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Bestellung einer Schriftführerin und eines stellvertretenden Schriftführers


Letzte Beratung
Freitag, 28. Juli 2017 (öffentlich)
Federführend
A 15 - Kommunalaufsicht und Wahlen
Originaldokument
http://gremieninfo.staedteregion-aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=8662

Sach- und Rechtslage:

Gemäß § 5 Abs. 4 der Bundeswahlordnung bestellt der Vorsitzende des Kreiswahlausschusses einen Schriftführer.

In seiner Eigenschaft als Kreiswahlleiter und Vorsitzender des Kreiswahlausschusses (§ 9 Abs. 2 Satz 2 Bundeswahlgesetz) hat Herr Städteregionsrat Etschenberg Frau Susanne Schmitte als Schrifthrerin und Herrn Marvin Kouchen als stellv. Schrifthrer bestellt.

In Vertretung:

gez. Hartmann


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Beratungsfolge

Freitag, 28. Juli 2017Sitzung des Kreiswahlausschusses (Bundestagswahl 2017)

Art
Kenntnisnahme
Ausschuß
Kreiswahlausschuss (Bundestagswahl 2017)
Details
Tagesordnung