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Strukturkonzept 2015-2025; Vorschlag 2, "Zusammenführung des Abendgymnasiums
und des EUREGIO-Kollegs"; Schulname, Standort und mittelfristige
Entwicklungsperspektive - Eilbeschluss


Letzte Beratung
Donnerstag, 06. April 2017 (öffentlich)
Federführend
A 40 - Schulverwaltung
Originaldokument
http://gremieninfo.staedteregion-aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=8472

Beschlussvorschlag:

Der Städteregionstag trifft folgende Entscheidungen:

  1. Er genehmigt gemäß § 50 Abs. 3, Satz 3 KrO NRW den Eilbeschluss des Städteregionsausschusses vom 09.02.2017 bezüglich der Zusammenhrung der Bildungsgänge des Abendgymnasiums Aachen und des Euregio-Kollegs Würselen.
  2. Er nimmt den bereits im Entwurf des Stellenplans 2017 enthaltenen Personalmehrbedarf in Höhe von einer ¾-Stelle im Schulsekretariat und einer halben Stelle für Hausmeisterdienste und die daraus entstehenden Personalmehraufwendungen für das „Weiterbildungskolleg der StädteRegion Aachen Abendgymnasium und Kolleg“ zur Kenntnis.
  3. Er stimmt der nachfolgenden Erhöhung der Personalaufwendungen bei A 40-Schulverwaltung (Basisansatz) zu:
  • Sekretariatsdienste: 36.000 € Jahreswert (2017 anteilig für 5 Monate 15.000 €)
  • Hausmeisterdienste: 24.000 € Jahreswert (2017 anteilig für 5 Monate 10.000 €)
  • Gesamt: 60.000 € (2017 anteilig für 5 Monate 25.000 €)
  1. Er beauftragt die Verwaltung, im Städteregionsausschuss am 18.05.2017 im Wege eines Eilbeschlusses eine Vereinbarung mit der Stadt Würselen, dem VABW e.V. sowie dem Wbk e.V. zu den organisatorischen und finanziellen Verpflichtungen der Partner im Sinne eines geregelten Übergangs des Bildungsgangs Kolleg sowie der Abwicklung des Wbk e.V. zur Entscheidung vorzulegen.

 

 

Sach- und Rechtslage:

Es wird Bezug genommen auf die Sitzungsvorlage-Nr. 2017/0008. Auf dieser Grundlage hat der Städteregionsausschuss in seiner Sitzung vom 09.02.2017 im Wege eines Eilbeschlusses über den Schulnamen und die Standorte der neuen Einrichtung sowie die mittelfristige Entwicklungsperspektive des Zweiten Bildungsweges in der StädteRegion Aachen entschieden. Zudem wurde die Verwaltung mit der Erarbeitung eines Marketingkonzeptes beauftragt.

Zum aktuellen Sachstand ist seitens der Verwaltung Folgendes auszuführen:

Zum Thema Gebäudekauf wird Bezug genommen auf die nichtöffentlichen Sitzungsvorlagen-Nr. 2017/0045, 0045-E1 und 0045-E2. Der Kauf steht unter dem Vorbehalt entsprechender Beschlüsse des Rates der Stadt Würselen.

Mit Verfügung vom 06.03.2017 (Anlage 1) hat die Bezirksregierung Köln den Beschluss des Städteregionstags vom 08.12.2016 genehmigt und mitgeteilt, dass die Errichtung des Bildungsgangs Kolleg in öffentlicher Trägerschaft begrüßt werde.

Die Verwaltung steht mit den Schulleitungen des Abendgymnasiums Aachen und des Euregio-Kollegs in einem ständigen Dialog, um gemeinsam einen geordneten Schulbetrieb des „Weiterbildungskollegs der StädteRegion Aachen Abendgymnasium und Kolleg“ zum 01.08.2017 vorzubereiten. Die Themen gliedern sich wie folgt:

dagogisches Personal

Nichtpädagogisches Personal

Infrastruktur

Öffentlichkeitsarbeit

ÖPNV-Anbindung

Schulentwicklungsbegleitung

Überleitungsvereinbarung

dagogisches Personal:

  • Bezüglich des pädagogischen Personals wurden Abstimmungsgespräche mit der Bezirksregierung Köln geführt. Der Personalbedarf wurde durch die Schulleitungen anhand eines pädagogischen Konzeptes konkretisiert.
  • Mit Schreiben vom 06.03.2017 teilte die Bezirksregierung Köln ferner mit, dass sie gemäß § 61 Abs. 4 Schulgesetz NRW die Schulleiterstelle am neuen Weiterbildungskolleg (rechtlich Fortsetzung des Abendgymnasiums Aachen) nicht ausschreiben wird, sondern dass sie diese für eine statusgleiche Besetzung mit dem aktuellen Schulleiter des Euregio-Kollegs in Anspruch nimmt. Da es sich juristisch um die Fortsetzung des Abendgymnasiums Aachen mit erweitertem Bildungsangebot handelt, bleibt der aktuelle stellvertretende Schulleiter des Abendgymnasiums Aachen stellvertretender Schulleiter auch der erweiterten Schule.
  • Mit Schreiben vom 16.03.2017 teilte die Bezirksregierung Folgendes mit: „(…) Gemäß § 111 Schulgesetz ist das Land verpflichtet, eine den Planstelleninhaberinnen und Planstelleninhabern zumutbare Unterbringung auf freien Stellen der öffentlichen Schulkapitel sicherzustellen. Für das übrige hauptberuflich tätige pädagogische Personal prüft das Land, inwieweit eine Unterbringung im öffentlichen Schuldienst auf freien und besetzbaren Stellen ermöglicht werden kann.“

Nichtpädagogisches Personal:

  • Die Besetzung des Personals im Sekretariat zum 01.08.2017 ist durch einen Überleitungsvertrag für die bisherigen beiden Sekretärinnen des Euregio-Kollegs gesichert. Da künftig ganztägig ein Sekretariatsbetrieb sicherzustellen ist, verdoppeln sich die bislang für das Abendgymnasium eingesetzten Personalkapazitäten auf 1,5 Stellen. Dies ist bereits im Entwurf des Stellenplans 2017 berücksichtigt. Eine entsprechende Erhöhung des Personalkostenbasiswertes im Budget von A 40-Schulverwaltung (im Jahr 2017 anteilig r 5 Monate, ab dem Jahr 2018 für ein volles Jahr) wurde über die Veränderungsliste der Verwaltung zum Entwurf des Haushalts 2017 (s. Sitzungsvorlage-Nr. 2017/0128-E1) eingebracht.
  • Die Hausmeisterdienste sind nach dem Gebäudekauf konkret zu regeln (Stellenausschreibung sowie Gespräch mit der Stadt Würselen).r 2017 wird folgendes Konstrukt verfolgt: Es wird eine eigene halbe Stelle ausgeschrieben, eine entsprechende Stelle ist im Entwurf des Stellenplans 2017 bereits vorgesehen. Eine entsprechende Erhöhung des Personalkostenbasiswertes im Budget von A 40-Schulverwaltung (im Jahr 2017 anteilig für 5 Monate, ab dem Jahr 2018 für ein volles Jahr) wird über die Veränderungsliste der Verwaltung zum Entwurf des Haushalts 2017 (s. Sitzungsvorlage-Nr. 2017/0128-E1) eingebracht.

Darüber hinaus soll mit der Stadt Würselen vereinbart werden, dass das behrte System eines Hausmeisters der Stadt Würselen r die Standorte Friedrichstraße 72 („Euregio-Kolleg“) und eine benachbarte Grundschule der Stadt Würselen fortgesetzt wird. Die Stadt Würselen signalisierte ein Interesse an der Fortsetzung. Für die StädteRegion Aachen entstünden Sachkosten in Höhe einer halben Stelle statt Personalkosten in Höhe einer vollen Stelle.

Infrastruktur:

  • Nach dem Gebäudekauf ist die Neuvergabe der Schulcafeteria über eine Ausschreibung zu regeln.
  • Die Stadt Würselen hat ihre Bereitschaft signalisiert, der Schule sowohl weitere Parkplätze als auch Sporthallennutzungszeiten kostenfrei zur Verfügung zu stellen. Eine entsprechende Regelung soll im Kaufvertrag aufgenommen werden (Nießbrauch).
  • Der Umzug vom Hander Weg/Aachen nach Würselen wird geplant und organisiert (u.a. Umzug des Mobiliars, der IT-Ausstattung, usw.). Entsprechende Ortstermine haben stattgefunden.
  • In Abstimmung mit regio iT wird die erforderliche technische Ausstattung des Weiterbildungskollegs sichergestellt (IT-Räume, usw.). Entsprechende Ortstermine haben ebenfalls stattgefunden.

Öffentlichkeitsarbeit:

  • Die Verwaltung hat in Abstimmung mit den Schulleitungen die erforderlichen Leistungen (Entwicklung neues Schullogo sowie Vorschlag für Ziel führende Marketingmaßnahmen) an eine Agentur vergeben. Ein Briefing fand am 28.03.2017 statt, um die Vorstellungen zu konkretisieren.
  • Auf den Homepages der beiden Schulen wurde bereits der Hinweis auf die Zusammenführung der Bildungsgänge in neuer Organisationsform aufgenommen, das Beispiel von der Homepage des Abendgymnasiums Aachen ist beigefügt:

ÖPNV-Anbindung:

  • Zu glichen Optimierungen in der Anbindung des ÖPNV im Abendbereich in Würselen fand am 24.03.2017 ein Abstimmungsgespräch zwischen dem AVV, der Stadt Würselen und der Verwaltung statt. Ein konkreter Vorschlag, der der Beschlussfassung der Gremien des AVV und der Stadt Würselen bedarf, befindet sich in Prüfung.
  • Außerdem bestand Konsens darüber, dass für die Bestandsschüler/innen des Abendgymnasiums Aachen, die ab dem Schuljahr 2017/2018 den Standort Würselen mit dem ÖPNV erreichen und die ihren Wohnsitz in Aachen haben, geprüft werden sollte, inwieweit hier eine (freiwillige) Unterstützung für den fortgesetzten Schulbesuch erfolgen könnte. Dieser Wunsch wurde auch durch die Schülervertretung (SV) des Abendgymnasiums Aachen an die Schulleitung sowie an die Verwaltung (Anlage 2) herangetragen.
  • Konkret geht es darum, dass Aachener Schüler/innen künftig eine Wochen- bzw. Monatskarte der Preisstufe 2 statt der Preisstufe 1c benötigen, da die Fahrt nicht nur innerhalb einer Stadt erfolgt, sondern noch in ein benachbartes Gebiet. Dies führt zu Mehrkosten in Höhe von monatlich 24,10 € bzw. im Abo 20,37 € [91,30 € statt 67,20 € bzw. 77,15 € statt 56,78 €].
  • Gleichzeitig verringern sich die Fahrkosten r Schüler/innen mit Wohnorten insbesondere im „Altkreis“ durch günstigere Preisstufen.
  • Auch wenn es nach der Schülerfahrkostenverordnung keinen Anspruch auf Schülerfahrkosten r den Besuch von Weiterbildungskollegs gibt, hält die Verwaltung es für angemessen, im Sinne eines „Bestandsschutzes“r die aktuellen Aachener Schüler/innen, die ihre Ausbildung im Bildungsgang „Abendgymnasium“ fortsetzen, diesen Differenzbetrag auf Antrag und bei Nachweis der entstandenen Kosten im Schuljahr 2017/2018 (und ggf. noch letztmalig im Schuljahr 2018/2019) als freiwillige Leistung nachträglich auszugleichen.
  • Der Bedarf ist durch die Schulleitung des Abendgymnasiums nach einer Abfrage mit Unterstützung der SV nicht sicher abschätzbar. Maximal wären bis zu ca. 50 Personen denkbar, wobei von weniger Personen ausgegangen wird. Bei 50 Personen würde es sich r anteilige 5 Monate in 2017 maximal um Kosten von ca. 5.000 € bis 6.000 € handeln.
  • Schüler/innen, die die Schule erstmals ab dem Schuljahr 2017/2018 besuchen, haben keinen „Anspruch“, da die Schulorte bei Anmeldung bekannt sind und hier kein „Bestandsschutz“ gesehen wird.

Schulentwicklungsbegleitung:

  • Das A 43-Bildungsbüro stellt im Auftrag der beiden Schulen einen Schulentwicklungsbegleiter für den Prozess der Zusammenführung zur Verfügung. Dazu wird mit dem Begleiter in Steuergruppensitzungen sowie einer ganztägigen Konferenz gearbeitet. Die Steuergruppe besteht aus den Schulleitungen, von beiden Kollegien delegierten Lehrerinnen und Lehrern sowie Schülerinnen und Schülern, von den Studierenden delegiert. Zielsetzung ist, die Expertise beider Einrichtungen für die neu zusammengeführte Einrichtung bestmöglich zur nutzen. Das neue Profil wurde auf der Basis eines Konzeptpapiers „Das neue Weiterbildungskolleg der Städteregion“ diskutiert. Bis zu den Sommerferien sind insgesamt 6 Steuergruppensitzungen geplant. Am 17.02.2017 fand eine gemeinsame Ganztagskonferenz der Kolleginnen und Kollegen beider Einrichtungen statt. Themen waren die gegenseitige Information, das von der Steuergruppe diskutierte Konzeptpapier, eine Sammlung aller zu klärenden Aspekte sowie Verabredungen zur gemeinsamen Weiterarbeit bezüglich der Öffentlichkeits- und Fachgruppenarbeit und den Umzugsmodaliten.
  • Der gemeinsame "Tag der Offenen Tür" im Euregio-Kolleg wurde am 04.03.2017 erfolgreich durchgeführt.

Überleitungsvereinbarung:

  • Die Verwaltung ist aktuell in Abstimmung mit der Stadt Würselen, dem VABW e.V. und dem Wbk e.V., um angesichts des beschlossenen Übergangs des Bildungsgangs Kolleg die jeweiligen finanziellen Verpflichtungen in der Transferphase und die Abwicklung des Wbk e.V. vertraglich zu regeln.
  • Zur zeitnahen Regelung im Sinne der beteiligten Partner soll am 18.05.2017 im Städteregionsausschuss ein Eilbeschluss gefasst werden, der auch die für die StädteRegion Aachen im Rahmen der Abwicklung des Wbk e.V. entstehenden Kosten beziffert.

 

 

Personelle Auswirkungen:

s. Sitzungsvorlage-Nr. 2017/0008 und s. Sach- und Rechtslage „Nichtpädagogisches Personal“

Finanzielle/bilanzielle Auswirkungen:

Im Haushalt ergibt sich eine ergebniswirksame Zusatzbelastung, die sich wie folgt zusammensetzt:

a) Weiterbildungskolleg


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Beratungsfolge

Donnerstag, 06. April 2017Sitzung des Städteregionstages

Art
Kenntnisnahme
Ausschuß
Städteregionstag
Details
Tagesordnung

2017

(anteilig

ab 01.08.)

2018

2019

Gebäudekosten (Unterhaltung

und Abschreibung)

-155.075 €

-379.513 €

-389.513 €

Kosten des Schulbetriebes

(Sekretärin, Hausmeister pp.)

-41.365 €

-99.276 €*

-99.276 €*

Zinsaufwand Darlehen

-35.000 €

-83.000 €

-81.500 €

Entfall Miete/Nebenkosten

47.666 €

114.400 €

114.400 €

Zwischensumme

Weiterbildungskolleg

-183.774 €