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Bebauungsplan II/65 B "Kämpchenstraße - Teil B"
Hier: Sachstandsbericht und Beschluss bzgl. eventueller Auswirkungen der
Radschnellwegtrasse auf das Baugebiet


Letzte Beratung
Dienstag, 25. April 2017 (öffentlich)
Federführend
Fachbereich 3: b) Planung
Originaldokument
http://ratsinfo.herzogenrath.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=5570

Der Umwelt- und Planungsausschuss nimmt den Sachstand zum Bebauungsplan II/65-B zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, in der weiteren Abstimmung mit der StädteRegion Aachen bei der endgültigen Trassenfindung des Radschnellweges im Bereich Kämpchenstraße / ehem. Bahndamm darauf hinzuwirken, dass insbesondere im Bereich des ehemaligen Bahndamms möglichst vorrangig Flächen außerhalb des geplanten Baugebietes in Betracht gezogen werden, um somit eine Reduzierung dringend benötigter Wohnbauflächen zu vermeiden.

Sachverhalt:

In der Sitzung des Umwelt- und Planungsausschusses am 29.11.2012 wurde mit der Drucksache V/2012/179-E01 der städtebauliche Entwurf für den gesamten Entwicklungsbereich der Wohnbebauung „Kämpchenstraße“ vorgestellt. Gleichzeitig wurde in dieser Sitzung u.a. die abschnittsweise Entwicklung des rd. 12 ha großen Gebiets beschlossen (s. Drucksachen-Nr. V/2012/179-E02). Das städtebauliche Konzept für das gesamte Wohngebiet Kämpchenstraße wurde im Rahmen der Aufstellung des ersten Bauabschnitts (Teil A) gem. § 3 Abs. 1 BauGB frühzeitig in der Bürgerversammlung am 06.02.2013 den Bürgerinnen und Bürgern vorgestellt. Aufgrund der hohen Nachfrage nach Wohneigentum in Kohlscheid ist die Projektentwicklerin GEG (Grundstücksentwicklung Herzogenrath GmbH) bestrebt, zügig die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Entwicklung des zweiten Abschnitts des Wohngebietes „Kämpchenstraße“ zu schaffen. Aus diesem Grund wurde dem Umwelt- und Planungsausschuss bereits am 08.04.2014 ein erster aktualisierter städtebaulicher Entwurf vorgestellt und der Aufstellungsbeschluss für den Teilabschnitt B gefasst (siehe Drucksachen-Nr. V/2014/161).

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes II/65-B „Kämpchenstraße – Teil B“ wird wie folgt abgegrenzt:

  • im Norden durch die rückwärtigen Grundstücksgrenzen der Wohnbebauung der Wagnerstraße und Brucknerstraße,
  • im Westen durch den Geltungsbereich des mittlerweile rechtskräftigen Bebauungsplans „Kämpchenstraße – Teil A“,
  • im Süden durch die Kämpchenstraße und
  • im Osten durch den ehemaligen Bahndamm (Radwegeverbindung) zwischen Kircheichstraße und Kämpchenstraße

Essentiell für die endgültige Ausarbeitung des städtebaulichen Entwurfs und des Bebauungsplans sind Kenntnisse über den Altbergbau und sich daraus ergebende Restriktionen im Plangebiet. Die für die Erarbeitung des Bergbaugutachtens erforderlichen Sondierungsbohrungen wurden nach Beendigung der Ernte und nach Abstimmung mit den jeweiligen Pächtern im September 2013 begonnen und aufgrund von zusätzlich anfallendem Untersuchungsaufwand erst Ende Januar 2014 beendet. Aufgrund laufender Pachtverträge wurde neben der Teilfläche A lediglich der westliche Bereich der Teilfläche B untersucht. Mittlerweile liegen für die restliche Fläche des Teilabschnitts B mit dem Abschlussbericht vom 29.11.2016 ebenfalls die Ergebnisse der Erkundung von tagesnahem Altbergbau vor. Aufgrund dieser neuen Erkenntnisse wurde eine erneute, geringfügige Anpassung des städtebaulichen Entwurfs erforderlich.

Zwischenzeitlich hat sich auch der Trassenverlauf des geplanten Radschnellweges nach Aachen konkretisiert. Dieser verläuft entlang der Kämpchenstraße und biegt in Höhe des ehemaligen Bahndamms nach Norden ab. Da der genaue Verlauf somit Auswirkungen auf die Entwurfsplanung zum Wohngebiet Kämpchenstraße-Teil B haben kann und einen öffentlichen Belang darstellt, der zu berücksichtigen ist, finden derzeit Abstimmungsgespräche der Verwaltung mit der StädteRegion Aachen über die genaue Führung insbesondere entlang des ehemaligen Bahndamms (jetziger Fuß- und Radweg) statt. In einer noch durchzuführenden Detailuntersuchung sollen nun die in Betracht kommenden Möglichkeiten einer Trassenführung

a) auf dem ehemaligen Bahndamm,

b) über die Freiflächen östlich des Bahndamms oder

c) westlich des Bahndamms innerhalb des Plangebietes näher untersucht werden.

Letztere Variante hätte durch die Flächeninanspruchnahme die größten Auswirkungen auf das Bebauungsplangebiet.

Da der Ausbau einer Radschnellverbindung nach Aachen seitens der Stadt Herzogenrath begrüßt wird, jedoch auch die Belange der Entwicklung von dringend benötigten Wohnbauflächen berücksichtigt werden müssen, insbesondere auch vor dem Hintergrund knapper werdender Entwicklungsflächen, wird die Verwaltung darauf hinwirken, dass im Rahmen der Detailuntersuchung möglichst vorrangig Flächen außerhalb des geplanten Wohngebietes in Betracht gezogen werden, sofern keine förderschädlichen oder sonstigen Ausschlusskriterien entgegenstehen.

Um in der weiteren Ausarbeitung der Entwurfsplanung berücksichtigt werden zu können, ist die Detailuntersuchung zeitnah bis Juni 2017 durchzuführen. Angesichts der angestrebten zügigen Schaffung des Planungsrechts wird der städtebauliche Entwurf dem Umwelt- und Planungsausschuss in der nächsten Sitzung am 04.07.2017 zur Beratung und Beschlussfassung über die frühzeitige Beteiligung vorgelegt.

Finanzielle Auswirkungen:

Keine

Anlage:

Übersichtsplan mit dem potenziellen Trassenverlauf des Radschnellwegs


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Weitere zu dieser Vorlage gefundene Ortsangaben

  • Wagnerstraße
  • Brucknerstraße
  • Kämpchenstraße
  • Kircheichstraße

Beratungsfolge

Dienstag, 25. April 2017Sitzung des Umwelt- und Planungsausschusses

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Entscheidung
Ausschuß
Umwelt- und Planungsausschuss
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