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Notfallplanung Tihange - Antrag der CDU-Städteregionstagsfraktion und der
GRÜNE-Städteregionstagsfraktion vom
[08.11.2016](si010.asp?YY=2016&MM=11&DD=08)


Letzte Beratung
Donnerstag, 08. Dezember 2016 (öffentlich)
Federführend
A 32 - Amt für Ordnungsangelegenheiten, Rettungswesen und Bevölkerungsschutz
Originaldokument
http://gremieninfo.staedteregion-aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=8275

Beschlussvorschlag:

Der Städteregionstag trifft folgende Entscheidungen:

  1. Im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Katastrophenschutzplanung soll der Bereich Notfallplanung in der Umgebung kerntechnischer Anlagen vordringlich behandelt werden. Für den Notfallschutzplan ist eine Struktur zu erstellen, aus der die zu erarbeitenden Themen hervorgehen. Zudem ist ein Vorschlag zu erarbeiten, welche Themen zu priorisieren sind und welche Ressourcen dafür benötigt werden.

  1. Die Abläufe bei einer zu erwartenden Freisetzung von radioaktivem Material in Tihange sind in einer Übung darzustellen. Dabei ist es erforderlich, dass neben der Einsatzleitung und dem Krisenstab der StädteRegion Aachen, Vertreter des Innenministeriums, des Bundesamtes für Strahlenschutz und von mindestens zwei Städten/Gemeinden der StädteRegion Aachen (unter anderem Stadt Aachen) mitwirken.

  1. Die vorhandene personelle und materielle Ausstattung des Katastrophenschutzes im Bereich Strahlenschutz sowie deren Verwendung ist darzustellen. Ggfs. vorhandene Fortbildungs- bzw. Ausstattungslücken sind aufzuzeigen.

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Beschaffung von Feinstaubmasken der Schutzklasse FFP 3 für Kinder im Alter von 7 12 Jahre beim Land NRW einzufordern. Eine Kostenübernahme durch das Land NRW bei eigener Beschaffung ist alternativ als gleichwertige Möglichkeit zu prüfen. Dies ist mit einem Betrag von 90.000,- € (Aufwand und Ertrag) im Haushaltsplan 2017 einzuplanen.

Der Ausschuss für Rettungswesen und Bevölkerungsschutz ist bezüglich der vorzubereitenden Maßnahmen zu beteiligen.

  1. Sofern das Land NRW eine Beschaffung von Feinstaubmasken der Schutzklasse FFP 3 für Kinder im Alter von 7 12 Jahren ablehnen sollte, wird die Bereitschaft erklärt, die Beschaffung im Interesse unserer Kinder mit eigenen Mitteln der StädteRegion Aachen (ggfls. zusammen mit der Stadt Aachen) vorzunehmen.

  1. Im Haushaltsplan 2017 ist die Position 081110 im Bereich Katastrophenschutz (Produkt 020601) für die Beschaffung von zwei Gamma-Spektrometer identiFINDER 2 NG um 30.000,- € zu erhöhen.

  1. Zwei befristete Projektstellen sind im A 32 einzurichten. Zum einen wird ein Teil des bereits genehmigten Personalkostenansatzes der Flüchtlingshilfe (75.000 Euro) in 2017 dafür eingesetzt. Weitere Personalkosten sind im Haushaltsjahr 2017 mit zusätzlichen 75.000,- € zu berücksichtigen. In 2018 ist der Personalkostenansatz um 150.000,- € zu erhöhen.

 

 

Sach- und Rechtslage:

Ergänzend zur Sitzungsvorlage 2016/0504 berichtet die Verwaltung wie folgt:

Mit Vorlagen 2011/0489, 2014/0316, 2015/0282, 2016/0051,2016/0311 und 2016/0489 informierte die Verwaltung den Ausschuss für Rettungswesen und Bevölkerungsschutz über die geltenden Rahmenempfehlungen für den Katastrophenschutz in der Umgebung kerntechnischer Anlagen und die auf dieser Grundlage erlassenen Entscheidungen des Ministeriums für Inneres und Kommunales der Landes NRW (MIK) sowie die in der Region Aachen bisher getroffenen Maßnahmen. Diese sind in den unter Ziffer 1 geforderten Notfallschutzplan aufzunehmen.

Einige Hinweise zu den bisher getroffenen Maßnahmen sind im Folgenden beschrieben:

Die StädteRegion Aachen liegt mit den übrigen Gebietskörperschaften der Regio Aachen in der Außenzone des KKW Tihange (100 km Zone).

Auf der Grundlage der Erlasse vom MIK vom 13.06.2014 und 22.02.2016 sind im Wesentlichen folgende Maßnahmen vorzubereiten (s. Anlage 2):

- Aufforderung zum Aufenthalt in Gebäuden,

- Ausgabe von Kaliumjodidtabletten,

- Warnung vor dem Verzehr frisch geernteter bzw. möglicherweise kontaminierter Lebensmittel,

- Einsatz der Messdienste.

Warn- und Informationssystem:

Um die Bevölkerung über Verhaltensregeln zu informieren, bedarf es eines funktionierenden Warn- und Informationssystems.

Die StädteRegion Aachen hat mit der Erstellung eines Sirenenkonzeptes und der Beauftragung der Planungsleistung zum Aufbau eines flächendeckenden Sirenensystems wichtige Schritte zur Leistung einer zuverlässigen Warnung und Information der Bevölkerung unternommen. Ergänzend dazu können vielfältige Wege zur Krisenkommunikation genutzt werden (Warn-Apps z.B. NINA -, Radio, TV etc.).

Zur Information der Bevölkerung über die generellen Risiken in Verbindung mit kerntechnischen Anlagen und insbesondere der im Vorfeld einer eventuellen Freisetzung zu treffenden Maßnahmen ist eine Broschüre erstellt worden, die auf den Internetseiten der beteiligten Behörden eingestellt werden soll. Ergänzt wird diese Broschüre durch einen Katalog von häufig gestellten Fragen (FAQ). Der Entwurf der Broschüre wurde vom MIK in Zusammenarbeit mit weiteren Ressorts (Umwelt und Gesundheit) inhaltlich geprüft. Es bestehen keine fachlichen Bedenken. Sobald die rechtlichen Prüfungen bezüglich der Vorverteilung der Kaliumjodidtabletten abgeschlossen sind, kann die Broschüre fertig gestellt werden. Das Ergebnis wird bis Ende des Jahres vorliegen.

Wie die Menschen in der Region auf die Aufforderung, geschlossene Gebäude aufzusuchen, reagieren würden, ist schwierig einzuschätzen.

Erfahrungen aus anderen Regionen der Welt und ggfls. bestehende Studien wurden dazu noch nicht ausgewertet. Insbesondere die Reaktion der Mitarbeiter/innen von Behörden und Einrichtungen, die in einer Krise notwendigerweise weiter betrieben werden müssen, sind noch nicht untersucht.

Fragestellungen, wie dann das Krisenmanagement der StädteRegion (Einsatzleitung und Krisenstab), die Krankenhäuser, der Rettungsdienst, die Wasserversorgung und weitere sog. Kritischen Infrastrukturen funktionsbereit bleiben, müssen im Sinne der zwingenden Aufrechterhaltung mit den Verantwortlichen geklärt und geplant werden. Unternehmen nennen diese Untersuchungen Business Continuity Management (BCM). Die genannten Aspekte sind bei der Struktur der Notfallplanung zu berücksichtigen.

Kaliumjodidtabletten:

In Bezug auf die Vorhaltung und Dislozierung von Kaliumjodidtabletten hat das Land NRW eine Beschaffung von zusätzlichen Tabletten zur Verteilung an die Kreise und kreisfreien Städte durchgeführt. Anfang November wurde der StädteRegion Aachen aus dieser Maßnahme ein weiteres Kontingent von 111 Paketen à 500 Blistern mit je 6 Tabletten, also 333.000 Stück, zugewiesen. Dadurch wird die verfügbare Menge an Tabletten für die Verteilung im Ereignisfall erheblich erhöht. Den Gesamtbestand und die bisherige Dislozierung der Kaliumjodidtabletten auf die Kommunen können der Anlage 3 entnommen werden.

Die Kommunen haben teilweise innerhalb ihres Zuständigkeitsgebietes eine weitere Unterverteilung, z.B. auf Feuerwehrgerätehäuser vorgenommen. Alschster Schritt steht die weitere Abstimmung mit den regionsangehörigen Kommunen an. Diese hat in der StädteRegion Aachen im Rahmen der Sitzung des Arbeitskreises Kritische Infrastrukturen (AK KRITIS) im November dieses Jahres begonnen.

Die Notwendigkeit der Verteilung von Jodtabletten in Schulen und Kindertageseinrichtungen ist abhängig von dem zu erwartenden Zeitraum zwischen der Meldung einer zu befürchtenden Freisetzung und dem Zeitpunkt des Austritts des radioaktiven Materials. Die Experten der Strahlenschutzkommission gehen davon aus, dass dieser Zeitraum ausreichen wird, Kinder und Schüler sicher nach Hause zu bringen.

Unterstellt man demgegenüber ein „worst-case-Szenario“, wie es in der Sitzung des SRT am 27.10.2016 durch Professor Renneberg vorgestellt wurde, ist die Vorlaufzeit zu kurz, um diese Rückkehr sicher zu stellen. Daher prüft die Verwaltung die Möglichkeit, Jodtabletten an Schulen und Kindertageseinrichtungen zu lagern, um diese ggfls. in einem solchen Ereignisfall an die Kinder und Schüler verteilen zu können. Die Verwaltung ist dazu in Gesprächen mit dem MIK, welches zu den Fragestellungen auch die Ressorts Schulen und Gesundheit beteiligen muss. In dem Zusammenhang ist auch zu klären, ob die Zustimmung der Eltern im Vorfeld einzuholen ist. Darüber hinaus ist die Rolle der Lehrer und Erzieher zu definieren und die notwendigen Hinweise für diesen Personenkreis sind vorzubereiten.

Eine präventive Verteilung von Kaliumjodidtabletten vor einem Ereignisfall ist ausschließlich über Apotheken möglich. Ob auf der Grundlage der Kaliumjodidverordnung eine Vorverteilung an die Bevölkerung möglich ist und die vom Land zur Verfügung gestellten Tabletten vorverteilt werden dürfen, wird das MIK nach Abstimmung mit dem Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter (MGEPA) mitteilen. Problematisch ist in dem Zusammenhang, dass diese Tabletten u. a. keinen Aufdruck zum Haltbarkeitsdatum haben.

Es ist dagegen derzeit bereits glich, Jodtabletten in der gleichen Zusammensetzung bei den örtlichen Apotheken zu beziehen. Dort sind für 3,95 € 20 Kaliumjodidtabletten (Kaliumjodid Lannacher 65mg) erhältlich.

Wegen der gegebenenfalls notwendigen Nacheinnahme reicht eine kommerziell erhältliche Packung in der Regel für 2 Erwachsene.

Dabei wird die Dosierung wie folgt empfohlen:

  • Bis 1 Monat: Kinder bis zu einem Alter von einem Monat sollen nach Aufforderung durch die Katastrophenschutzbehörde eine Dosis von 16,25 mg Kaliumiodid zu sich nehmen. Dies entspricht einem Viertel einer Tablette.
  • Über 1 Monat bis 3 Jahre: Säuglinge und Kleinkinder im Alter zwischen einem Monat und drei Jahren sollen eine Dosis von 32,5 mg Kaliumiodid zu sich nehmen. Dies entspricht einer halben Tablette.
  • Über 3 bis 12 Jahre: Kinder im Alter zwischen drei und zwölf Jahren sollen 65 mg Kaliumiodid einnehmen. Dies entspricht einer ganzen Jodtablette.
  • Über 12 bis 45 Jahre: Die Bevölkerungsgruppe der 13- bis 45-Jährigen soll zum Schutz vor radioaktivem Jod zwei Jodtabletten bzw. eine Dosis von 130 mg Kaliumiodid einnehmen.
  • Schwangere und Stillende: Schwangere und Stillende sollen unabhängig vom Lebensalter zwei Jodtabletten mit einer Dosierung von insgesamt 130 mg Kaliumiodid einnehmen. Schwangeren wird außerdem geraten, ihren Arzt über die Einnahme der Jodtabletten zu verständigen. Er wird daraufhin die Schilddrüsenvorsorgeuntersuchung des Neugeborenen besonders im Auge behalten.
  • Über 45 Jahre: Erwachsene älter als 45 Jahre sollten keine Jodtabletten einnehmen. Mit steigendem Alter treten häufiger Tumore und Stoffwechselstörungen der Schilddrüse auf. Eine solche funktionelle Autonomie erhöht die Gefahr der Nebenwirkungen einer Jodblockade. Zudem nimmt mit steigendem Alter die Wahrscheinlichkeit ab, an durch ionisierende Strahlung verursachtem Schilddrüsenkrebs zu erkranken.

Die Einnahme der Tabletten muss 3 - 6 Stunden vor Eintreffen der radioaktiven Wolke erfolgen. Es kann durchaus erwogen werden, auch über das Alter von 45 Jahren hinaus Jodtabletten einzunehmen. Allerdings gibt es Kontraindikationen, die beachtet werden sollten. Vor einer Einnahme ist von diesen Personen rechtzeitig Rücksprache mit dem Hausarzt zu halten. Bei länger anhaltender Belastung durch radioaktives Jod wird derzeit in der Fachwelt diskutiert, ob eine weitere Einnahme bis zur Auflösung der Wolke empfohlen werden muss.

Feinstaubmasken:

Neben den Maßnahmen für eine wirkungsvolle Blockade der Schilddrüse mit Jod, können die Atemwege durch eine Feinstaubmaske der Schutzklasse FFP 3 geschützt werden. Diese sind im Sanitätshandel sowie im Handel für Arbeitsschutzbedarf zum Stückpreis von ca. 3,50 € netto zu beziehen und in kommerziell unmittelbar erhältlichen Größen für Kinder ab ca. 12 Jahre und Erwachsene geeignet. Dies bedeutet, dass diese durch die Einwohnerinnen und Einwohner einzeln beschafft werden können.

Masken r Kinder im Alter von 7-12 Jahren werden lediglich als Sonderprodukte von einigen Herstellern angeboten. Ein Bezug kann über Sanitätshäuser und andere Zulieferer erfolgen. Allerdings ist aufgrund der geringen Nachfrage eine Sonderproduktion notwendig. Mindestproduktionsmengen werden mit einer Stückzahl zwischen 20.000 und 30.000 Masken angegeben, die dann zu einem Preis von jeweils ca. 2,50 erworben werden können. Eine individuelle Selbstversorgung der Bevölkerung scheidet für diese Altersgruppe also aus. Das Land NRW wird aufgefordert, diese Masken im Rahmen der Vorsorge zu beschaffen und der StädteRegion Aachen in ausreichender Stückzahl zur Verfügung zu stellen. Sollte das Land NRW dieser Aufforderung nicht folgen, wäre die Beschaffung durch die StädteRegion Aachen erforderlich.

In der StädteRegion Aachen (Altkreis) sind ca. 14.000 Kinder in der Altersgruppe von 7 bis 12 Jahren ansässig, in der Stadt Aachen ca. 24.000 Kinder.

Im Rahmen der Beschaffung ist mit einer Fertigungszeit von mindestens 3 Monaten zu rechnen. Aufgrund des Gesamtumfanges einer solchen Beschaffung unterfällt diese der Ausschreibungspflicht nach VOL.

Radiologisches Lagebild:

Eine wesentliche Grundlage für die Entscheidung über zu treffende Maßnahmen im Ereignisfall ist das radiologische Lagebild, das vom Bundesamt für Strahlenschutz über das MIK den unteren Katastrophenschutzbehörden, zur Verfügung gestellt würde. Diese Lagedarstellung wird mit entsprechenden Empfehlungen zu einer Vorgehensweise und den zu treffenden Maßnahmen ergänzt. Die StädteRegion Aachen kann ohne diese Auswertungen, die radiologische Lage nicht vollständig einschätzen. Die Verantwortung für zu treffende Maßnahmen liegt jedoch, auch bei überregionalem Ausmaß einer Katastrophe, bei den unteren Katastrophenschutzbehörden. Es ist grundsätzlich keine Übernahme der Führungsverantwortung durch das Land vorgesehen.

Zu den Themen Lageinformationen und Kommunikationswege hat die Verwaltung über das MIK das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) im Oktober 2016 angeschrieben (Anlage 5). Eine Antwort zu den aufgeworfenen Fragen insbesondere zu der Verfügbarkeit der Darstellungssoftware RODOS/ IMIS für die lokale Ebene steht noch aus.

Eine entsprechende Übung, wie unter Ziffer 2 beantragt, wäre hilfreich, um das Zusammenwirken mit den vorgesetzten Dienststellen, den Kommunen der StädteRegion und den betroffenen Nachbarn zu erproben und umgliche Schwachstellen z.B. in der Kommunikation oder der Lagedarstellung festzustellen.

Daher ist eine gemeinsame Übung, u.a. mit der Stadt Aachen, zu vereinbaren.

Es kann bereits zum jetzigen Zeitpunkt festgestellt werden, dass eine Ernzung von Messgerätenr die beiden in der StädteRegion vorhandenen ABC-Erkundungskraftwagen erforderlich ist, um strahlendes Material identifizieren und klassifizieren zu können. Die CBRN-Fachberater (Chemisch, Biologisch, Radiologisch, Nuklear) empfehlen das Gamma-Spektrometer identiFINDER 2 NG der Herstellerfirma FLIR Radiation GmbH. Die Kosten betragen ca. 15.000 € pro Stück. Ein vergleichbares Produkt anderer Firmen ist nach derzeitigem Kenntnisstand nicht auf dem Markt.

 

 

Personelle Auswirkungen:

Der Bereich des Katastrophenschutzes verfügte bis zum Jahr 2015 über 1,5 Vollzeitstellen. Aktuell ist die Arbeitsgruppe mit 2,9 Stellen ausgestattet. Mit diesen Mitarbeiter/innen werden die routinemäßig zu erledigenden Aufgaben, die Zusatzaufgaben im Bereich Notfallschutzplanung in der Umgebung kerntechnischer Anlagen sowie das auf mehrere Jahre angelegte Projekte - Aufbau des flächendeckenden Sirenenwarnsystems - sichergestellt. Damit sind diese Mitarbeiter/innen ausgelastet.

Die nach dem Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) vorgeschriebene Katastrophenschutzplanung ist in ihrer Struktur und den Inhalten zu optimieren. Die Notfallschutzplanung für die Umgebung von Tihange soll dabei (s. Ziffer 1 des Beschlussvorschlags) 1. Priorität haben.

Die zeitnahe Bearbeitung und damit die Umsetzung der Maßnahmen erfordern die Einrichtung zweier befristeter Projektstellen.

Aufgrund zurück gehender Arbeitsbelastung in der Stabsstelle Flüchtlingshilfe kann eine der beiden dort vorhandenen Stellen für diese Aufgabe eingesetzt werden


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Donnerstag, 08. Dezember 2016Sitzung des Städteregionstages

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