Verfügung stehen sollten und mit welchem Aufwand die Erhebung möglich ist. Bestehende Probleme konnten nochmals angesprochen und gelöst werden. Seitens der Verwaltung wurden parallel zu diesen Gesprächen mit einem erheblichen Zeitaufwand themenspezifisch jeweils Daten- und Informationsrecherchen zu den einzelnen Aufgabenstellungen der Vereine durchgehrt, um ggfls. unterstützend tätig werden zu können.

Im Anschluss an diese Gespräche wurden alle Verbände/Vereine gebeten, ihre Vorhaben für 2017 (und ggfls. Folgejahre)

a)inhaltlich darzustellen und dabei insbesondere folgende Aspekte zu berücksichtigen:

  • Beschreibung (Wer macht was in welchem Zeitraum, in welchem Umfang, in welchem Kontext mit welchem personellen Aufwand? Gliederung in einzelne Arbeitsschritte)
  • Zielsetzung (Was soll genau erreicht werden? Welche sozialen Auswirkungen/welchen quartiersbezogenen/kommunalen/städteregionalen Nutzen hat das Vorhaben? Woran ist die Zielerreichung quantitativ und qualitativ erkennbar?)
  • Zielgruppe (Wer ist Adressat und soll von dem Vorhaben angesprochen werden? Wer profitiert davon? Inwiefern ist die Zielgruppe städteregional von Bedeutung?)
  • Dauer
  • Kooperationspartner

b)hinsichtlich der Gesamtkosten und Gesamtfinanzierung darzulegen.

Hierzu wurden den Beteiligten seitens der Verwaltung entsprechende Vordrucke entwickelt und Anfang Juli zur Verfügung gestellt. Eine Rückkopplung/Unterstützung der Verwaltung wurde den Verbänden zugesagt. Von diesem Unterstützungsangebot haben die Vereine und Verbände in sehr unterschiedlichem Maße Gebrauch gemacht. Nachdem die Anträge insgesamt zum ersten Rückmeldetermin (Ende August) vorlagen und erkennbar war, dass hier aus Sicht der Verwaltung teilweise erhebliche Defizite vorlagen, wurden die betreffenden Träger Ende September nochmals angeschrieben und um Nachbesserung ihrer Anträge gebeten.

Im Haushaltsentwurf 2017 stehen im Produkt 05.01.01 „Leistungen nach dem SGB XII und APG NRW“, Teilprodukt 950170 „Freiwillige Förderungen“, Sachkonto „Zuschüsse für freiwillige Leistungen“ Haushaltsmittel in Höhe von 487.064 Euro zur Verfügung.

Da aufgrund der Beschlusslage des Städteregionstages pauschale Kürzungen im Sozialbereich abgelehnt worden sind, steht dieser Gesamtbetrag zur Finanzierung aller Vorhaben im Jahr 2017 als Maximalbetrag zur Verfügung.

Zu den bisherigen Zuschussempfängern im Einzelnen:

A) Betreuungsvereine:

Zu den freiwilligen Förderungen im Sozialbereich gehören auch die Zuschüsse an die anerkannten Betreuungsvereine, die seit 1981 gezahlt werden. Seit 2012 ist der Zuschuss dazu bestimmt, das Ehrenamt im Bereich der gesetzlichen Betreuungen zu stärken. Seit dem Haushaltsjahr 2014 beträgt der Zuschuss für die acht Betreuungsvereine insgesamt 60.800 €.

Im bisherigen Finanzierungssystem wurden

-50 % des Gesamtzuschusses als Sockelbetrag zu gleichen Teilen auf die Be-treuungsvereine aufgeteilt,

-40 % des Gesamtzuschusses für die Gewinnung, Einführung, Fortbildung und Beratung ehrenamtlicher Betreuer/innen zur Verfügung gestellt und prozentual im Verhältnis der Anzahl an Betreuungen aufgeteilt,

-10 % des Gesamtzuschusses für die Information über Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen zur Verfügung gestellt, prozentual im Verhältnis der Anzahl an Beratungen aufgeteilt.

Die Verwaltung schlägt vor, die Finanzierung ab 01.01.2017 wie folgt vorzusehen:

Die Betreuungsvereine haben im Rahmen der Gespräche mit der Verwaltung für 2017 Personal- und Sachkosten für die geförderte Querschnittsarbeit in Höhe von 80.750 € angesetzt. Die Kosten sind aus Sicht der Verwaltung nachvollziehbar. Erstmalig in 2016 erhalten die Betreuungsvereine eine Festbetragsfinanzierung des Landes in Höhe von 1.700 € je Verein für die von ihnen geleistete Querschnittsarbeit (Gewinnung ehrenamtlicher Betreuer, Öffentlichkeitsarbeit zur rechtlichen Vorsorge). Die Bewilligung erfolgt durch den Landschaftsverband Rheinland (LVR) auf Basis der Zahlen aus dem Jahr 2015. Für das Jahr 2017 wird die Festbetragsfinanzierung des Landes auf 6.250 € je Verein erhöht. Diese Festbetragsfinanzierung hat den gleichen Zweck wie die städteregionale Förderung und sollte daher zur Vermeidung einer Doppelförderung für den Querschnittsbereich auf die Personal- und Sachkosten der Vereine angerechnet werden. Bei acht Betreuungsvereinen handelt es sich um einen Betrag von insgesamt 50.000 €, so dass die Förderung durch die StädteRegion sich letztlich auf 30.750 € beläuft.

Wegen der verbleibenden deutlich geringeren Förderung ist es aus Sicht der Verwaltung nicht mehr angezeigt, das bisherige Verfahren der Aufteilung dieser Summe aufrecht zu erhalten. Daher wird vorgeschlagen, den Betrag in Höhe von 30.750 € zu gleichen Teilen auf alle anerkannten Betreuungsvereine zu verteilen. Jeder der acht Betreuungsvereine erhält eine jährliche Förderung von 3.843,75 Euro.

Anbindung der Bedarfsermittlung an die Sozialplanung

Die Verwaltung sieht derzeit keine Möglichkeit, die Bedarfsermittlung für die Betreuungsvereine an die Sozialplanung anzukoppeln, da die zuständigen Amtsgerichte keine belastbaren Zahlen und Statistiken zur Verfügung stellen. Der Bestand an Betreuungen wird offenbar nicht erfasst und kann aus diesem Grund nicht sozialräumlich analysiert werden. Ein Versuch, über das Bundesamt für Statistik lokale Daten zu erhalten, ist gescheitert. Es ist darüber hinaus nicht möglich, den Bedarf an Betreuungen und Beratungen empirisch solide zu ermitteln, da ein Betreuungsfall in jeder Altersstufe und aufgrund unterschiedlichster Lebensereignisse eintreten kann. Er ist nach derzeitigem Wissensstand auch nicht sozialräumlich als Ballung von Problemlagen zu identifizieren.

Dennoch sollten die Betreuungsvereine aktiv in die Sozialplanung eingebunden werden, um durch eine gute Vernetzung der Arbeit frühzeitig Problemlagen zu identifizieren.

B) Bisherige Globalzuschüsse

Laut Beschlusslage werden die bisherigen Globalzuschüsse eingestellt. Im Kontext hierzu sollen auch die Mittelflüsse künftig auf der Basis der integrierten Sozialplanung durch den Städteregionstag entschieden werden. Für das Jahr 2017 werden insbesondere auch im Bereich der bisherigen Globalmittel, die bislang durch die Verbände auch sehr unterschiedlich eingesetzt worden sind, keine Planungsdaten aus der Sozialplanung vorliegen, die den Mitteleinsatz steuern können.

Die bisherigen Zuschussempfänger wurden daher gebeten, konkrete Projekte zu benennen. Insgesamt wurden 16 Vorhaben mit einem Gesamtvolumen von 182.535 Euro für 2017 vorgelegt, die der nachstehenden Tabelle entnommen werden können:

Träger

Kurzbezeichnung des Vorhabens

Benötigte Finanz-

mittel STR

AWO-Kreisverband Aachen-Land e.V.

Gewinnung, Beratung, Begleitung und Qualifizierung von Freiwilligen

28.175,00 €

Caritasverband für die Regionen Aachen-Stadt und Aachen-Land e.V.

Kofinanzierung für die Mentorenarbeit JutE - Jugend trifft Erfahrung

23.265,00 €

Kofinanzierung für die Integrationsagentur NRW r die Belange von Menschen mit Zuwanderungsgeschichte

11.153,50 €

Kofinanzierung für die Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer

12.442,69 €

Kurberatung für Eltern und Kinder

9.674,00 €

Caritasverband für die Region Eifel e.V.

rderung und Begleitung unserer Ehrenamtlichen im ambulanten Hospizdienst

1.928,55 €

rderung und Begleitung unserer Ehrenamtlichen in dem Bereich Frühe Hilfen

657,45 €

Der Paritätische Kreisgruppe Städteregion Aachen

Unterstützung bei der Erweiterung der Flüchtlingsarbeit in Mitgliedsorganisationen des Paritätischen

15.000,00 €

Verbesserung der Situation von Menschen mit Behinderungen

15.000,00 €

Erschließung von überregionalen Drittmitteln für die Arbeit der Mitgliedsorganisationen des Paritätischen

5.000,00 €

DRK-Kreisverband Städteregion Aachen e.V.

rderung hauptamtlicher Projekttätigkeiten im sozialen Dienst durch optimierte Verzahnung und Koordination von Hauptamt und Ehrenamt

25.000,00 €

Diakonisches Werk im Kirchenkreis Aachen e.V.

Angebote der Diakoniestation Nord

Mitentwicklung Quartierstandpunkt in Baesweiler Stadtnähe

5.459,88 €

Kooperationsveranstaltung Integrationsagen-tur Werkstatt der Kulturen. Arbeitsplattform Migration mit KI Stadt und KI StädteRegion

5.639,00 €

TANDEMmia aufsuchende Seniorenarbeit in Aachen

15.000,00 €

dische Kultur-gemeinde Aachen

Beratung, Information und Begleitung von älteren und kranken Gemeindemitgliedern in sozialen Angelegenheiten

5.440,00 €

VdK Kreisverband Kreis Aachen

Wahrnehmung der Aufgaben des Sozialverbandes durch Sicherstellung der Service-Angebote für die Verbandsmitglieder

3.700,00 €

Zu den einzelnen Vorhaben gibt die Verwaltung nachstehende Einschätzung ab:

Gewinnung, Beratung, Begleitung und Qualifizierung von Freiwilligen (AWO)

Die Tätigkeiten sind nachvollziehbar und kontinuierlich beschrieben, Ziele werden messbar und klar formuliert. Das Projekt fördert ehrenamtliches Engagement zugunsten Benachteiligter. Eine nachvollziehbare Finanzplanung liegt vor.

JutE (CV Aachen)

Die Tätigkeiten sind nachvollziehbar und kontinuierlich beschrieben. Ebenso liegt eine nachvollziehbare Finanzplanung vor. Eine Mitfinanzierung durch die Stadt Aachen ist für 2016 gesichert und für die Folgejahre in Aussicht gestellt. Allerdings sind die Ziele


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Beratungsfolge

Donnerstag, 08. Dezember 2016Sitzung des Städteregionstages

Art
Entscheidung
Ausschuß
Städteregionstag

Donnerstag, 24. November 2016Sitzung des Städteregionsausschusses

Art
Vorberatung
Ausschuß
Städteregionsausschuss
Details
Tagesordnung

Mittwoch, 23. November 2016Sitzung des Ausschusses für Soziales, Gesundheit, Senioren und demographischen Wandel

Art
Vorberatung
Ausschuß
Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Senioren und demographischen Wandel
Details
Tagesordnung