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Verpflichtung der Beisitzer/innen und deren Stellvertreter/innen sowie der
Schriftführer


Letzte Beratung
Freitag, 28. Juli 2017 (öffentlich)
Federführend
A 15 - Kommunalaufsicht und Wahlen
Originaldokument
http://gremieninfo.staedteregion-aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=8641

Sach- und Rechtslage:

Die Beisitzer/innen und stellv. Beisitzer/innen sowie die Schriftführer werden gemäß § 5 Abs. 5 Bundeswahlordnung zur unparteiischen Wahrnehmung ihres Amtes und zur Verschwiegenheit über die ihnen bei ihrer amtlichen Tätigkeit bekanntgewordenen Angelegenheiten verpflichtet.

Gemäß § 89 Abs. 3 Bundeswahlordnung dürfen Mitglieder von Wahlorganen, Amtsträger undr den öffentlichen Dienst besonders Verpflichtete Auskünfte über Unterstützungsunterschriften für Wahlvorschläge nur Behörden, Gerichten und sonstigen amtlichen Stellen des Wahlgebiets und nur dann erteilen, wenn die Auskunft zur Durchführung der Wahl oder eines Wahlprüfungsverfahrens oder zur Aufklärung des Verdachts einer Wahlstraftat erforderlich ist.

In Vertretung:

gez. Hartmann


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Beratungsfolge

Freitag, 28. Juli 2017Sitzung des Kreiswahlausschusses (Bundestagswahl 2017)

Art
Kenntnisnahme
Ausschuß
Kreiswahlausschuss (Bundestagswahl 2017)
Details
Tagesordnung