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Bebauungsplan II/65 B "Kämpchenstraße - Teil B"
Hier: 1. Vorstellung des überarbeiteten städtebaulichen Entwurfes bzgl. Teil B
2. Beschluss der frühzeitigen Beteiligung gem. § 4 (1) BauGB


Letzte Beratung
Dienstag, 04. Juli 2017 (öffentlich)
Federführend
Fachbereich 3: b) Planung
Originaldokument
http://ratsinfo.herzogenrath.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=5675

1.Der Umwelt- und Planungsausschuss nimmt die Ausführungen bezüglich des überarbeiteten städtebaulichen Entwurfs zur Kenntnis und beschließt

2.die Durchführung des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens gemäß § 4 Abs. 1 BauGB.

Sachverhalt:

In der Sitzung des Umwelt- und Planungsausschusses am 29.11.2012 wurde mit der Drucksache V/2012/179-E01 der städtebauliche Entwurf für den gesamten Entwicklungsbereich der Wohnbebauung „Kämpchenstraße“ vorgestellt. Gleichzeitig wurde in dieser Sitzung u.a. die abschnittsweise Entwicklung des rd. 12 ha großen Gebiets beschlossen (s. Drucksachen-Nr. V/2012/179-E02).

Das städtebauliche Konzept für das gesamte Wohngebiet Kämpchenstraße wurde bereits im Rahmen der Aufstellung des ersten Bauabschnitts (Teil A) gem. § 3 Abs. 1 BauGB frühzeitig in der Bürgerversammlung am 06.02.2013 den Bürgerinnen und Bürgern vorgestellt.

Aufgrund der hohen Nachfrage nach Wohneigentum in Kohlscheid ist die Projektentwicklerin GEG (Grundstücksentwicklung Herzogenrath GmbH) bestrebt, zügig die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Entwicklung des zweiten Abschnitts des Wohngebietes „Kämpchenstraße“ zu schaffen. Aus diesem Grund wurde dem Umwelt- und Planungsausschuss bereits am 08.04.2014 ein erster aktualisierter städtebaulicher Entwurf vorgestellt und der Aufstellungsbeschluss für den Teilabschnitt B gefasst (siehe Drucksachen-Nr. V/2014/161).

Die zugrunde liegenden Flächen sind im Flächennutzungsplan der Stadt Herzogenrath als Wohnbauflächen dargestellt. Der aufzustellende Bebauungsplan entwickelt sich somit gem. § 8 Abs. 2 BauGB aus dem Flächennutzungsplan.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes II/65-B „Kämpchenstraße – Teil B“ wird wie folgt abgegrenzt:

  • im Norden durch die rückwärtigen Grundstücksgrenzen der Wohnbebauung der Wagnerstraße und Brucknerstraße,
  • im Westen durch den Geltungsbereich des mittlerweile rechtskräftigen Bebauungsplans „Kämpchenstraße – Teil A“,
  • im Süden durch die Kämpchenstraße und
  • im Osten durch die Rad- und Fußwegeverbindung zwischen Kircheichstraße und Kämpchenstraße

Die genaue Abgrenzung des Geltungsbereichs ist zeichnerisch im überarbeiteten städtebaulichen Entwurf dargestellt. Die Größe des Plangebietes beträgt ca. 5,7 ha.

Entwicklung und Vermarktung des geplanten Wohngebietes werden von der Entwicklungsgesellschaft GEG übernommen. Da die planerischen und ausführenden Leistungen von der GEG erbracht werden sollen, wird die Verwaltung einen städtebaulichen Vertrag erarbeiten. Ebenso sind die Kosten für ggf. erforderliche Gutachten von der GEG zu übernehmen.

Aufgrund der Größe des Gesamtgebietes und des engen sachlichen und räumlichen Zusammenhangs der einzelnen Bauabschnitte erfolgt das Aufstellungsverfahren im herkömmlichen Verfahren gemäß § 2 BauGB. Dies bedeutet, dass für den Abschnitt B neben einer Ausgleichsbilanzierung auch eine Umweltprüfung zu erstellen ist.

Wie bereits in Drucksachen-Nr. V/2014/161-E01 (Sitzung des Umwelt- und Planungsausschusses vom 25.04.2017) dargelegt, hat die Planung des Radschnellweges zwischen Herzogenrath und Aachen Auswirkungen auf die Entwurfsplanung zum Wohngebiet Kämpchenstraße-Teil B. Sie stellt einen öffentlichen Belang dar, der im Bebauungsplanverfahren zu berücksichtigen ist.

Die Machbarkeitsstudie, die den Trassenverlauf des Radschnellweges untersucht, jedoch noch keine Detailplanung darstellt, liegt zum Zeitpunkt der Vorlagenerstellung noch nicht vor, sodass bislang keine abschließende Aussage zum endgültigen Trassenverlauf des Radschnellwegs gemacht werden kann. Daher wurde u.a. aus fördertechnischen Gründen keine Detailuntersuchung für den Bereich Kämpchenstraße vor Fertigstellung der Machbarkeitsstudie durchgeführt. Nach jetzigem Kenntnisstand wird die Radschnellwegverbindung sehr wahrscheinlich entlang der Kämpchenstraße verlaufen und in Höhe des ehemaligen Bahndamms (jetzt Fußweg) nach Norden in Richtung Kircheichstraße abbiegen.

Angesichts der vom Projektentwickler gewünschten zügigen Entwicklung des Gebietes fand Ende Mai 2017 ein Abstimmungsgespräch des Fachbereichs 4 und der Straßenverkehrsbehörde mit dem zuständigen Sachbearbeiter der StädteRegion Aachen, Herrn Oswald, statt, um erste Lösungsvorschläge abzustimmen. Die Ergebnisse des Gesprächs wurden vom Fachbereich 4 zeichnerisch ausgearbeitet und vom mit der Ausarbeitung des Bebauungsplans beauftragten Büro Heins in den als Anlage vorliegenden städtebaulichen Entwurf eingearbeitet.

Nach derzeitigem Kenntnisstand steht eine mögliche Verbreiterung des Bahndamms und somit eine Flächeninanspruchnahme von max. 1 m Breite entlang der östlichen Plangebietsgrenze (Plangebietsseite) zur Debatte. Weiterhin wurde im Entwurf mittels Rampen die niveaugleiche Ausgestaltung der Kreuzungspunkte des Radschnellweges mit der geplanten Erschließungsstraße und mit den Zufahrten zu den Garagen und Stellplatzflächen an der Kämpchenstraße angepasst. In diesem Zusammenhang wird auch eine Änderung der Zufahrt des in Teil A gelegenen Garagenhofs erforderlich sein. Diese wird seitlich auf in Teilbereich B gelegenen Flächen über eine Rampe an die Kämpchenstraße geführt werden, um eine niveaugleiche Kreuzung mit dem Radschnellweg zu ermöglichen. Der überarbeitete städtebauliche Entwurf stellt somit den aktuellen Sachstand dar. Die Verwaltung weist aus diesem Grund darauf hin, dass im Zuge der Weiterplanung des Radschnellweges zum jetzigen Zeitpunkt eine erneute Anpassung des Entwurfs, verbunden mit einem erneuten Beteiligungsverfahren, nicht auszuschließen ist.

Das vorliegende städtebauliche Konzept sieht, wie bereits der am 08.04.2014 vorgestellte, o.g. Entwurf, weiterhin vor, eine Fläche, die nahezu parallel zur Kämpchenstraße verläuft, aufgrund der Bergbauhinterlassenschaften von einer Bebauung mit Gebäuden freizuhalten. Lediglich Nebenanlagen wie z.B. Garagen, Carports u.ä. können innerhalb des ca. 50 m breiten Streifens errichtet werden. Ebenso verhält es sich mit einer Fläche entlang der nördlichen Plangebietsgrenze unterhalb der Bebauung der Brucknerstraße. Erschlossen wird das Plangebiet über eine zentrale Erschließungsachse, die an den Teilabschnitt A anknüpft und in die Kämpchenstraße mündet. Von dieser zweigen weitere Nebenstraßen und Stiche ab, die die weiteren Baugrundstücke erschließen. In der Anordnung der Planstraßen ergeben sich Versätze, die sich bergbaubedingt aus dem Verlauf der von der Bebauung freizuhaltenden Fläche ergeben, jedoch eine optimale Erschließung der Baugrundstücke gewährleisten und zudem einen verkehrsberuhigenden Effekt haben.

Im Gegensatz zu den ersten städtebaulichen Entwürfen ist in der überarbeiteten Entwurfsfassung in Teil B ein höherer Anteil an Mehrfamilienhäusern vorgesehen, um dem gestiegenen Bedarf an Miet- und Eigentumswohnungen Rechnung zu tragen. Der Entwurf sieht ca. 27 freistehende Einfamilienhäuser, ca. 40 Doppelhaushälften und ca. 7 Mehrfamilienhäuser mit je 6 Wohneinheiten vor. Da es sich um ein Strukturkonzept im Maßstab 1:2000 handelt, ist die Lage und genaue Anordnung der einzelnen Gebäudearten im Planentwurf beispielhaft dargestellt und noch nicht abschließend vorgegeben. Es bietet sich jedoch wie bereits in der vorherigen Entwurfsfassung an, den Großteil der Mehrfamilienhäuser im südöstlichen Teil des Plangebietes anzuordnen. Die hierfür notwendigen Stellplätze und Garagen können so innerhalb der unmittelbar südlich anschließenden o.g. Restriktionsfläche im Randbereich des Wohngebietes angelegt werden. Der PKW-Verkehr innerhalb des Neubaugebietes würde sich hierdurch erheblich reduzieren. Von wesentlicher Bedeutung für das Erscheinungsbild gerade des Entrees des Gebietes sind dabei eine architektonisch ansprechende Ausgestaltung (z.B. Gabionen, Fassadenbegrünung) sowie eine gliedernde Einfassung durch Baum- und Heckenanpflanzungen. Im Bebauungsplan sind hierfür noch entsprechende gestalterische und grünordnerische Festsetzungen zu treffen.

Vor der Ausarbeitung des Bebauungsplans ist es sinnvoll, die Planung im Rahmen einer frühzeitigen Beteiligung mit den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange abzustimmen bzw. deren Anregungen für die weitere Ausarbeitung einzuholen.

Bzgl. des Spielplatzes an der Kircheichstraße, der im Zuge der Entwicklung des o.g. Baugebietes ertüchtigt werden soll, hat der FB3 am 19.05.2017 mit dem Jugendamt den aktuellen Sachstand zur in diesem Bereich vorgesehenen Radschnellwegtrasse erörtert. Dem an der Planung des Abschnitts zwischen Kircheichstraße und Dornkaulstraße beteiligten FB4 wurde darüber hinaus mitgeteilt, dass das Jugendamt in die weitere Planung der Trasse, insbesondere wegen der notwendigen Fußwegequerung im Bereich des Spielplatzes, zu involvieren ist.

Rechtliche Grundlagen:

BauGB

Finanzielle Auswirkungen:

Die Kosten werden vom Entwicklungsträger übernommen.

Anlage:

Überarbeiteter städtebaulicher Entwurf Stand April 2017


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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  • Wagnerstraße
  • Dornkaulstraße
  • Brucknerstraße
  • Kämpchenstraße
  • Kircheichstraße

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