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Strukturkonzept 2015-2025; Vorschlag 2, "Zusammenführung des Abendgymnasiums
und des EUREGIO-Kollegs";
Aktueller Sachstand


Letzte Beratung
Donnerstag, 08. Dezember 2016 (öffentlich)
Federführend
A 43 - Bildungsbüro
Originaldokument
http://gremieninfo.staedteregion-aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=8274

Beschlussvorschlag:

Der Städteregionstag trifft folgende Entscheidungen:

  1. Er nimmt zur Kenntnis, dass der WbK e.V. auf Grundlage des einstimmigen Beschlusses des Städteregionstags vom 30.06.2016 in seiner Sitzung am 23.09.2016 beschlossen hat, den Schulbetrieb des Euregio-Kollegs zum 31.07.2017 einzustellen.

  1. Er beschließt vor diesem Hintergrund, zum 01.08.2017 den Bildungsgang „Kolleg“ am Abendgymnasium Aachen zusätzlich zum bereits vorhandenen Bildungsgang „Abendgymnasium“ in der Rechtsform einer öffentlichen Schule zu errichten.

  1. Er nimmt zur Kenntnis, dass damit unter der Voraussetzung der Genehmigung des Beschlusses zu Ziff. 2 durch die Bezirksregierung Köln allen Schülerinnen und Schülern, die im Schuljahr 2016/2017 das Euregio-Kolleg besuchen und die ihren Bildungsgang bis zum 31.07.2017 noch nicht beendet haben, garantiert wird, diesen an der erweiterten Schule fortzusetzen.

  1. Er unterstützt, dass die bestehende und bewährte Kooperation mit der Stadt Düren (Abi Online) fortgesetzt wird.

  1. Er erkennt die konstruktive Mitwirkung beider Schulen (Schulleitung, Lehrerkollegium, Studierendenvertreter) im moderierten Begleitungsprozess an, der insbesondere Vorschläge für das pädagogische Profil und bspw. einen künftigen Schulnamen entwickeln soll. Die Entscheidung über das pädagogische Profil, den Schulnamen etc. treffen die zuständigen Gremien.

  1. Über die Frage des Standortes soll in der Sitzung des Städteregionsausschusses am 09.02.2017 eine Entscheidung getroffen werden.

  1. Er unterstützt die Zielstellung, dass sich die Verwaltung bei der Bezirks­regierung Köln weiter dafür einsetzt, dass für alle Lehrkräfte des Euregio-Kollegs nahtlos eine neue Perspektive, möglichst an der erweiterten Schule, gefunden wird. Der von den Schulleitungen gemeinsam berechnete Personalbedarf auf Basis der aktuellen Schülerzahlen wird regelmäßig mit der Bezirksregierung Köln abgeglichen.

  1. Er nimmt zur Kenntnis, dass für das nichtpädagogische Verwaltungspersonal des WbK e.V. (zwei Sekretärinnen) ein Überleitungsvertrag erarbeitet wurde, der ihnen eine nahtlose Beschäftigungsperspektive in der Verwaltung der StädteRegion Aachen eröffnet. Er beauftragt die Verwaltung, im Stellenplan 2017 entsprechende Stelleneinrichtungen vorzusehen.

 

 

Sachlage:

Im Nachgang zur Sitzungsvorlage-Nr. 2016/0432 zum Ausschuss für Schulen und Bildung vom 10.11.2016 hat die Verwaltung zum Städteregionsausschuss am 24.11.2016 eine Ergänzungsvorlage eingebracht und über den aktuellen Sachstand berichtet.

Die Stadt Aachen hat mit Mail vom 16.11.2016 darum gebeten, noch eine andere Standortoption im Stadtgebiet Aachen prüfen und in die Diskussion einbringen zu können. Da auch für eine abschließende Beurteilung des Standorts Würselen weitergehende Prüfungen erfolgen müssen, wurde im Städteregionsausschuss am 24.11.2016 die Ziffer 6 der Beschlussempfehlung einvernehmlich geändert.

Zudem hat Oberbürgermeister Philipp mit Schreiben vom 23.11.2016 darum gebeten, vor einer abschließenden Entscheidung die Standortfrage in der am 17.01.2017 stattfindenden gemeinsamen Sitzung des Verwaltungsvorstandes der Stadt Aachen (VV) sowie der Verwaltungskonferenz der Städteregion Aachen (VK) zu erörtern.

Mit dieser zweiten Ergänzungsvorlage zum Städteregionstag berichtet die Verwaltung über den zwischenzeitlichen Sachstand:

Zum Standort:

Der Zeitplan bezüglich der Standortentscheidung sieht folgende Schritte vor:

08.12.2016: Beratung im Städteregionstag

17.01.2017:Erörterung in VV/VK

bis 20.01.2017: abschl. Prüfung der Standorte durch die Verwaltung gemäß vereinbarter Kriterien (insbes. Raumprogramm einschließlich erforderlicher Fach- und Verwaltungsume, ÖPNV-Anschluss und -Tarife, nutzbarer Parkraum sowie Unterhalts-/Betriebskosten.)

bis 26.01.2017: Aufbereitung der Ergebnisse für den Städteregionsausschuss

09.02.2017: Entscheidung im Städteregionsausschuss im Wege eines Eilbeschlusses

Da nach aktueller Sachlage zum neuen Schuljahr der Abendunterricht des Abendgymnasiums am Hander Weg 81-89 (Standort Laurensberg) endet, wird die Verwaltung den Nutzungsvertrag mit der Stadt Aachen vorsorglich zum 31.12.2016 ndigen.

Zur Erreichbarkeit:

Der AVV hat die Qualität der ÖPNV-Anbindung des Euregio-Kollegs und des zum Zeitpunkt der Anfrage noch in der Diskussion befindlichen Schulzentrums Laurensberg geprüft und festgestellt, dass beide Standorte bei den besonders nachfragestarken Schülerströmen von/nach Aachen in ähnlicher Qualität an den ÖPNV angebunden seien. Zudem werde im Bereich der abendlichen Erwachsenenbildung ein Großteil der Verkehre von und zu den Schulstandorten mit dem PKW durchgeführt. Hier übernehme der ÖPNV in der Regel nicht die tragende Rolle. Eine Optimierung der abendlichen Rückfahrten nach Unterrichtsende lasse sich mit überschaubarem Aufwand realisieren.

Zur Abstimmung mit der Bezirksregierung Köln:

Am 10. und 21.11.2016 hat die Bezirksregierung Köln (Dez. 48) in Abstimmung mit dem Ministerium für Schule und Weiterbildung NRW (MSW) festgestellt, dass mit dem Wegfall des Euregio-Kollegs in der Region Aachen in zumutbarer Entfernung kein ausreichendes Angebot für junge Menschen bestehe, die in Vollzeit den Zweiten Bildungsweg zur Erlangung der Fachhochschulreife oder der Allgemeinen Hochschulreife besuchen möchten. Entsprechende Angebote für Studierende der Region Aachen fänden sich erst am Köln-Kolleg in Deutz oder am Weiterbildungskolleg der Stadt Bonn.

Aus schulfachlicher Sicht plädiert die Bezirksregierung Köln daher für den Erhalt des Bildungsangebotes und begrüßt die Erweiterung des Abendgymnasiums um den Bildungsgang Kolleg.

Darüber hinaus wird seitens des Landes ausdrücklich eine Verpflichtung zur weiteren Versorgung der Studierenden des Euregio-Kollegs nach dessen Schließung gesehen, da de facto ein Bedürfnis in der Region bestehe, das künftig durch den Ersatzschulträger nicht weiter erfüllt werden könne.

Zur Schulentwicklungsbegleitung:

Im Rahmen des moderierten Begleitprozesses haben bisher neben dem Austausch mit den Schulleitungen zwei Steuergruppensitzungen stattgefunden. Die Steuergruppe ist von beiden Schulen paritätisch besetzt mit drei Vertretern des Kollegiums, zwei Studierendenvertretern und den beiden Schulleitern. Die Sitzungen fanden in einer offenen und konstruktiven Atmosphäre statt. Unterschiedliche Positionen, z. B. zur Standortfrage, wurden kontrovers, aber wertschätzend diskutiert. Ein wesentliches Ergebnis der bisherigen Arbeit besteht in der Kooperations- und Gesprächsbereitschaft aller Vertreter der Schulen, die eine gute Grundlage für die pädagogische Entwicklung der zukünftigen gemeinsamen Schule darstellt.

Außerdem erfolgte die Verständigung auf folgenden Vorschlag für den Schulnamen des erweiterten Abendgymnasiums ab dem 01.08.2017:

Weiterbildungskolleg der Städteregion Aachen Abendgymnasium und Kolleg“

Ein entsprechender Beschluss der Schulkonferenz des Abendgymnasiums Aachen steht noch aus. Eine Beschlussfassung über den Schulnamen soll in der SRA-Sitzung am 09.02.2017 erfolgen.

Die nächsten Schritte, geplant für Anfang Januar 2017, sind die Bildung von (Fach-) Arbeitsgruppen und die Vorbereitung einer ersten gemeinsamen, ganztägigen Lehrerkonferenz Mitte Februar 2017, die dem Teambuilding und der Vertiefung bestehender sowie der Entwicklung neuer Kooperationsstrukturen dient. Wichtige Themen sind hierbei unter anderem die pädagogischen Konzepte, gemeinsame Fachkonferenzen, Öffentlichkeitsarbeit und Personaleinsatz im Tages- und Abendbereich.

Rechtslage:

siehe Sitzungsvorlage-Nr. 2016/0432

 

 

Personelle Auswirkungen:

siehe Sitzungsvorlage-Nr. 2016/0432

Finanzielle/bilanzielle Auswirkungen:

siehe Sitzungsvorlage-Nr. 2016/0432

Soziale Auswirkungen:

siehe Sitzungsvorlage-Nr. 2016/0432

Im AuftragIm Auftrag

gez.: Teroddegez.: Jansen

 

 


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