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Stellenplanauswirkungen 2017;
Jobcenter


Letzte Beratung
Donnerstag, 06. April 2017 (öffentlich)
Federführend
A 10 - Zentrale Dienste
Originaldokument
http://gremieninfo.staedteregion-aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=8308

Beschlussvorschlag:

Der Städteregionstag beschließt, den Stellenplan 2017r den Bereich des Jobcenters um 8 Stellen zu erhöhen.

 

 

Sachlage:

Im Rahmen der Fortschreibung des Stellenplanes ist es Aufgabe der Verwaltung, die zur Aufgabenerfüllung notwendigen Stellenmehrbedarfe zu ermitteln sowie evtl. Stelleneinsparungen aufgrund Aufgabenwegfalls umzusetzen.

Entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen stellen die jeweiligen Träger dem Jobcenter Planstellen und Ermächtigungen zur Bewirtschaftung zur Verfügung.

Nach Beschluss der Trägerversammlung des Jobcenters wird mittelfristig eine Besetzung mit 50 % Personal durch die StädteRegion Aachen und 50 % Personal durch die Bundesagentur für Arbeit (BA) angestrebt. Da derzeit der Anteil der Beschäftigten der StädteRegion Aachen die 50 % Quote noch unterschreitet, ist im Rahmen des Stellenplanes 2017 folgende Maßnahme beabsichtigt:

Umwandlung von befristeten Beschäftigungsermächtigungen

in dauerhafte Planstellen + 8 Stellen

Die Notwendigkeit dieser Stelleneinrichtungen resultiert daraus, dauerhaft gutes Personal zu finden und eingearbeitetes Personal zu halten. Qualifiziertes Personal kann nur geworben werden, wenn entsprechende Rahmenbedingungen, wie z.B. eine unbefristete Beschäftigungsmöglichkeit, geboten werden können.

Im Rahmen der Einstellungen wird auch von der Möglichkeit der befristeten Beschäftigung Gebrauch gemacht. Da hierzu überwiegend keine rechtlich geforderten sachlichen Befristungsgründe vorliegen, erfolgt die Befristung oftmals sachgrundlos. Dies ist nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz jedoch nur maximal für eine Höchstdauer von 2 Jahren möglich.

Die StädteRegion Aachen ist als Träger bemüht, den dann gut eingearbeiteten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bei entsprechender Eignung und Bewährung Dauerarbeitsverhältnisse anzubieten.

 

 

Finanzielle/bilanzielle Auswirkungen:

Im Entwurf des Haushaltes 2017 sind entsprechende Personalkosten veranschlagt.

Durch die Umwandlung von befristeten Beschäftigungsverhältnissen in unbefristete erhöhen sich die Personalkosten nicht.

In Vertretung:

gez.: Hartmann


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Beratungsfolge

Donnerstag, 06. April 2017Sitzung des Städteregionstages

Art
Entscheidung
Ausschuß
Städteregionstag

Donnerstag, 16. März 2017Sitzung des Städteregionsausschusses

Art
Vorberatung
Ausschuß
Städteregionsausschuss
Details
Tagesordnung

Mittwoch, 01. März 2017Sitzung des Ausschusses für Personal und Informationstechnik

Art
Vorberatung
Ausschuß
Ausschuss für Personal und Informationstechnik
Details
Tagesordnung