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Förderprogramm - NRW. BANK. Gute Schule 2020 -


Letzte Beratung
Donnerstag, 06. April 2017 (öffentlich)
Federführend
A 61 - Immobilienmanagement und Verkehr
Originaldokument
http://gremieninfo.staedteregion-aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=8386

Beschlussvorschlag:

Der Städteregionstag trifft folgende Entscheidungen:

1.Er beauftragt die Verwaltung, das Konzept der in Anlage 1 zur Sitzungsvorlage 2017/0070-E1 zum Förderprogramm - NRW.BANK. Gute Schule 2020 gelisteten Maßnahmen r die Jahre 2017 bis Ende 2020 durchzuführen.

2.Er beauftragt die Verwaltung, die vorhandenen Fördermittel bis einschließlich Ende 2020 vorrangig für baulich dringende Maßnahmen an städteregionalen Schulen vorzusehen.

3.Er stimmt einer zusätzlichen befristeten Erhöhung der Personalaufwendungen für die Umsetzung der baulichen Maßnahmen um hrlich 70.000 € (Basiswert) bis 2021 zweckgebunden im Produkt 01.12.01 Gebäudemanagement zu, was noch in den Haushalt 2017 aufgenommen werden müsste.

 

 

Sachlage:

Zunächst wird Bezug genommen

  • auf die Sitzungsvorlage 2016/0475 zur Sitzung des Ausschusses für Schulen und Bildung am 10.11.2016 sowie
  • auf die Sitzungsvorlage 2017/0070 zur Sitzung des Städteregionsausschusses am 09.02.2017.

Im Herbst des vergangenen Jahres wurde bekannt, dass mit Beginn des Jahres 2017 ein umfangreiches Förderprogramm zur langfristigen Finanzierung kommunaler Investitionen in die Sanierung, Modernisierung und den Ausbau der kommunalen Schulinfrastruktur anlaufen soll. Es hat ein Gesamtvolumen von zwei Milliarden Euro. Gefördert werden grundsätzlich Investitionen inklusive Sanierungs- und Modernisierungsaufwand auf kommunalen Schulgeländen (mit den dazugehörigen Sportanlagen). Grundstücke, die notwendiger Bestandteil der Investitionsmaßnahme sind, können mitfinanziert werden.

Gefördert werden auch Maßnahmen zur Verbesserung der digitalen Infrastruktur und Ausstattung von Schulen.

r die Städteregion bedeutet das ein Fördervolumen von ca. 3.19 Mio. €hrlich, bis Ende 2020 insgesamt ca.12,77 Mio. €.

Vor dem Hintergrund des angespannten Haushaltes sollen nach Auffassung der Verwaltung die Mittel vorrangig für bereits geplante Maßnahmen des A 61 der kommenden Jahre verwendet werden, um somit eine Entlastung des Haushaltes zu bewirken. Das entspricht auch der Erwartung der Kommunen im Rahmen der Benehmensregelung. Von der Verwaltung wurde ein Konzept erstellt, in dem Maßnahmen zur Verbesserung der baulichen Infrastruktur aufgehrt sind. Aufgrund der Vielzahl der vorgesehenen Maßnahmen im Konzept ist eine Inanspruchnahme der Mittel gesichert und eine Priorisierung daher nicht vollzogen worden. Eine Übersicht des Konzeptes ist als Anlage beigefügt.

Folgende Ergänzung wurde durch das Fachamt vorgenommen:

Zum ebenfalls förderfähigen Aspekt der Digitalisierung an den Schulen“ (v. a. Breitbandausbau) wird Bezug genommen auf die Diskussion in der Sitzung des Städteregionsausschusses vom 09.02.2017 sowie die Sitzungsvorlagen-Nr.: 2017/0085 zum Ausschuss für Schulen und Bildung am 09.03.2017. In dieser wird ausgeführt, dass voraussichtlich noch in diesem Jahr alle 19 Schulen der StädteRegion Aachen (9 Berufskollegs, 7rderschulen, eine Schule für Kranke, Abendrealschule und Weiterbildungskolleg bis 31.07.2017 Abendgymnasium) mit einer Bandbreite von 100 Mbit/s angebunden werden.

Nach Umsetzung dieser Maßnahmenrden die Schulen der StädteRegion Aachen in NRW eine Vorreiterrolle beim Thema Breitbandanbindung einnehmen, die die technische Voraussetzung dafür bildet, dass alle Chancen der Digitalisierung pädagogisch genutzt werden können.

Aufgrund des Sachstandes der Verhandlungen mit der regio iT wird derzeit davon ausgegangen, dass die deutliche Erhöhung der Bandbreiten trotz erforderlicher Baukostenzuschüsse an vier Berufskollegstandorten insgesamt nicht zu Mehrkosten führen wird, da die Leitungskosten gleichzeitig deutlich sinken. Daher besteht nach derzeitigem Sachstand nicht das Erfordernis, „Gute Schule 2020“-Mittel einzusetzen, um den Ausbau der digitalen Schulinfrastruktur weiterzuentwickeln.

Im Übrigen besteht für das Jahr 2018 die Ankündigung des Bundesbildungsministeriums, im Zusammenhang mit dem „DigitalPaktD“ den Bundesländern 5 Milliarden € zur Verfügung zu stellen, um die rund 40.000 Schulen nachhaltig digital fit fürs 21. Jahrhundert zu machen. Einzelheiten hierzu sind noch nicht bekannt, werden jedoch aktuell zwischen Bund und Ländern verhandelt.

Der Ausschuss für Schulen und Bildung wird über die weitere Umsetzung der baulichen Maßnahmen informiert. Der Bauausschuss wird über den Status der Maßnahmen unterrichtet und entsprechend der städteregionalen Dienstanweisung über das Vergabewesen im Rahmen der Maßnahmenabwicklung beteiligt.

Rechtslage:

Bei nicht veröffentlichtem Haushalt soll von der StädteRegion bestätigt werden, dass die beabsichtigte Kreditaufnahme der Kommunalaufsicht für das relevante Jahr mitgeteilt und die Kreditaufnahme genehmigt ist.

 

 

Personelle Auswirkungen:

Die Umsetzung der vorgesehenen baulichen und technischen Maßnahmen ist mit dem vorhandenen Personal nicht möglich. Obwohl alle Planungsleistungen nach der HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure, Leistungsphasen 1 9) an externe Dritte vergeben werden, entsteht für die Wahrnehmung der Bauherren- und Projektsteuerungsaufgaben ein zusätzlicher befristeter Personalaufwand von einer Stelle (Architekt/Bauingenieur) für die Dauer der Umsetzung.

Finanzielle/bilanzielle Auswirkungen:

Im Entwurf des Haushaltes 2017 sind im Produkt 01.12.03 Gebäudemanagement für Schulgebäude die geplanten Einzelmaßnahmen bei den jeweiligen Teilprodukten im Investitionsprogramm sowie bei den Instandhaltungs- und Sanierungsmaßnahmen für die Jahre 2017 2020 veranschlagt und als Maßnahmen des Förderprogrammes Gute Schule 2020 dargestellt.

Außerdem sind im jeweiligen Teilprodukt die Schuldendiensthilfen zur Entlastung des städteregionalen Haushaltes ausgewiesen.

Im Auftrag:

gez. Zink

 

 

Anlage:

Konzept zum Förderprogramm


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Beratungsfolge

Donnerstag, 06. April 2017Sitzung des Städteregionstages

Art
Entscheidung
Ausschuß
Städteregionstag

Donnerstag, 16. März 2017Sitzung des Städteregionsausschusses

Art
Vorberatung
Ausschuß
Städteregionsausschuss
Details
Tagesordnung

Mittwoch, 15. März 2017Sitzung des Bauausschusses

Art
Vorberatung
Ausschuß
Bauausschuss
Details
Tagesordnung

Donnerstag, 09. März 2017Sitzung des Ausschusses für Schulen und Bildung

Art
Vorberatung
Ausschuß
Ausschuss für Schulen und Bildung
Details
Tagesordnung