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Notfallschutzplanung in der Umgebung kerntechnischer Anlagen -
Sachstandsbericht


Letzte Beratung
Donnerstag, 02. März 2017 (öffentlich)
Federführend
A 32 - Amt für Ordnungsangelegenheiten, Rettungswesen und Bevölkerungsschutz
Originaldokument
http://gremieninfo.staedteregion-aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=8381

Sach- und Rechtslage:

Mit Vorlagen 2011/0489, 2014/0316, 2015/0282, 2016/0051, 2016/0311 und 2016/0489 informierte die Verwaltung den Ausschuss für Rettungswesen und Belkerungsschutz über die geltenden Rahmenempfehlungen für den Katastrophenschutz in der Umgebung kerntechnischer Anlagen und die auf dieser Grundlage erlassenen Entscheidungen des Ministeriums für Inneres und Kommunales der Landes NRW (MIK) sowie die in der Region Aachen bisher getroffenen Maßnahmen.

Zum aktuellen Sachstand unterrichtet die Verwaltung den Ausschuss wie folgt:

I.Kaliumiodidtabletten

Die Beschaffung von zusätzlichen Tabletten zur Verteilung an die Kreise und kreisfreien Städte wurde seitens des Landes NRW durchgeführt. Eine Auslieferung von 111 Kartons mit jeweils 500 Blistern á 6 Tabletten an die Sdteregion Aachen ist erfolgt. Dieses Kontingent kann in Absprache mit dem MIK für eine Verteilung vor einem eventuellen Ereignisfall eingesetzt werden.

Die regionale Koordinierungsgruppe, in der die Stadt Aachen, die Kreise Düren, Euskirchen, Heinsberg und die Städteregion Aachen vertreten sind, hat mit ihren Arbeitsgruppen zu den Themen Information der Bevölkerung, Vorverteilung und Verteilung von Jodtabletten im Ereignisfall Vorschläge vorgelegt, die nach der am 24.01.2017 abschließend erfolgten Abstimmung mit dem MIK nunmehr umgesetzt werden können.

Das Vorverteilungskonzept für die Kaliumiodidtabletten sieht vor, dass der bezugsberechtigte Einwohner nach einer ausführlichen Information online einen Berechtigungsschein für die Kaliumiodidtabletten beantragen kann. Mit diesem Nachweis kann er in einer an der Verteilung teilnehmenden Apotheke die für seinen Haushalt vorgesehenen Tabletten gegen Abgabe des Berechtigungsscheines abholen. Der vom Apotheker einbehaltene Berechtigungsschein dient dann der Katastrophenschutzbehörde gegenüber als Nachweis der erfolgten Vorverteilung und als Abrechnungsgrundlage.

Einwohner, die nicht über die Möglichkeit einer Onlinebeantragung verfügen oder diese nicht nutzen möchten, können auch in den jeweiligen Kommunen persönlich einen Bezugsberechtigungsschein beantragen und erhalten.

In den kommenden Wochen wird der mit dem MIK besprochene Modus der Vorverteilung weiter ausgearbeitet. Wesentlich hierbei ist die Abstimmung mit den regionsangehörigen Kommunen, da nur mit deren Mitarbeit dieses Konzept umgesetzt werden kann. Es ist vorgesehen, die Bürgermeisterin und die Bürgermeister zunächst schriftlich und im Rahmen ihrer nächsten Hauptverwaltungsbeamtenkonferenz und die Mitglieder des Arbeitskreises KRITIS im März umfänglich zu informieren.

Parallel dazu wird in der neu eingerichteten Arbeitsgruppe „Vorverteilung die mögliche weitere Vorgehensweise erarbeitet. Dazu wurden drei Unterarbeitsgruppen gebildet, die die drei wesentlichen Aspekte der Vorverteilung erarbeiten. Eine Gruppe beschäftigt sich mit der umfassenden „Information der Bevölkerung in Hinsicht auf die Verfahrensweise der Beantragung von Bezugsscheinen und Ausgabestellen für die Tabletten. Die zweite Unterarbeitsgruppe bereitet das „Onlineverfahren vor, mit dem sich die Einwohner für den Erhalt eines Berechtigungsscheines anmelden können. Schließlich regelt eine dritte Gruppe unter der Überschrift „Organisation die Modalitäten zur Verteilung und Ausgabe der Tabletten durch die örtlichen Apotheken sowie sämtliche weitere organisatorische Fragestellungen.

Die Vorverteilung dient der Absenkung der Anzahl bezugsberechtigter Personen im Ereignisfall, da die Sorge besteht, dass die zur Verfügung stehende Zeit sonst nicht ausreichen könnte.

Diese Aktion soll über einen Zeitraum von drei Monaten erfolgen, der mit den regionsangehörigen Kommunen noch abzustimmen ist. Begrüßt würde seitens der Städteregion ein Start im September dieses Jahres.

Mit Erlass vom 27.01.2017 informiert das MIK NRW ergänzend zum Erlass vom 03.06.2016 in Sachen „Planung und Verteilung von Kaliumiodidtabletten“ (siehe Anlage 1).

Der Erlass bezieht sich auf die Ergebnisse der bereits erwähnten Erörterung am 24.01.2017 und informiert landesweit über die Eckpunkte für eine zulässige Vorverteilung von Kaliumiodidtabletten. Diese ist laut Erlass ausnahmsweise möglich, wenn die zuständige Katastrophenschutzbehörde qualifiziert feststellt, dass im Ereignisfall eine ausreichende Versorgung der Bevölkerung ohne Vorverteilung aller Wahrscheinlichkeit nach nicht gewährleistet ist. Für den Fall dieser Feststellung durch die Katastrophenschutzbehörde gibt das Land NRW entsprechende Vorgaben zur Umsetzung derselben (z.B. Verteilungskonzept). Das Land stellt ferner klar, dass mit Ausnahme der zusätzlich durch das Land beschafften und finanzierten Kaliumiodidtabletten alle (weiteren) Kosten einer Vorverteilung durch die untere Katastrophenschutzbehörde zu tragen sind.

Ferner wird für die Verteilung im Ereignisfall festgelegt, dass die zeitlichen Vorgaben der Strahlenschutzkommission für die Mittelzone (bis 25km-Radius) auch auf die Außenzone (bis 100km-Radius) und damit auch für die Städteregion Aachen - zugrunde gelegt werden sollen. Demnach sollen die Ausgabestellen innerhalb von 12 Stunden nach Alarmierung ausgabebereit sein und die Ausgabe soll vor Ablauf von 21 Stunden nach Alarmierung abgeschlossen sein.

Die Vorgaben des Landes NRW sind Grundlage und bestimmender Faktor für die Arbeit der eingangs beschriebenen Arbeitsgruppe „Vorverteilung“.

II.Sachstände zu den Beschlüssen des SRT vom 08.12.2016 (Vorlagen 2016/0504 und 2016/0504-E 1)

1.Notfallschutzplan / Katastrophenschutzplan

Mit den in der Koordinierungsgruppe beteiligten Gebietskörperschaften wurde das Konzept für den „Notfallschutzplan in der Umgebung kerntechnischer Anlagen inhaltlich abgestimmt. Somit ist der Rahmen für die konkrete Notfallschutzplanung im Gebiet der Städteregion Aachen gesetzt, der in den kommenden Monaten durch die vom SRT beschlossene Personalverstärkung für die untere Katastrophenschutzberde vorgenommen werden soll. Der Notfallschutzplan wird Bestandteil der städteregionalen Katastrophenschutzplanung nach §4 Abs. 3 BKHG NRW. Das zusätzlich genehmigte Personal steht für die Katastrophenschutzsachbearbeitung voraussichtlich ab 01.04.2017 zur Verfügung.

2.Gemeinsame Übung von Krisenstäben und Einsatzleitungen zu einem „TIHANGE-Szenario“

Das MIK hat mit Erlass vom 02.02.2017 die Bereitschaft signalisiert, im Juni Gespräche zu einer gemeinsamen Übung zu führen.

Ungeachtet dessen unterstützt das Land NRW seit Jahren Übungen von behördlichen Krisenstäben sowie größeren Einsatzverbänden mit finanziellen Mitteln. Diese werden von der Verwaltung beantragt, sobald die Übungsplanungen konkretisiert sind.

3.Feinstaubmasken für Kinder und Jugendliche

Hinsichtlich der beabsichtigten Zurverfügungstellung von FFP3-Feinstaubmasken an Jugendliche ist festzustellen, dass eine Beschaffung für die Kinder/Jugendlichen zwischen 7 und 12 Jahren ab einer bestimmten zu beschaffenden Größenordnung möglich ist. Die Beschaffung wird derzeit geplant und vorbereitet sowie die Versorgung der betroffenen Kinder und Jugendlichen konzeptionell erarbeitet. Das Land MIK- hat mit Schreiben vom 08.02.2017 (Anlage 2) mitgeteilt, dass es die vorsorgliche Anschaffung von Atemschutzmasken für Kinder nicht für erforderlich hält. Da die Städteregion eine andere Auffassung vertritt, wird die Beschaffung nunmehr durch die Verwaltung nach Haushaltsgenehmigung durchgeführt.

4.Gamma-Spektrometer

Die Beschaffung wird nach Genehmigung des Haushaltes 2017 durchgeführt.

Im Städteregionstag vom 08.12.2016 wurde die Frage zum Thema Deutsch-belgisches Abkommen zur Zusammenarbeit zur Katastrophenprävention und gegenseitiger Unterrichtung gestellt. Darauf antwortete das MIK mit Erlass vom 02.02.2017 , dass im Rahmen der von Nordrhein-Westfalen initiierten Zusammenarbeit zwischen dem Bund, den Ländern Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen mit dem Belgischen Krisenzentrum, der Provinz Lüttich und der Atomaufsichtsberde wichtige Zusammenarbeitsschritte zu den Melde- und Informationswegen vereinbart wurden. Die Grundlage für diese Zusammenarbeit bildet das Deutsch-belgische Abkommen über die gegenseitige Hilfeleistung bei Katastrophen oder schweren Unglücksfällen, das bereits am 1.Mai 1984 in Kraft getreten ist. Insoweit kann für die Zusammenarbeit im Katastrophenschutz auf existente vertragliche Grundlagen zurückgegriffen werden.

Zur Übernahme von Personalkosten teilte das MIK mit, dass man von dort keine Wege aufzeigen kann, diese Kosten auszugleichen, da es originäre Aufgabe jeder einzelnen Kommune ist, die personelle Ausstattung für die zu erfüllende Aufgabe vorzuhalten.

Eine Befassung des Charlemagnebeirates zu den im FDP-Antrag vom 08.12.2016 genannten Themen, insbesondere der Problematik des grenzüberschreitenden Schüler- und Auszubildendenverkehrs und der sich daraus ergebenden Fragen in der Versorgung dieser Personengruppen mit Kaliumiodidtabletten, kann erfolgen, sobald die grenzüberschreitende Arbeitsgruppe, die von der Lenkungsgruppe EMRIC eingerichtet wurde, erste Ergebnisse vorweisen kann.

Die Verwaltung bittet um Kenntnisnahme.

Im Auftrag

gez.: Jansen

 

 

Anlage: Erlass des Ministeriumsr Inneres und Kommunales NRW vom 27.01.2017 (Anlage 1)

Schreiben des Ministeriums für Inneres und Kommunales NRW vom 02.02.2017 (Anlage 2)


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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