Gemäß § 5 Abs. 4 der Bundeswahlordnung bestellt der Vorsitzende des Kreiswahlausschusses einen Schriftführer.
In seiner Eigenschaft als Kreiswahlleiter und Vorsitzender des Kreiswahlausschusses (§ 9 Abs. 2 Satz 2 Bundeswahlgesetz) hat Herr Städteregionsrat Etschenberg Frau Susanne Schmitte als Schriftführerin und Herrn Marvin Kouchen als stellv. Schriftführer bestellt.
In Vertretung:
gez. Hartmann
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Beratungsfolge
Freitag, 28. Juli 2017Sitzung des Kreiswahlausschusses (Bundestagswahl 2017)