Teilen:

1. Änderung der Richtlinien der StädteRegion Aachen für die Gewährung von
Zuschüssen zur Förderung des ehrenamtlichen Engagements und der
Brauchtumspflege
2. Festsetzung der Zuschüsse zur Förderung des ehrenamtlichen Engagements und
der Brauchtumspflege bei der Jugendarbeit 2017


Letzte Beratung
Donnerstag, 06. April 2017 (öffentlich)
Federführend
A 85 - Amt für Regionalentwicklung und Europa
Originaldokument
http://gremieninfo.staedteregion-aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=8321

Beschlussvorschlag:

A) Beschlussvorschlag für den Städteregionsausschuss

Der Städteregionsausschuss beschließt vorbehaltlich des positiven Beschlusses

des Städteregionstages zu B) und der Rechtskraft des Haushaltes 2017 im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel für die Förderung der Jugendarbeit ab 10 jugendlichen Mitgliedern (bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres), einen Zuschuss in Höhe von 2,75 €/pro Kopf zur Verfügung zu stellen.

B) Beschlussvorschlag für den Städteregionstag

Der Städteregionstag beschließt die Richtlinien der StädteRegion Aachen r die Gehrung von Zuschüssen zur Förderung des ehrenamtlichen Engagements und der Brauchtumspflege gemäß der der Sitzungsvorlage 2017/0024 als Anlage beigefügten Fassung.

 

 

Sachlage:

Im Tourismus- und Kulturausschuss am 16.11.2016 (SV-Nr. 2016/0315) wurden die überarbeiteten Richtlinien erstmalig eingebracht. Auf Grund der noch ausstehenden Haushaltsberatungen 2017 wurde auf eine Beschlussempfehlung verzichtet. Die nun vorliegende aktualisierte Fassung soll aus Sicht der Verwaltung formal beschlossen werden, um eingehende Förderanträge bearbeiten und die Vereine über die aktuellen Fördertatbestände in Kenntnis setzen zu können. Erst nach Abschluss der Haushaltsberatungen 2017 sowie Rechtskraft des Haushaltes würden entsprechende Auszahlungen getigt werden.

Die bisherigen Richtlinien zur Gewährung von Zuschüssen zur Förderung des ehrenamtlichen Engagements und der Brauchtumspflege wurden in der Sitzung des Städteregionstages vom 10.12.2009 (Sitzungsvorlage 2009/0460) beschlossen, wodurch mit Gründung der StädteRegion Aachen eine Überarbeitung der Richtlinien notwendig wurde.

Im Zuge der Diskussion über das „Strukturpapier“ wurde die Verwaltung beauftragt, ein neues Konzept zur Kulturförderung (siehe auch SV-Nr. 2017/)zu erarbeiten und den Abschluss einer Leistungsvereinbarung mit dem RegioSportBund Aachen e.V. (RSB) zu prüfen, welcher die Übertragung der Auszahlung der Sportfördermittel der StädteRegion Aachen in bisheriger Höhe auf den RSB beinhaltet.

In diesem Zusammenhang wurde angeregt, die Mitgliedsvereine des Bundes der Historischen Deutschen Schützenbruderschaften (BDHS), welche bisher über die Sportförderung des A 51 betreut wurden, ab 2017 über die Richtlinien der StädteRegion Aachen für die Gewährung von Zuschüssen zur Förderung des ehrenamtlichen Engagements und der Brauchtumspflege (von A 85 betreut) zu fördern (siehe auch SV 2016/0244). Die inhaltliche Zuordnung ist dort auf Grund der Brauchtumspflege der historischen Schützenvereine sachlich treffender und lässt sich mit den Richtlinien vereinbaren.

Die derzeit geltenden Richtlinien der StädteRegion Aachen für die Gewährung von Zuschüssen zur Förderung des ehrenamtlichen Engagements und der Brauchtumspflege (siehe Anlage 1) beziehen sich nur auf die neun „Altkreiskommunen“. Darin sind bislang fünf verschiedene Fördertatbestände enthalten:

1. Zuschüsse zur Förderung der Jugendarbeit

Hierbei handelt es sich um eine Pro-Kopf-Bezuschussung, die jährlich (siehe Vorlage 2016/0024) festgelegt wird.

r die Zuschüsse stehen bislang jährlich 10.000 € zur Verfügung. Hier sind in den letzten Jahren rückläufige Zahlen zu verzeichnen.

2015: 5.600 2014: 5.800

2013: 7.000 2012: 8.400 .

Zukünftig: Der Zuschuss zur Förderung der Jugendarbeit soll erst ab 10 aktiven jugendlichen Mitgliedern bereitgestellt werden.

Auf Grund der Übernahme der historischen Schützenvereine in den Kreis der Antragsberechtigten, ist mit einem geringfügigen Anstieg der Antragszahlen zu rechnen. Bisher wurden die historischen Schützenvereine über die Richtlinien der StädteRegion Aachen zurrderung des Sports gefördert. Dies ist nach einer Überarbeitung des Konzeptes nicht mehr möglich. In der Sportrderung erhielten Vereine einen Pro-Kopf-Zuschuss ab einer Mindestzahl von 10 jugendlichen Mitgliedern. Somit würde sich für die neu hinzukommenden Vereine kein Nachteil ergeben.

2. Zuschüsse zur Förderung der Jugendmusikschulen

Hier erhalten Musikschulen in Trägerschaft der Kommunen in der StädteRegion Aachen eine Pro-Kopf-Bezuschussung (siehe Vorlage 2016/0024) für ihre Musikschule. Dafür standen bislang jährlich 4.200 € zur Verfügung. Diese wurden auch regelmäßig von den 5 Musikschulen abgerufen.

Zukünftig: Bei dieser Art der Förderung handelt es sich um eine kommunale Pflichtaufgabe, weswegen die Verwaltung eine Streichung dieses Fördertatbestandes empfiehlt.

3. Zuschüsse für Veranstaltungen von überörtlicher Bedeutung

r die Durchführung kultureller Veranstaltungen von überörtlicher Bedeutung werden auf Antrag Zuschüsse bereitgestellt. Für die Zuschüsse für Veranstaltungen von überörtlicher Bedeutung und die Zuschüsse für Publikationen mit kulturellem Hintergrund stand bislang jährlich ein gemeinsames Budget in Höhe von 3.600 € zur Verfügung. Eine Verteilung der jeweiligen Zuschussbeträge lag in der Verantwortung der Verwaltung. Es handelt sich um zweckentsprechende Veranstaltungen, wenn das kulturelle Interesse von mindestens zwei städteregionsangehörigen Städten zu erkennen ist und keine Überfinanzierung besteht. Dazu gehören z.B. Konzerte, Kunstausstellungen o.ä.. Diese Zuschüsse wurden immer am Ende des Haushaltsjahres aus Restmitteln finanziert. Die Vorlage der Abrechnungen zu diesen Veranstaltungen mit Einnahmen und Ausgaben sind komplex und nur mit hohem Aufwand nachprüfbar.

Zukünftig: Streichung des Fördertatbestandes.

4. Zuschüsse für Publikationen mit kulturellem Hintergrund

r die Herausgabe von Publikationen mit kulturellem Hintergrund werden auf Antrag Zuschüsse bereitgestellt. Für die Zuschüsse für Veranstaltungen von überörtlicher Bedeutung und die Zuschüsse für Publikationen mit kulturellem Hintergrund stand bislang jährlich ein gemeinsames Budget in Höhe von 3.600 € zur Verfügung. Eine Verteilung der jeweiligen Zuschussbeträge lag in der Verantwortung der Verwaltung. Die Druckkosten der Publikationen sind sehr hoch, so dass der Höchstzuschuss in Höhe von 515 Euro für Publikationen die Vereine spürbar unterstützt.

Zukünftig:rdertatbestand bleibt erhalten. Jedoch soll die Höchstfördersumme geglättet und folglich auf 500 € festgesetzt werden. Auf Grund der Problematik Originalbelege von den Antragstellern zu erhalten (ufig sind Originalbelege wegen elektronischer Erstellung des Lieferanten, insbesondere bei Online-Bestellungen, nicht vorhanden) empfiehlt die Verwaltung auch Rechnungskopien bzw. Ausdrucke elektronisch erhaltener Rechnungen anzuerkennen.

5. Zuschüsse für Anschaffungen mit investivem Charakter

Gefördert werden investive Anschaffungen, die dem beantragenden Verein über einen längeren Zeitraum als Vermögenswert erhalten bleiben. Zuschussfähig im Sinne der Richtlinien sind z.B. Musikinstrumente, Bürogeräte, Tontechnik, Notensätze u.ä.. Die Fördersumme beläuft sich auf 30 % der zuschussfähigen Gesamtaufwendungen, maximal jedoch 1.535 €.

Hier steht zurzeit ein Budget von 37.000 € zur Verfügung, welches jährlich ausgeschöpft wird und teilweise aus Restmitteln von Ziffer 1 erweitert werden muss.

Zukünftig:rdertatbestand und Fördersumme bleiben erhalten. Darüber hinaus werden zusätzlich Gerätschaften, die für den traditionellen Vogelschuss der historischen Schützenvereine benötigt werden, in die Liste der förderfähigen Anschaffungen aufgenommen. Hierfür wird das Budget auf 40.500 € erhöht. Der Höchstbetrag der Fördersumme wird gerundet und auf 1.500 € festgesetzt. Auf Grund der Problematik Originalbelege von den Antragstellern zu erhalten (häufig sind Originalbelege wegen elektronischer Erstellung des Lieferanten, insbesondere bei Online-Bestellungen, nicht vorhanden) empfiehlt die Verwaltung auch Rechnungskopien bzw. Ausdrucke elektronisch erhaltener Rechnungen anzuerkennen.

Die Verwaltung schlägt vor, ab 2017 Mittel in Höhe von 9.300 € aus den bisherigen Richtlinien der StädteRegion Aachen für die Gewährung von Zuschüssen zur Förderung des ehrenamtlichen Engagements und der Brauchtumspflege (bislang 59.000 €) herauszulösen und - vorbehaltlich der Beratung - dem von der Kulturstabstelle S16 in Erarbeitung befindlichen Kulturkonzept zur Verfügung zu stellen.

Vorbehaltlich der Genehmigung der neuen Richtlinien der StädteRegion Aachen für die Gewährung von Zuschüssen zur Förderung des ehrenamtlichen Engagements und der Brauchtumspflege durch den Städteregionstag ist, wie bereits in den Vorjahren, die Höhe des Zuschusses zur Förderung der Jugendarbeit für jedes Haushaltsjahr gesondert festzulegen.

r 2016 hatte der Städteregionsausschuss in seiner Sitzung am 28.04.2016 zur Förderung der Jugendarbeit nach Abschnitt IV. Ziffer 1 der Richtlinien aus dem Sachkonto 531810 „Zuschüsse für bürgerschaftliches Engagement“ im Produkt 01.02.01 (Bürgerschaftliches Engagement) folgende Beträge beschlossen:

a) bis zu 10 jugendlichen Mitgliedern (bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres) insgesamt 27,50 €

b) für jedes weitere jugendliche Mitglied 2,75 €

In 2016 wurden Zuschüsse zur Förderung der Jugendarbeit der Kultur treibenden Vereine in einer Größenordnung von insgesamt 4.477 r 1.571 jugendliche Mitglieder, verteilt auf 46 Kultur treibende Vereine, bereitgestellt. Hiervon hatten 10 Vereine weniger als 10 jugendliche aktive Mitglieder.

Auf Grund der geplanten Änderung der Richtlinien, einen Zuschuss erst ab 10 jugendliche Mitglieder zu gewähren, empfiehlt die Verwaltung für das Bewilligungsjahr 2017 einen pro-Kopf-Zuschuss i. H. v. 2,75 € r jedes jugendliche Mitglied.

Rechtslage:

Die Beschlussfassung über die Richtlinien der StädteRegion Aachen für die Gehrung von Zuschüssen zur Förderung des ehrenamtlichen Engagements und der Brauchtumspflege ist eine Angelegenheit von grundsätzlicher Bedeutung, über die der Städteregionstag gem. § 3 Abs. 1 Satz 2 des Gesetzes zur Bildung der StädteRegion Aachen (Aachen-Gesetz) vom 26.02.2008 in Verbindung mit § 26 Abs. 1 Satz 1 KrO NRW entscheidet.

Bei der Bezuschussung zur Förderung der Jugendarbeit in den Kultur treibenden Vereinen handelt es sich um eine freiwillige Leistung der StädteRegion Aachen. Gemäß § 12 Buchstabe b) der Hauptsatzung in der geltenden Fassung entscheidet der Städteregionsrat nach Anhörung des jeweils zuständigen Fachausschusses bei Zuschussbeiträgen ab 1.000 bis zu einem Betrag von 5.000 . Die Zuschussgewährung erfolgt nach den vom Städteregionstag am 06.04.2017 zu beschließenden Richtlinien der StädteRegion Aachen für die Gewährung von Zuschüssen zur Förderung des ehrenamtlichen Engagements und der Brauchtumspflege mit dem Geltungsbereich des Altkreises Aachen.

Weiterhin finden die noch geltenden Bewilligungs- und Auszahlungsrichtlinien für Kreiszuschüsse vom 24.10.1996 (vgl. Drucksache-Nr. 237/6) Anwendung.

 

 

Personelle Auswirkungen:

Keine

Finanzielle/bilanzielle Auswirkungen:

Im Budget ist bisher im Sachkonto 531810 „Zuschüsser bürgerschaftliches Engagement“ im Produkt 01.02.01 ein Ansatz in Höhe von 59.000 veranschlagt. Aus diesem Ansatz sollen Mittel in Höhe von 9.300, welche ursprünglich für die Ziffern 2-4 der Richtlinien reserviert waren, vorbehaltlich der Entscheidung des Städteregionstages über den Haushalt 2017 - ins Budget der S16 für das Kulturkonzept verlagert werden.

Diese 9.300 € setzen sich wie folgt zusammen:

- 3.600 aus Zuschüssen für die Jugendförderung,

- 4.200 aus Zuschüssen für Jugendmusikschulen und

- 1.500 aus Kulturellen Veranstaltungen überörtlicher Bedeutung und Publikationen.

Zudem soll vorbehaltlich der Entscheidung des Sdteregionstages über den Haushalt 2017 - eine Umschichtung von Mitteln des A 51, Produkt 08.01.01, in das Budget des A 85 in Höhe von 3.000 erfolgen, welche auf den Ansatz des Sachkontos 531810, Produkt 01.02.01, angerechnet werden sollen. Für das Haushaltsjahr 2017 ergibt sich folglich ein Ansatz in Höhe von 52.700 (59.000 € abzüglich 9.300 € und zuzüglich 3.000 €), welcher für die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements genutzt werden soll.

Der hrliche Festbetragszuschuss in Höhe von 3.700 € an den Geschichtsverein des Monschauer Landes e.V. ist von den Ä


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

Für eventuell vorhandene Übertragungsfehler haftet unserAC.de nicht, maßgeblich sind alleine die verlinkten Seiten und Dokumente der Kommunen. Sofern die Links auf die Einzeldokumente nicht mehr funktionieren, gelten die Links auf die Ratsinfosysteme bzw. deren Archive.

Hier könntest Du Dir eine Karte anzeigen lassen.

Durch die Nutzung der Mapbox Tiles API können Informationen über die Benutzung dieser Website einschließlich Deiner IP-Adresse an Mapbox in den USA übertragen werden:
www.mapbox.com/privacy/

Karteninhalte anzeigen

Beratungsfolge

Donnerstag, 06. April 2017Sitzung des Städteregionstages

Art
Entscheidung
Ausschuß
Städteregionstag

Donnerstag, 16. März 2017Sitzung des Städteregionsausschusses

Art
Entscheidung
Ausschuß
Städteregionsausschuss
Details
Tagesordnung

Mittwoch, 15. Februar 2017Sitzung des Tourismus- und Kulturausschusses

Art
Vorberatung
Ausschuß
Tourismus- und Kulturausschuss
Details
Tagesordnung