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Prüfungsbericht über den Jahresabschluss und den Lagebericht des Senioren- und
Betreuungszentrums der Städteregion Aachen in Eschweiler zum
[31.12.2016](si010.asp?YY=2016&MM=12&DD=31 "Sitzungskalender 12/2016 anzeigen"
) und
Entlastung des Verwaltungsdirektors des Senioren- und Betreuungszentrums der
Städteregion Aachen in Eschweiler


Letzte Beratung
Donnerstag, 06. April 2017 (öffentlich)
Federführend
Senioren- und Betreuungszentrum der StädteRegion Aachen
Originaldokument
http://gremieninfo.staedteregion-aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=8468

A)Beschlussvorschlag für den Verwaltungsausschuss:

Der Verwaltungsausschuss nimmt den Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Jöris-Ehlen und Partner, Westpromenade 10, 52525 Heinsberg, zur Kenntnis und beschließt gem. § 5 Abs. 5 Satz 2 EigVO i. V. m. § 7 Abs. 1 Buchst. f) der Betriebssatzung des Senioren- und Betreuungszentrums Eschweiler, den Verwaltungsdirektor, Herrn Bernhard Müller, für das Geschäftsjahr 2016 zu entlasten.

B)Beschlussvorschlag für den Städteregionstag:

Der Städteregionstag stellt entsprechend § 4 Buchst. c) EigVO i. V. m. § 26 Abs. 3 EigVO den Jahresabschluss und den Lagebericht 2016 des Senioren- und Betreuungszentrums der Städteregion Aachen in Eschweiler fest und beschließt, den Jahresüberschuss in Höhe von 700.635,89 € der Rücklage des Senioren- und Betreuungszentrums zuzuführen. Er erteilt dem Verwaltungsausschuss gem. § 4 Buchst. c) EigVO die Entlastung.

 

 

Sach- und Rechtslage:

Aufgrund des Beschlusses im Verwaltungsausschuss und der Beauftragung durch die Gemeindeprüfungsanstalt NRW hat die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Jöris-Ehlen und Partner, Westpromenade 10, 52525 Heinsberg, den Jahresabschluss und den Lagebericht geprüft. Dazu wird auf den Prüfbericht verwiesen, der den Mitgliedern des Verwaltungsausschusses rechtzeitig vor der Sitzung zugestellt wird.

Der Jahresüberschuss 2016 beträgt 700.635,89 €. Die Verwaltung regt an, diesen Jahresüberschuss der Gewinnrücklage zuzuführen.

Nach § 4 Buchstabe c) in Verbindung mit § 26 der Eigenbetriebsverordnung entscheidet der Städteregionstag über die Feststellung des Jahresüberschusses und des Lageberichtes sowie über die Verwendung des Jahresüberschusses.

Gem. § 7 Abs. 1 Buchstabe f) der Betriebssatzung des Senioren- und Betreuungszentrums der Städteregion Aachen in Eschweiler gehört zu den Aufgaben des Verwaltungsausschusses auch die Entscheidung über die Entlastung des Verwaltungsdirektors. Entsprechend bittet die Verwaltung in Kenntnis des Berichtes über den Jahresabschluss 2016 durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Jöris-Ehlen und Partner, Westpromenade 10, 52525 Heinsberg, darüber zu befinden.

 

 

Personelle Auswirkungen:

Keine.

Finanzielle Auswirkungen:

Keine.

In Vertretung:

gez.: Gaida


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Beratungsfolge

Donnerstag, 06. April 2017Sitzung des Städteregionstages

Art
Entscheidung
Ausschuß
Städteregionstag

Mittwoch, 22. März 2017Sitzung des Verwaltungsausschusses SBZ

Art
Vorberatung
Ausschuß
Verwaltungsausschuss SBZ
Details
Tagesordnung