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Benehmensherstellung zur Festsetzung der Regionsumlage für das Haushaltsjahr
2017


Letzte Beratung
Donnerstag, 06. April 2017 (öffentlich)
Federführend
A 20 - Kämmerei/Kasse
Originaldokument
http://gremieninfo.staedteregion-aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=8438

Beschlussvorschlag:

Der Städteregionstag trifft folgende Entscheidungen:

1. Er stellt fest, dass die Aufstellung des Haushaltes 2017 mit der Maßgabe des § 9 Satz 2 KrO NRW erfolgt ist, auf die wirtschaftlichen Kräfte der regionsangehörigen Kommunen Rücksicht zu nehmen.

2. Er weist darauf hin, dass die StädteRegion in den nachfolgenden Bereichen den Einwendungen der regionsangehörigen Kommunen teilweise entsprochen hat:

2.1Keine Erhebung einer Sonderumlage: Es zeichnet sich ab, dass der Städteregionstag die Erhebung einer Sonderumlage zur Abdeckung des negativen Jahresergebnisses 2015 ablehnen wird.

2.2Begrenzung der Personalkostensteigerung: Unter Berücksichtigung vielfacher Mehrbedarfe in verschiedenen Aufgabenbereichen ist es gelungen, die Steigerung der Personalkosten innerhalb der Vorgaben der Orientierungsdaten von 2% für 2017 zu halten.

2.3Nutzung der Konsolidierungspotenziale aus KInvFöG und Gute Schule 2020: Die Fördermittel wurden soweit möglich und vertretbar zur Finanzierung von Maßnahmen vorgesehen, die ansonsten unmittelbar (als Aufwand) oder mittelbar (als Abschreibung von kreditfinanzierten Investitionen) zu einer Regionsumlagebelastung geführt hätten.

3.Gegenüber dem bisherigen Verwaltungsentwurf mit einer Regionsumlage in Höhe von 380.280.920 = 45,5508% reduziert sich die Regionsumlage um 669.771 auf 379.611.149 = 45,4706%.

4.Er weist im Übrigen die weiter gehenden Einwendungen der regionsangehörigen Kommunen im Rahmen der Benehmensherstellung gemäß § 55 Abs. 2 Satz 3 KrO zurück.

 

 

Sachlage:

In seiner Sitzung am 09.02.2017 hat der Städteregionsausschuss die Stellungnahmen der regionsangehörigen Städte und Gemeinden zur Kenntnis genommen und einstimmig die Verwaltung beauftragt, zur Sitzung des Städteregionstages am 06.04.2017 eine Bewertung mit einer Beschlussvorlage vorzubereiten, im Rahmen derer über die Einwendungen beschlossen wird (§ 55 Abs. 2 Satz 3 KrO).

Es wird daher zunächst auf die Sitzungsvorlage 2017/0017 für die Sitzungen des SRA am 09.02.2017, 16.03.2017 und 23.03.2017 verwiesen, der als Anlagen u.a. die Stellungnahmen aller regionsangehöriger Kommunen im Rahmen des Benehmensverfahrens beigefügt waren.

Zwischenzeitlich ist eine weitere Stellungnahme der Stadt Eschweiler eingegangen, die als Anlage beigefügt ist und auf deren Inhalt nachfolgend - wie auch zu den übrigen bisher vorgebrachten Punkten eingegangen wird.

  1. Sonderumlage gem. § 56 c KrO

Nahezu alle ra. Kommunen machen geltend, dass auf eine Erhebung einer Sonderumlage für entstandene oder entstehende Fehlbeträge der Jahre 2015 und/oder 2016 und/oder 2017 verzichtet werden soll.

rdigung

Die Erhebung einer Sonderumlage ist für die Städteregion die einzige planmäßige Möglichkeit, einen eingetretenen Eigenkapitalverzehr zu kompensieren. Bisher wurde von dieser Möglichkeit kein Gebrauch gemacht. Wie bereits vielfach ausgeführt, hat die Städteregion im Sinne des Rücksichtnahmegebots und eines kommunalfreundlichen Verhaltens ihre komplette Ausgleichsrücklage von anfänglich rd. 57,4 Mio. € zur Umlagesenkung in den Jahren 2010 bis 2014 planmäßig eingesetzt und einen entsprechenden Eigenkapitalverzehr hingenommen. Mit den negativen Jahresabschlüssen einher ging eine stetige Verschlechterung der Liquidität, so dass Kassenkredite von zwischenzeitlich bis zu rd. 80 Mio. € in Anspruch genommen werden mussten. Ein weiterer Eigenkapitalverzehr ergab sich aus der dauerhaften Wertminderung und der dadurch erforderlichen Abwertung der RWE-Aktien. Das Eigenkapital hat sich damit gegenüber der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2010 nahezu halbiert. Trotzdem zeichnet sich auch für den Fehlbetrag des Jahres 2015 i.H.v. rd. 684 T€ ab (einstimmiger empfehlender Beschluss im SRA am 23.03.2017r den SRT am 06.04.2017), dass auf die Erhebung einer Sonderumlage hierfür aufgrund des relativ geringen Betrages und in Fortführung des gemeindefreundlichen Verhaltens verzichtet wird. Daraus kann jedoch nicht abgeleitet und nicht der Anspruch hergeleitet werden, dass auch für weitere zu erwartende oder mögliche Fehlbeträge der Jahre 2016 ff. auf die Erhebung einer Sonderumlage verzichtet wird. Hier bedarf es jeweils einer Abwägung und Beschlussfassung durch den Städteregionstag, die nicht vorweggenommen werden kann. Der Städteregionsrat hat allerdings im Rahmen des Benehmensverfahrens zum Haushalt 2017 den regionsangehörigen Kommunen zugesagt, bei Erteilung des Benehmens zu der geplanten Umlagesteigerung von knapp 1% sich dafür einzusetzen, dass bei einem etwaigen negativen Jahresabschlussergebnis 2017 dann keine Sonderumlage erhoben werden wird.

  1. Weitere eigene Konsolidierungsbemühungen der Städteregion

Nahezu alle ra. Kommunen fordern die Städteregion zu weiteren eigenen Konsolidierungsbemühungen auf. Im Einzelnen werden hier folgende Punkte angesprochen:

2.1 Reduzierung der freiwilligen Aufgaben/Leistungen und Vorlage einer entsprechenden Liste der freiwilligen Aufgaben/Leistungen

2.2 Begrenzung der Personalkosten(steigerung)

2.3 Konsequente Umsetzung des Strukturkonzeptes

rdigung

Die Liste der freiwilligen Leistungen wurde zuletzt zur Aufstellung des Doppelhaushalts 2015/2016 im November 2014 fortgeschrieben. Das Ergebnis war die Feststellung, dass die freiwilligen Leistungen rd. 1,37% des Haushaltsvolumens ausmachten und damit einen unterdurchschnittlichen Anteil im Vergleich aller Kreise in NRW hatten.

Die Aufgabe, Konsolidierungspotenziale aufzuzeigen, wurde jedoch nicht mit dem Fokus auf die freiwilligen Leistungen, sondern teilweise deutlich darüber hinausgehend mit dem Strukturkonzept 2015 2025, das der Städteregionstag in seiner Sitzung am 22.10.2015 verabschiedet hat, sowie mit dem in diesem Rahmen ebenfalls beschlossenen Personalbewirtschaftungskonzept 2015 2020 weiter verfolgt.

Ein Zwischenbericht über die Entwicklung der finanziellen Effekte des Strukturkonzeptes 2015 - 2025 sowie des Personalbewirtschaftungskonzeptes 2015 - 2020 wurde dem Städteregionstag am 08.12.2016 vorgestellt (vgl. SV-Nr.: 2016/0531). Von dem im Strukturkonzept 2015 - 2025/Personalbewirtschaftungskonzept 2015 - 2020 von der Verwaltung eingebrachten Einsparvolumen von rd. 47,5 Mio. € erfolgte eine Reduzierung aufgrund gefasster (politischer) Beschlüsse und/oder weil Maßnahmen von den regionsangehörigen Kommunen abgelehnt wurden (z.B. Übertragung der Jugendhilfe, Übertragung der Unteren Bauaufsicht auf die Südkreiskommunen) in Höhe von rd. 25 Mio. €. Von dem nunmehr geplanten Einsparvolumen i. H. v. rd. 22,5 Mio. € konnte die Verwaltung zum 05.12.2016 bereits rd. 13,6 Mio. € umsetzen.

Zum Personalbewirtschaftungskonzept 2015 - 2020 ist anzumerken, dass zu dem ursprünglichen Ausgangswert 2015 (60,14 Mio. €) in den Jahren 2015 und 2016 aufgrund politischer Beschlüsse und neuer Aufgaben 3,2 Mio. € als Personalmehrbedarf beschlossen wurden. Seit Einführung des Personalbewirtschaftungskonzeptes steigert die Verwaltung den Personalaufwand hrlich mit den vorgegebenen Orientierungsdaten (+2,0 %), welche unter den tatsächlichen Tarif-/Besoldungserhöhungen und den sonstigen zwingenden Steigerungen, z.B. aufgrund der neuen Entgeltordnung TVöD, liegen. Das hierdurch entstehende Delta wird mit geeigneten Personalmaßnahmen (z. B. verzögerte Besetzung von freien Stellen oder Einsatz von freiwerdenden Stellen für die Wahrnehmung von Pflichtaufgaben) kompensiert.

2.4 Nutzung der Konsolidierungspotenziale aus „KInvFöG“ und „Gute Schule 2020“

rdigung

Im Haushalt 2017 wurden die zu erwartenden Zuwendungen aus den Förderprogrammen soweit möglich und vertretbar zur Finanzierung von Maßnahmen vorgesehen, die ansonsten unmittelbar (als Aufwand) oder mittelbar (als Abschreibung von kreditfinanzierten Investitionen) zu einer Regionsumlagebelastung geführt hätten. Hierzu zählen insbesondere eine Reihe von Sanierungsmaßnahmen an Schulgebäuden, aber auch die anteilige Finanzierung von notwendigen Neubauten im KiTa-Bereich.

2.5 Aufstellung eines freiwilligen Haushaltssicherungskonzeptes

rdigung

Die Städteregion sieht in der Aufstellung eines freiwilligen Haushaltssicherungskonzeptes keinen Zusatznutzen, der z.B. über den Nutzen des Strukturkonzeptes/Personalbewirtschaftungskonzeptes hinausgehen würde.

2.6Zusätzliche Controllinginstanz im Jugendamt

Von der Stadt Monschau wird eine zusätzliche Controllinginstanz im Jugendamtsbereich und dazu eine fortlaufende Information gefordert.

rdigung

Es ist vorgesehen, die halbe Stelle des Fachcontrollings im Jugendamt, die seit Mai 2015 vakant ist, wiederzubesetzen.

2.7Externe Prüfung der Abrechnungssystematik und der Abrechnungsinhalte mit der Stadt Aachen

Die Stadt Würselen fordert eine Prüfung der Abrechnungssystematik und der Abrechnungsinhalte mit der Stadt Aachen durch einen externen Wirtschaftsprüfer sowie die Weitergabe der daraus resultierenden Prüfberichte an die ra. Kommunen.

rdigung

Der Städteregionstag hat in seiner Sitzung am 18.06.2015 (SV 2015/0227) die ernzende Vereinbarung zur Finanzierungssystematik und die Regelung verbindlicher Abrechnungsmodalitäten sowie die Vereinbarungen zu Ausgleichszahlungen zwischen Stadt Aachen und Städteregion Aachen beschlossen. Diese bilden eine ausreichend sichere Grundlage und werden fortlaufend umgesetzt sowie (zuletzt im Zuge der Prüfung des Jahresabschlusses 2015) vom Rechnungsprüfungsamt geprüft. Eine externe Prüfung wird für nicht erforderlich gehalten.

2.8Erstattung von rd. 14,9 Mio. € durch den LVR

Die Stadt Eschweiler fordert die Städteregion mittels der im Rat am 29.03.2017 beschlossenen Resolution auf, die zu erwartende „Sonderauskehrung“ durch den LVR von rd. 14,9 Mio. € in 2017 unmittelbar den regionsangehörigen Kommunen zufließen zu lassen.

rdigung

Die Mittel stehen noch nicht zur Verfügung. Es ist hierzu ein Beschluss in der Landschaftsversammlung am 30.06.2017 avisiert. Knapp 50% der Mittel stehen der Stadt Aachen zu, so dass rd. 7,5 Mio. €r die Städteregion verbleiben. Über die Verwendung der Mittel soll bis Ende des Jahres entschieden werden. Die Verwaltung wird entsprechende Vorschläge unterbreiten.

Rechtslage:

Gemäß § 26 Abs. 1 Satz 2 Buchst. g) Kreisordnung NRW ist der Städteregionstag für den Erlass der Haushaltssatzung zuständig.

Die im Rahmen der Benehmensherstellung eingegangenen Stellungnahmen der regionsangehörigen Kommunen sind als Einwendungen im Sinne des § 55 Abs. 2 KrO zu werten und dem Städteregionstag zusammen mit der Zuleitung des Entwurfes der Haushaltssatzung und deren Anlagen zur Kenntnis zu geben.

gez. Etschenberg

 

 

Anlage:

Weitere Stellungnahme der Stadt Eschweiler vom 30.03.2017


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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